Hallo,
angenommen jemand möchte eine freiberufliche Nebentätigkeit neben seinem Angestelltenverhältnis ausüben.
Der Arbeitgeber genehmigt dies - solange die Arbeit bei ihm dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist also lediglich die Anzahl an Stunden begrenzt, die dafür eingesetzt werden können. Wieviel der Arbeitnehmer nebenher damit verdienen darf, ist nicht gedeckelt.
Nun habe ich bei der IHK gelesen:
Die selbständige Nebentätigkeit bleibt rentenversicherungsfrei, soweit es sich um eine geringfügig selbständige Tätigkeit mit geringen Einnahmen handelt. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeiten regelmäßig mit weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden und das Arbeitsentgelt monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Es müssen beide Voraussetzungen - die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Arbeitsentgeltgrenze - gegeben sein, um eine geringfügig selbständige Tätigkeit festzustellen. Gleiches gilt auch, wenn innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der Beschäftigung der Zeitraum von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen und die genannten Entgeltgrenzen nicht überstiegen werden. Sollten mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so sind diese zusammenzurechnen. Dann greift bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze die Pflichtversicherung.
Werden also wirklich auf die Einnahmen aus der selbständigen(!) und ggf. sogar freiberuflichen Nebentätigkeit Pflichtversicherungsbeiträge (Rente etc.) fällig?
Falls ja - könnte der so „selbständig“ Arbeitende sich evtl. privat versichern und von der gesetzlichen Pflicht befreien lassen?
Vielen Dank!
Frank