Hallo,
ich bin zur Zeit Studentin und übe zur Zeit eine selbständige Nebentätigkeit aus. Ich hoffe zwar, dass ich nach dem Studium schnell eine Arbeit finde, aber wenn nicht, muss ich mich ab Mitte August erstmal arbeitslos melden, da mein Studium dann beendet ist.
Ich habe vor einigen Monaten einen Werkvertrag abgeschlossen und die Leistung auch schon erfolgreich erbracht. Die Rechnung habe ich noch nicht gestellt.
Nun meine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich die Rechnung jetzt stelle, die Zahlung aber erst während ALG II-Bezug erfolgt, wird diese dann angerechnet o.ä.? - Oder zählt der Zeitraum der Leistungserbringung?
Kann ich das umgehen, da ich von dem Geld gern schon mal einen Teil des bezogenen BAFÖGs tilgen würde?
Wenn ihr mir weiterhelfen könntet, würde ich mich freuen.
Vielen Dank und VG
Antigone1978