selbständige

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Dienstleistungsvertrag mit einem Freiberufler vor ca. einem Jahr geschlossen. Nun habe ich keine Arbeit mehr für ihn. Muss ich ihn nun kündigen? Geld bekommt er ja nicht mehr von mir, aber hat er irgendwelche Ansprüche, wenn ich den Vertrag nicht kündige?

Hallo Gregor,
ich war in Ferien, deswegen erst jetzt die Antwort. Wenn ein Vertrag mit Selbständigen geschlossen wird und dieser Selbständige nicht scheinselbständig ist, besteht weitgehende Vertragsfreiheit. Der Rücktritt vom Vertrag wird dann auch meist im Vertrag geregelt und da gibt es unendlich viele Möglichkeiten - auch je nach Art der Dienstleistung um die es geht. Es kommt also drauf an, was die Beteiligten regeln. Insofern kann ich kaum was dazu sagen.
Sorry für das Allgemeine.
Herbstliche Grüße, Birgitt Torbrügge

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