Selbständige oder nichtselbständige nebentätigkeit

Hallo
jemand arbeite neben seinem Hauptberuf an 2 verschiendenen Stellen als Dozent.
Einmal an einer Krankenpflegeschule und um anderen an einer Rettungsdienstschule.

Mit beidem zusammen kommt er über den Pauschbetrag von 1848,00 €

Kann er auftretende Kosten für Übernachtung und Fahrtkosten bei der Einkommensteuererklärung mitangeben??
ist es sinvoller das dann als selbstständige oder nicht selbständige Tätigkeit anzugeben.
sind die Übernachtungs und Fahrtkosten gar über die Doppelte Haushaltsführung anzurechnen??

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Hallo,

Kann er auftretende Kosten für Übernachtung und Fahrtkosten
bei der Einkommensteuererklärung mitangeben??

Natürlich, diese Ausgaben werden den Einnahmen gegengerechnet.

ist es sinvoller das dann als selbstständige oder nicht
selbständige Tätigkeit anzugeben.

Denke mal ist auf Honorarbasis, da du die Steuerfreiheit bis 1848,-€ angesprochen hast - die Einnahmen aus dem Nebenberuf sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Arbeitest du als Dozent auf zweiter Lohnsteuerkarte, Steuerklasse 6, dann sind es Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

sind die Übernachtungs und Fahrtkosten gar über die Doppelte
Haushaltsführung anzurechnen??

Na nicht gleich als doppelte Haushaltsführung; es sei denn, du hast ein speziellen Ort, wo du die Nebentätigkeit ausführst und dort eine Wohnung angemietet. (Zwei Haushalte -zwei Mietverträge- = doppelte Haushaltsführung)

Die Kosten sind wie bei einer Dienstreise abzurechnen, also die Fahrtkosten mit 0,30€ pro Kilometer, Übernachtungskosten in tatsächlich angefallener Höhe (Rechnungen, z.B. der Hotels aufheben)und Verpflegungsmehraufwendungen.

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Hoffe es hat geholfen,
Bye Nauraa