wir stehen vor folgender Entscheidung:
Als Bedarfsgemeinschaft beziehen wir derzeit ALG II, meine Tochter hat Unterhalt und Kindergeld. Ich selbst bin selbsständig, derzeit über die Arge pflichtkrankenversichert. Mein Mann und mein Kind sind über mich familienversichert.
Ich kann nur stundenweise beraten, denn meine Tochter ist schwer krank, Krankenkasse brauche ich also zum einen, andererseits ist eine Vollzeitselbständigkeit in naher Zukunft nicht zu erwarten.
Mein Mann hat eine Vollzeittätigkeit angeboten bekommen. Dadurch würden wir kein Geld mehr von der ARGE erhalten. Wir stünden damit finanziell 350 € besser als bisher, meine Krankenkasse hat mir jedoch gesagt, dass ich sofort wieder freiwillig zu versichern wäre, mit 250 € minimal.
Rein theoretisch kann ich ja meine Selbständigkeit aufgeben und damit könnten wir familienversichert bei meinem Mann sein.
Nur sind mir damit endgültig die Hände gebunden, Beratung abzurechnen?
Wenn ich monatlich beispielsweise 3 Std Beratung a 80-100 € verkaufte, wie steht es dann? Bin ich dadurch automatisch überwiegend Freiberuflerin?
Wie könnte eine sinnvolle Status-Kombination aussehen (z.B. Hausfrau mit geringem freiberuflichen Zuverdienst, arbeitssuchend in Teilzeit), bei der wir uns selbst finanzieren, aber nicht schlechter als vorher mit ALG II stehen?
Herzlichen Gruß
Angel aus HH