Folgender Fall:
Eine selbständige Ärtzin hat sich vor einigen Tagen unverschuldet auf dem nicht gestreuten Gehweg ihr Bein gebrochen-komplizierter Bruch. Ihre Praxis muß wochenlang geschlossen bleiben. Unkosten laufen weiter. Sie hat zwei Schwesternhelferinnen. Diese sitzen nun ohne Arbeit in der Praxis. Was soll jetzt mit den 2 Helferinnen passieren? Wie muß sie sich als Arbeitgeberin verhalten, da sie ja nun wochenlang ausfallen wird? Wie ist das rechtlich?
Hallo Simmie,
vielen Dank für Dein Vertrauen. Aber in diesem speziellen Fall würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, welcher sich mit dem AGB in Deinem Bereich auskennt.
Ich wünsche Dir Gesundheit und das du bald wieder gesund wirst und dich um deine Patienten kümmern kannst.
Ich wohne nämlich jetzt in Österreich und da ist die Reschtssprechung in Bezug auf das AGB etwas anders.
Liebe Grüsse
von
Sissi
hallo.
sorry, hab deine anfrage eben erst gelesen. und kann dir leider dazu nichts sagen.
das problem hat eine große finanzielle und rechtliche tragweite. kann ja schnell um viele tausend euro gehen. würde daher einen anwalt oder im falle deiner freundin die kassenärztliche vereinigung, den marburger bund o.ä. zu rate ziehen.
mfg, e.