Selbständige Nebentätigkeit

Hallo und guten Morgen zusammen,

ich bin Hauptberuflich vollzeit beschäftigt und überlege mich mit einer Nebentätigkeit selbständig zu machen.
Es handelt sich da um vetrieb diverser Kosolenspiele und Zubehör.
Diese möchte ich denn über diverse Internetplattformen sowie meinen eigenen Online-Shop anbieten.

Nur frage ich mich, ob dies zum zum Kleingewerbe gehört oder ob dies ewtas anderes ist.

LG und einen schönen Tag

Hallo,
Kleingewerbe (d.h. die umsatzsteuerliche Einordnung der Tätigkeit) bezieht sich IIRC nur auf den Umfang der Tätigkeit. Es lohnt sich aber meist, schon am Anfang der Tätigkeit, wenn Investition anstehen und der erwartete Gewinn nicht hoch ist, mit der steuerlichen Gesatltung zu beginnen.
Vor allem, da die Einkünfte durch die Nebentätigkeit ja ohnehin steuerlich relevant sind.

mfg

Zuerst mal den Arbeitgeber fragen ob der einverstanden ist.

Als Kleingewerbe wird in Deutschland ein Unternehmen bezeichnet, bei dem „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 HGB).

Ob das bei einem Shop zutrifft?!

Viel Erfolg,
Harald (www.Litschi.de)

Hallo,

ja klar muss ich den AG fragen, aber bevor ich da irgendwelche Wellen schlage, mach ich mich natürlich vorher schlau :smile:

Wie schauts denn mit der Umsatzsteuer aus?Ich würde ja dann die Spiele etc. über Großhandel bestellen,

„kleingewerbe“ gibt es nicht. Vermutlich ist Nebenjob gemeint. Dein Arbeitgeber
muss Dir eine Erlaubnis erteilen, und es darf zeitlich, konkurrenzmäßig oder
körperlich Deine Arbeit nicht beeinträchtigen. Steuerlich muss du genauso zahlen
als „kleiner Anfänger“ wie ein Vollzeitselbständiger! es gibt höchstens eine
Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zulassen, solange die Umsätze
gering sind.

viele Grüße, der Babst

Hallo TheHIMlisch,

ob dies als Nebentätigkeit oder Kleingewerbe deklariert wird hängt nach meiner Einschätzung stark davon ab, wieviel Gewinn du erzielst. Wenn du z.B. mit deinem Verkauf 1000€ pro Monat an Gewinn erzielst ist klar, dass du dich als Händler eintragen lassen musst.

Wo genau diese Grenzen liegen, dürfte über Google leicht zu erfahren sein.

Gruß coldlizard

Hi TheHIMlisch, habe ich leider keine ahnung, aber wenn du einen online shop hast und hilfe brauchst…
sag bescheid
grüsse
http://www.elektro4000.de/michaelhagen:_:500.html

hallo…
klein gewerbe heisst nur,dass wenn du unter 17500€ umsatz im jahr bleibest,dann brauchst du keine Mwst. kassieren oder besser gesagt keine Mwst. in rechnung stellen kannst aber auch beim einkaufen kann man der mwst. nicht wieder haben.
mfg