Hallo, ich war heute bei einem Seminar für ICH-AG-Gründer. Ich möchte einen Onlineshop eröffnen und werde sicherlich monatl. unter € 400 erwirtschaften. Mein Mann ist der Vollverdiener, sollte ich vielleicht erwähnen. Der SEminarleiter riet mir nun, vorab einen Gewerbeschein zu holen und das Arbeitsamt zu informieren, dass ich erstmal nebenbei (neben der Arbeitslosigkeit) selbständig bin. Wenn das „Geschäft“ angelaufen ist, dann sollte ich den Existenzgründerzuschuss beantragen. Kann ich das beim Arbeitsamt so vortragen? Es wirkt so, als ob ich halt einfach noch 2,3 Monate Arbeitslosengeld (das ich erst 1/4 Jahr erhalte) einkassieren will. Da ich teilzeit-arbeitslos gemeldet bin, bekomme ich ja sowieso sehr wenig, habe aber immer noch 100 € mehr, als wenn ich die 600 euro abzgl. der KV, GRV etc. als Förderung erhalte.
Würd michfreuen, wenn mich jemand ermutigt, nächste Woche das genauso bei meinem „Berater“ vom Arbeitsamt vorzutragen. Danke und gruß, Kerstin
Würd michfreuen, wenn mich jemand ermutigt, nächste Woche das
genauso bei meinem „Berater“ vom Arbeitsamt vorzutragen.
Hallo Kerstin!
Mit der Ermutigung kann ich vermutlich nicht dienen. Was bitte haben Berater, Seminarleiter und sonstige Leute vom Arbeitsamt mit einer geplanten Selbständigkeit zu tun? Na gut, Überbruckungsgeld. Das ist aber zeitlich befristet und schnell verdunstet. Es ist Dir zwar nicht zu verübeln, daß Du versuchst, die Zahlungen vom AA zu optimieren, aber das sind ganz und gar untergeordnete Aspekte. Auch ein Gewerbeschein hat noch Zeit. Vielleicht täusche ich mich, aber Dein Posting hört sich danach an, daß Du Überlegungen in die Vorgehensweise gegenüber dem AA investierst, darüber aber die Basis für jede selbständige Tätigkeit vergißt: Ein Geschäftsplan! , also Zielgruppe, Sortiment, weshalb soll ein Kunde bei Dir kaufen? Wie erreichst Du Deine Kunden? Wie machst Du Dein Online-Angebot bekannt? Ist ausreichend Eigenkapital vorhanden? Wie finanzierst Du den Einkauf? Lieferantenverbindungen? Hast Du AGB? Verfügst Du über Buchführungskenntnisse? Welche Folgen hat das Fernabsatzgesetz für Dich und wie gehst Du mit Rücklieferungen in der Kalkulation und rein praktisch um? Hast Du einen Lager- und Packraum? Hast Du eine brauchbare Software für einen Online-Shop und eine Domain? Und, und und. Diese Vorbereitungen werden viel Zeit in Anspruch nehmen und bevor nicht alles restlos erledigt ist, solltest Du nicht an Überbrückungsgeld denken.
Ohne gute Vorbereitung kommt kein Geschäft auf die Beine. Es wird in jedem Fall lange dauern, bis wenigstens die Kosten wieder verdient werden und noch etwas übrig bleibt. Wie lange das dauert, weiß ich nicht. Sicher ist nur, daß man dabei nicht in Wochen oder Monaten denken darf. Ich halte es für aussichtslos, einen Online-Shop oder ein beliebiges anderes Geschäft halbherzig oder vorübergehend betreiben zu wollen. Vielmehr brauchts zielstrebige, geduldige Aufbauarbeit, die sich nur lohnt, wenn man in Jahren denkt und die langfristige Perspektive sieht. Ohne die Bereitschaft dazu kann man viel Geld und Zeit sparen, indem man die Finger von der Selbständigkeit läßt.
Gruß
Wolfgang
PS: Sollte ich mich getäuscht haben und Du gehörst nicht zu den Leuten, die eigentlich nur einen kurzfristigen Nebenjob suchen und ein bißchen Überbrückungsgeld abgreifen wollen, bitte ich um Entschuldigung.
Hallo Wolfgang,
Danke für Deine ehrliche, direkte und schnelle Antwort.
Aber über die Dinge die Du ansprichst, wie z.B.
Zielgruppe, Sortiment, weshalb soll ein Kunde bei mir
kaufen? Wie erreiche ich meine Kunden? Wie machse ich mein
Online-Angebot bekannt? Ist ausreichend Eigenkapital
vorhanden? Wie finanziere ich den Einkauf?
Lieferantenverbindungen? Lager- und Packraum? Software für einen
Online-Shop und eine Domain - ist alles bereits geklärt und lange darüber nachgedacht. So ganz auf die „leichte Schulter“ nehme ich diese Sache sicher nicht.
Und halbherzig oder vorübergehend möchte ich dieses Vorhaben sicher nicht betreiben, das ist ganz und gar nicht meine Art.
Gruß, Kerstin
Hallo, ich war heute bei einem Seminar für ICH-AG-Gründer. Ich
möchte einen Onlineshop eröffnen und werde sicherlich monatl.
unter € 400 erwirtschaften. Mein Mann ist der Vollverdiener,
sollte ich vielleicht erwähnen. Der SEminarleiter riet mir
nun, vorab einen Gewerbeschein zu holen und das Arbeitsamt zu
informieren, dass ich erstmal nebenbei (neben der
Arbeitslosigkeit) selbständig bin. Wenn das „Geschäft“
angelaufen ist, dann sollte ich den Existenzgründerzuschuss
beantragen.
Das hat für mich keine Logik! wieso erst so spät beantragen? wenn du wirklich wie auf die Antwort an Wolfgang sagst, bereits alle Vorbereitungen in trockenen Tüchern hast, bringen die 2 Monate doch keienrlei Vorteil für dich?
Es sei denn, du willst wirklich wie Wolfgang es schrieb nur „optimieren“.
aber dann kann ich Wolfgang nur zustimmen: Wer so denkt, nimmt es mit der Selbständigkeit nicht ernst genug. Und wenn du „nur“ 400 Euro anstrebst, kannste es gleich sein lassen, denn ein Geschäft auf diesem Level zu halten ist schwieriger als 10000 anzustreben. Denn du hast entweder zuwenig Aufträge oder was schlimmer ist zuviele Aufträge, die du dann ablehnst. Dadurch wirkst du überarbeitet und unzuverlässig und hast bald keine Aufträge mehr, denn das spricht sich rum.
Unter den bedingungen würden natürlich die 2 Monate wieder was hergeben. Aber bedenke dass der zusschuss im driten Jahr auf 250 Euro sinkt, also …
Kann ich das beim Arbeitsamt so vortragen? Es
wirkt so, als ob ich halt einfach noch 2,3 Monate
Arbeitslosengeld (das ich erst 1/4 Jahr erhalte) einkassieren
will. Da ich teilzeit-arbeitslos gemeldet bin, bekomme ich ja
sowieso sehr wenig, habe aber immer noch 100 € mehr, als wenn
ich die 600 euro abzgl. der KV, GRV etc. als Förderung
erhalte.
Das klingt so, als wolltest du garnicht selbständig Geld verdienen, sondern dich von der Allgemeinheit „versichern“ lassen.
Würd michfreuen, wenn mich jemand ermutigt, nächste Woche das
genauso bei meinem „Berater“ vom Arbeitsamt vorzutragen.
Die Ermutigung kriegste direkt von mir, denn dann wird dir der Sachbearbeiter einen strich durch diese Rechnung machen.
gruss
PS: Grundlage einer Selbständigkeit ist nicht regelmäßig „etwas“ Geld zu verdienen, sondern nachhaltig Gewinn zu erwirtschaften.