Selbständige Nebentätigkeit, KV bei ALG II-Bezug

Hallo,

ich bin zur Zeit Studentin, übe eine selbständige Nebentätigkeit aus und bin gesetzlich studentisch krankenversichert. In Kürze werde ich mein Studium abschließen und vorerst Arbeitslosengeld II bekommen.

Wird bei einer selbständigen Nebentätigkeit vom JobCenter ein Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geleistet, wenn ich arbeitslos gemeldet bin und ALG II beziehe?

Wenn ja, wissen Sie, in welchem § des SGB II dies geregelt ist und wie hoch der Zuschuss ist? Oder bin ich dann automatisch pflichtversichert über das JobCenter, das die Beiträge direkt abführt?

Und eine letzte Frage: Wieviele Stunden in der Woche darf man arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf den ALG II-Leistungsbezug hat?

Vielen Dank schon mal im Voraus und beste Grüße

Hallo,

hier stellt sich die Frage, wie das Jobcenter ihre Tätigkeit bewertet. Sie würden dann grundsätzlich weiter Pflichtversichert sein, wenn das Jobcenter ihre Tätigkeit als Nebentätigkeit einstuft und dementsprechend auch Zahlung der Beiträge übernehmen.

Die Rechtsgrundlagen hierfür kann ich ihnen leider nicht nennen aber mit Sicherheit das Jobcenter.

Viele Grüße
Christoph

Sorry, aber ich kann dir bei Selbstständigkeit nicht viel helfen, aber zuerst mal: Bei ALG II bist du sogar verpflichtet, soweit als möglich selbst für deinen Lebensunterhalt auf zu kommen. Heißt, würdest du das aufgeben, gäbs ne Sperre.

100 € sind anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
oder du müßtest die tatsächlichen Kosten angeben und nachweisen.

Wer ALG II bekommt, und sei es nur ein Euro, ist auch krankenversichert.

Falls du U 25 bist, solltest du dich vorab informieren… im Antrag nur Angaben zu dir machen…U 25 werden meist ans Elternhaus verwiesen, trotz abgeschlossener Berufsausbildung…oder man versucht, die ganze Familie in eine BG zu packen.

Ich würde mich an deiner Stelle in einem Erwerbslosenforum registrieren, kann dir für Selbstständige das www.alg-ratgeber.de empfehlen.

U 25 und selbstständig: Da wirst du sicher manch guten Rat brauchen!

Und noch etwas: Unterschreibe keine EGV vor Ort - nimm sie unbedingt erst zur Prüfung mit, egal was man dir androht…
und laß dir auf einer Kopie immer die Abgabe von allem bestätigen…

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Was bedeutet eigentlich EGV?

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Was bedeutet eigentlich EGV?

Eingliederungsvereinbarung…

Servus,

bei einer selbstständigen Nebentätigkeit sind Sie meines Wissens nach nicht verpflichtet eine Privatversicherung abzuschließen, somit müsste die „normale“ gesetzliche Versicherung über das ALG II greifen. Das ist dann allerdings nicht nur ein Zuschuss sondern der komplette Anteil für KV/PV der von der Arge an die von Ihnen benannte Kasse direkt abgeführt wird. Einzig die Zusatzbeiträge die einige Kassen verlangen sind davon ausgenommen, die müssten Sie selbst tragen, außer sie können der Arge nachweisen dass Sie von Ihrer Krankenkasse Leistungen erhalten die Sie von keiner anderen Kasse bekommen könnten, aber bei dem Kassendschungel ist das so gut wie unmöglich!
Das alles ist aber im SGB II überhaupt nicht zu finden sondern wird geregelt über §5 SGB V.

Was die Stundenzahl angeht ist im SGB II nichts vorgeschrieben, natürlich sollte es nachvollziehbar bleiben, 120 Std/Monat mit einem Verdienst von 100 Euro sind halt nicht glaubwürdig.

Im SGB II gibt es jedoch auch Freibetragsgrenzen, die liegen bei eben 100,00 Euro, bis dahin bleibt der ALG II Anspruch unverändert, von jedem Euro der darüber hinausgeht sind noch 20% frei. Heißt bei 100 Euro bleibt alles wie gehabt, bei 101,00 Euro sinkt das ALG II um 0,80 Euro, bei 400,00 Euro um 240,00 Euro usw.

Ich hoffe es hat ein wenig weitergeholfen!
Schönen Gruß
Chriz86

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen, da es sich im wesentlichen um Leistungen des Arbeitsamtes handelt.

Gruß
Jogie

Hallo!
Während des Bezuges von SGB II-Leistungen sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Jobcenter führt dabei die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung automatisch ab, sofern keine Möglichkeit der Familienversicherung besteht (Die Krankenkasse kann dazu Auskunft geben).
Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist für den Bezug von SGB II-Leistungen unerheblich. Es kommt einzig und allein auf den Bedarf auf der einen und den Verdienst auf der anderen Seite an. Auch während einer Vollzeitbeschäftigung kann ein SGB II-Anspruch bestehen.

MfG!
Ottiorz

Hallo,die momentane Rechtslage ist wie folgt:
sobald Du den Bezug von ALG II beantragst solltest Du keinen offiziellen Nebenjob haben.
Wenn Du einen Nebenjob mit anmeldest darf dieser kein Verdienst über 94 € betragen.Auf der sichersten Seite läufst Du immer wenn Du diesen Nebenverdienst nicht angibst.Die gesetzliche Kranken- Sozialversicherung wir im vollem Umfang vom Job-Center getragen dies ist die heutige Rechtssprechung wird sich aber sicher in den kommenden Monaten ändern.

Wenn man Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, dann zahlt auch die Arbeitsagentur Ihre Krankenversicherung. In wie weit die Arbeitsagentur Leistungen kürzt, das müssten Sie bitte bei der Arbeitsagentur erfragen oder unter Arbeitsagentur hier im Internet nachlesen. Dort finden Sie auch die entsprechenden §.

Viele Grüße

Hallo,

wenn man im ALG II-Bezug ist und keine weiteren Einnahmen hat, so ist man automatisch über die Arge bzw. Optionskommune krankenversichert. Die Beiträge werden direkt von dem Leistungsträger an die KV überwiesen.

Zur letzten Frage möchte ich anmerken, dass es doch eigentlich selbstverständlich sein sollte, so viel wie möglich zu verdienen, um der Gemeinschaft nicht „auf der Tasche“ zu liegen.

Grundsätzlich muss JEDE Einnahme der Arge mitgeteilt werden, die ersten 100€ bleiben anrechnungsfrei, dann staffelt sich die Höhe des anzurechnenden Betrages, beginnend mit 20%. Es geht also nicht um den Stundenumfang, sondern um den tatsächlichen Netto-Verdienst.

Die Versicherung erfolgt gemäß den Vorschriften des SGB V übers Arbeitslosengeld II, zumindest in der Höhe in der es noch nötig ist, da ja durch das Einkommen bereits SV-Beiträge abgeführt werden müssen! Die Beiträge die durch die Arge gezahlt werden, werden direkt von der Arge an die Krankenkasse gezahlt!

Hallo!!

Leider bin ich hierbei leicht überfragt.

Was ich aber weiß ist, das es die Möglichkeit gibt sich von der ARGE Pflichtversichern zu lassen wenn man Selbstständig ist und man einen Anspruch auf Aufstockung des Gehaltes zur Deckung des Lebensunterhaltes beantragt.

Mfg

Hallo,

das Einzige, was ich dir dazu sagen kann ist , das du, falls du alg2 bekommst, nur eine bestimmte Summe dazu verdienen darfst. Ich glaube so um die hundert Euro, vielleicht ein bisschen mehr. Alles andere wird dir abgezogen. Zu deinen Versicherungsanfragen- das weis ich nicht genau. Grundsätzlich ist es schon so, das die das Jobcenter den Versicherungsschutz gewährleisten muss, da du nun aber auch selbstständig arbeitest weiss ich eben nicht genau, wie da die Bestimmungen sind. Ich würde an deiner Stelle aber auf jeden Fall weiterrecherchieren, bevor du jemanden aus dem Jobcenter selber fragst. Das ist immer zu deinem Nachteil. Ich wünsche dir viel Glück. Alles Liebe Natascha

Hallo,

ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Auch bei einer selbstständigen Nebentätigkeit sind Sie über die ARGE (Jobcenter) krankenversichert.

Bei Ihrer Nebentätigkeit ist es unrelevant wieviele Stunden Sie arbeiten, ausschlaggebend ist die Höhe Ihres Einkommens.

Die Gesetzesquelle müsste im § 16 SGB II sein…

Grüsse

Hallo,

Sie sind automatisch über die ARGE versichert. Ihre Nebentätigkeit wird allerdings mit den ALG II Leistungen verrechnet, wobei 100 EUR anrechnungsfrei sind.

Viele Grüße
Nicole

Hallo Christoph,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Antigone1978

Hallo,

wer gesetzlich Pflichtversichert war, bei dem bezahlt die ARGE die Versicherungsbeiträge,so dass man krankenversichert ist.

Pro Woche ist die Zeit auf weniger als 15 h bei ALG II Bezug begrenzt. Aber kurz gesagt, würde auch nicht viel ändern.