Ich arbeite in einem Verlag als Auszubildene. Zur Zeit bin ich in einer der Bildredaktionen des Verlages. Man möchte mir gerne ein „Goodie“ für meine Arbeit geben, das direkt von der Redaktion gezahlt wird (ist also mit der Ausbildungsvergütung nicht kombinierbar!).
Frage: Wenn ich eine Rechnung schreibe, müsste ich dann Steuern auf diesen Betrag zahlen? Gibt es für Azubis auch Freibeträge von Einkünften aus Selbständiger Arbeit (bei Studenten gibt’s sowas ja bis zu 12.000 € im Jahr).
alle geldleistungen/sachleistungen, die du wegen deinem ausbildungs/
angestelltenverhältnis vom arbeitgeber oder wg. dem arbeitgeber von
einem dritten erhälst sind steuerpflichtiger arbeitslohn.
der arbeitgeber müsste die zahlung als „einmalbezug“ auf der lohnrechnung ausweisen. du zahlst ggf. erstmal steuern & sv drauf. je nach einkommenshöhe im gesamtjahr bekommst du aber nach der steuererklärung vom finanzamt steuern wieder zurück.
hierzu bräuchte man angaben zu bruttogehalt als azubi und höhe der sonderzahlung.
variante rechnung schreiben geht nicht, macht ihr euch (arbeitgeber und du) wegen sozialversicherungsbetrug und lohnsteuerhinterziehung strafbar!!!
der arbeitgeber sollte mal seinen steuerberater fragen!
mfg vom
showbee
p.s. in zukunft bitte entweder forum ODER fragen an experten!
Sorry, wegen der Doppelanfrage, aber ich brauchte die Info schnell und als ich von gestern auf heute nichts hatte hab ich halt noch ne Expertenfrage losgeschickt.