Guten Tag,
es geht um einige hypothetische Fragen zum Thema Steuern für Selbständige.
Geht man davon aus das eine Person als Webmaster, Druck und Itler Selbständig ist und überwiegend nur einen Kunden besitzt.Dieser Selbständige besitzt ein Zimmer in einer WG von dort er einen gewissen Teil seiner selbständigen Tätigkeit nachkommt. Dieses Zimmer kostet pro Monat rund 420 EURO und wird zum erhebelichen Teil privat genutzt.
Wäre es zulässig einen Betrag von 100 EUR als monatliche Betriebsausgaben für die Arbeitsecke anzusetzen, wenn sonst kein anderer Raum zur Verfügung stehen würde, von wo man Administrative tätigkeiten für die Selbständigkeit nachgehen könnte?
Sind die täglichen Fahrten zum Kunden Reisekosten wo vor Ort gearbeitet wird, also hin und rückfahrt abrechenbar. Wenn sich das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen befinden würde und der beruflich genutzte Anteil zwischen 10% und 50% liegen würde. Sprich unter der Verwendung der Reisekostenpauschale von 0,3 EURO pro Kiliometer?
Würde es ausreichen egal ob Fahrtkosten zur Betriebsstätte oder eben Reisekosten, eine pauschale hochrechnung ohne Fahrtenbuch beim Finanzamt einzureichen, also in der Art von:Man nehme 220 Arbeitstage an und hätte somit220Tage x (Kilometeranzahl (einfach oder hin und rückfahrt) x 0,3 EURO)
Und wie würde es mit den Telefonkosten für das Zimmer aussehen, wenn diese quasi mit 15 EURO pro Monat Bar an den Anschlussinhaber, welcher nicht der Selbständige ist aushändigen würde?Wären diese Kosten Betriebsausgaben und wenn ja mit MwSt oder ohne?Vielen Dank für Ihre Mühen Ps: Falls relevant würde es sich um die Jahre 2011 bis 2014 handeln.
Hallo!
„tägliche Fahrten zum Auftraggeber“, überwiegend nur 1 Kunde, selbstständig …
das schrillen doch beim Finanzamt alle Glocken, sprich, „ist das nicht Scheinselbstständigkeit ?“
Worin unterscheidet sich denn dieser „Selbstständige“ von einem angestellten Mitarbeiter für gleiche Tätigkeit ?
MfG
duck313
Da es ja nur hypothetisch ist mcht es wohl nix, dass ich kein Steuerberater bin 
1 Kunde = Scheinselbstständigkeit (fällt bei der ersen Prüfung auf)
Zimmer absetzbar NUR wenn es zu 100% für die selbstst. Tätigkeit genutzt wird
(Fernseher verboten, Bad und Küche Mitnutzung nicht möglich)
Dir Fahrtkosten müssen mit einem ordentlichen Fahrtenbuch belegt werden.
Pauschal nennt man die 1% Regel, dann ist das Fahrzeug aber im Vermögen.
Also, wenn Du von einer Privatperson eine Quittung bekommst, wo sollte er bitteschön
die 19% MwSt hin überweisen??? OHNE!
Fang blos nix mit Steuerberatung an 
Bonne Chance
RF
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung duck313 und radioflyer.
Theoretisch ist es so gewesen, dass der Selbständige nur im Jahr 2011 diesen einen Kunden besessen hat und nebenbei einige Webseiten aufgebaut hat, diese Webseiten wurden theoretisch im WG-Zimmer neben der permanenten Beschäftigung beim einzigen Kunden aufgebaut.
Im Jahr 2012 sind dann einige der Webseiten soweit gewesen dass der Selbständige über diese einige Euro (aber unter 10% des Jahresumsatzes) generiert hat. Nebenbei sind noch zwei drei kleinere Aufträge, wie zum Beispiel das Erzeugen von Visitenkarten oder ähnliches für andere Kunden getätigt worden.
Es ist auch so das der Selbständige Student ist und somit die Stundenanzahl für diesen einen Kunden stark variieren, weswegen eine selbständige Beschäftigung von diesem Kunden bevorzugt wurde.
Wenn eine Arbeitsecke im einzigen Wohnraum des Selbständigen nicht als Arbeitszimmer bzw. Arbeitsbereich betrachtet werden, wo soll dieser dann seine Betriebsstätte besitzen. Der Selbständige hat seine (unordentliche) Buchhaltung in diesem Zimmer, der Selbständige führt die Webseiten von diesem Zimmer und erzeugt hier Werbemittel und ähnliches für seine anderen, kleineren Kunden?
Bedeutet dass, das der Selbständige keine Betriebsstäte hat und somit alle Fahrten zu seinem Hauptkunden nur als Fahrt von zu Hause zum Betrieb gelten und somit nur stets einfach als Betriebsausgabe anzugeben sind?
Worin unterscheidet sich denn dieser „Selbstständige“ von
einem angestellten Mitarbeiter für gleiche Tätigkeit ?
Durch die zeitliche Begrenzung. Wenn später andere Kunden dazukommen und die Webseite endlich fertig ist.
Dafür braucht man dann mehrere Geschäftsjahre, aber einen Aufschub kann man vielleicht mit dem FA absprechen.
Was die Büroecke angeht: Kann es sein, dass in D keiner darüber nachdenkt, dass das für viele Starter die Realität ist?
Grüße,
Tilli