Selbständige Nebentätigkeit, dann Hartz IV

Hallo,

ich bin zur Zeit Studentin und übe zur Zeit eine selbständige Nebentätigkeit aus. Ich hoffe zwar, dass ich nach dem Studium schnell eine Arbeit finde, aber wenn nicht, muss ich mich ab Mitte August erstmal arbeitslos melden, da mein Studium dann beendet ist.

Ich habe vor einigen Monaten einen Werkvertrag abgeschlossen und die Leistung auch schon erfolgreich erbracht. Die Rechnung habe ich noch nicht gestellt.

Nun meine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich die Rechnung jetzt stelle, die Zahlung aber erst während ALG II-Bezug erfolgt, wird diese dann angerechnet o.ä.? - Oder zählt der Zeitraum der Leistungserbringung?

Kann ich das umgehen, da ich von dem Geld gern schon mal einen Teil des bezogenen BAFÖGs tilgen würde?

Wenn ihr mir weiterhelfen könntet, würde ich mich freuen.

Vielen Dank und VG
Antigone1978

Liebe Antigone1978,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) kommt es nicht auf die Leistungserbringung, sondern allein auf den Zahlungszugang an. Erfolgt die Zahlung während des Leistungsbezuges, wird die Zahlung als Einkommen gewertet und angerechnet. Erfolgt der Eingang der Zahlung hingegen vor dem Tag der Antragstellung, zählt die Einnahme als Vermögen, das nur über den Grundfreibetrag (Schonvermögen) hinaus regelmäßig angerechnet werden würde. Grundsätzlich können Sie Ihr Vermögen bis zum Tag vor der Antragstellung zur Begleichung Ihrer Schulden verwenden. Da es hier aber auch Ausnahmen gibt, sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihr Einkommen aus der selbständigen Nebentätigkeit oder einen Teil davon bis spätestens vor dem Ersten des Monats der Antragstellung zum BAföG-Abtrag verbrauchen.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,kann dir da leider nicht weiterhelfen.gr.Gudrun.

Hallo, Antigone
sollte das Geld bei Ihnen nach Antragstellung eingehen, müssen Sie dies mitteilen, dann wird der volle Betrag
angerechnet-
Wenn das Geld vor Antragstellung eingeht, und Sie es nicht - egal wie- ausgeben ist es ( der Rest)
Vermögen, dann gibt es den Freibetrag und dann verrechnet.
Ich würde versuchen, den Rechnungsausgleich in bar zu erhalten.
Dann gilt der Grundsatz: was ich nicht weiß. macht mich nicht heiss.
KJlar genug?
Freundliche Grüße
Tassoline

ich kann dir bei dieser frage leider nicht helfen. karin

Vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Information.

Vielen Dank für die Infos. Den Betrag kann ich zwar nicht in bar erhalten. Der Tipp hilft mir aber auf jeden Fall weiter.

Grüß Dich,
auf dem Antrag zum Erhalt von SGB II - Hilfe zum Lebensunterhalt, wird nach Ansprüchen gefragt, die Du noch gegen Dritte hast.
Wenn Du die Rechnung jetzt stellst und sie beglichen wird, hast Du keine Ansprüche mehr.
Ich würde die Rechnung jetzt stellen. Und den Anspruch angeben, wenn er in die Zeit des SGB II - Bezuges fällt. Denn wenn Du ein BAFÖG-Darlehen tilgst, erscheint diese Tilgung im Rahmen der Ämtervernetzung.
Die Gefahr eines Leistungsbezugsbetruges ist zu groß!
Auf den Leistungsbezug angerechnet werden darf die zu erwartende Summe allerdings nicht! Sie stammt aus einer nicht relevanten Zeit und liegt vor dem Leistungsbezug.
Wird sie dennoch angerechnet, ist Widerspruch angezigt und ringend geraten!
Liebe Grüße - Ernst

Hallo,

es ist leider tatsächlich so, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt. Das heißt, solltest du am 01.07. Hartz IV beantragen, am 15.07. die Rechnung stellen und am 30.07. das Geld überwiesen bekommen, so wird dies auf das Hartz IV angerechent. Das Ganze ist unabhängig davon, was du mit dem Geld am Ende machen willst (z.B. BaföG-Schulden tilgen).

Gruß

flottebiene110

Hallo, wenn Du Dich arbeitslos meldest, dann wirst Du Hartz IV Geld erhalten. Den Antrag würde ich rechtzeitig stellen - also ungefähr 4-6 Wochen vorher. Die Nebentätigkeit mußt Du - wie Du ja auch weißt - bei der Antragstellung angeben. Der Lohn wird immer in dem Monat angerechnet, in dem der Geld-Zufluß war. Also, wenn im August gezahlt wird, erfolgt auch die Anrechnung im August. Schulden (BAFÖG-Kredit) interessieren das Amt nicht.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben. Wenn noch was unklar, kannst Du mich gerne wieder anschreiben.
Liebe Grüße
Wiebke

Wenn du das Geld während dem Bezug von ALG II bekommst dann wird dieses auch angerechnet, da beim ALG II das sogenannte „Zuflussprinzip“ gilt. das heißt, du bekommst das Geld im Juni also wirds im Juni angerechnet, bekommst du es im August, wirds im August angerechnet! Du kannst es umgehen indem du es vor dem Leistungsbezug erhältst! Wenn du Steuererklärung machst musst du es ja auch wahrheitsgemäß ausweisen und kannst es nicht zwei Monate eher reinschreiben!

Hallo,

alles, was Sie vor Antragstellung an Einkommen erzielen, zählt als Vermögen und nicht als Einkommen. Für Vermögen gibt es nach Alter gestaffelt Freibeträge. Einfache Rechnung: Lebensalter x 150 EUR.
Abgesehen davon, dass Sie jedwede Änderung in den persönlichen und Einkommens- und Vermögensverhältnissen dem Jobcenter mitteilen müssen (gesetzliche Pflicht), wird Einkommen nach Antragstellung als solches abzüglich von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet. Anders als bei Arbeitslosengeld I spielt es bei Arbeitslosengeld II eine Rolle, denn das Einkommen kann nur in dem Monat als Einkommen angerechnet werden, wenn es Ihnen tatsächlich zur Verfügung stand. Beispiel: Eine Rechnung aus dem Monat Mai 2010 wurde erst im Oktober bezahlt. Sie erhalten währenddessen schon Arbeitslosengeld II. Dann wird’s auch im Oktober angerechnet.

Hallo,

nach meinem Wissenstand endet der Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV (bzw. es kann erst gar kein Antrag auf Harzt IV gestellt werden) bei Aufnahme / oder bei Bestehen irgendeiner selbständigen Tätigkeit. Sorry, daß ich dazu nicht mehr sagen kann.
Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo,

Einkommen wird immer nach dem sogenannten „Zuflussprinzip“ angerechnet.
Das heißt, dass dir das Einkommen dann im August (also in dem Monat in dem es dir zufließt) auch angerechnet wird.

Hallo,
aus eigenen Erfahrungen würde ich sagen, dass die ARGE dir deine Einkünfte anrechnet.
Im Vorfeld der Beantragung würde ich es mit dem Bearbeiter abklären, dass du dieses Geld für deinen Kredit nutzen wolltest.
Ansonsten empfehle ich, dich auf der Seite deutsche-anwaltshotline zu informieren; hier hast du dioe Möglichkeit mit einen Anwalt zu sprechen, der dir rechtssichere Auskunft geben kann: die Rechtssprechung ändert sich ja leider ständig.

Herzlichen Grüße
Karl-Heinz

Hallo,

ich bin zur Zeit Studentin und übe zur Zeit eine selbständige
Nebentätigkeit aus. Ich hoffe zwar, dass ich nach dem Studium

Hi,
bei Hartz IV gilt das Zuflussprinzip. Das Geld wird dann angerechnet, wenn es in der Hand, resp. auf dem Konto ist. Nicht, wenn der Anspruch auf das Geld erwirtschaftet wurde. D.h. das Einkommen (egal ob selbstständig oder abhängig) wird im August angerechnet, wenn im August die Rechnung aus Januar bezahlt wird.
Bzgl. der Verrechnungen mit Bafög bin ich mir nicht sicher. Aber ich denke, dass das Einkommen vordringlich für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss und deswegen nicht verrechnet werden kann.
Gruß
R.

Hallo,

ich fürchte meine Antwort kommt etwas spät.
Beim ALG II gilt das Zuflussprinzip d. h. wenn dir einem Monat Geld gezahlt wird, wird es auf deine möglichen Bezüge in diesem Monat angerechnet.
In deinen Fall wäre am günstigsten gewesen, wenn du das Geld noch im Juli erhalten hättest.- Oder zumindest vor der Antragstellung.
Angerechnet werden darf aber nur der Überschuss (Gewinn)im entsprechenden Monat.
Wenn du also im August noch Betriebsausgaben hat könntest du die abziehen.

Grüsse
Frank