Hallo,
ich bin zur Zeit Studentin, übe eine selbständige Nebentätigkeit aus und bin gesetzlich studentisch krankenversichert. In Kürze werde ich mein Studium abschließen und vorerst Arbeitslosengeld II bekommen.
Wird bei einer selbständigen Nebentätigkeit vom JobCenter ein Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geleistet, wenn ich arbeitslos gemeldet bin und ALG II beziehe?
Wenn ja, wissen Sie, in welchem § des SGB II dies geregelt ist und wie hoch der Zuschuss ist? Oder bin ich dann automatisch pflichtversichert über das JobCenter, das die Beiträge direkt abführt?
Und eine letzte Frage: Wieviele Stunden in der Woche darf man arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf den ALG II-Leistungsbezug hat?
Vielen Dank schon mal im Voraus und beste Grüße