Hallo,
ich bin umgezogen, hatte vorher schon eine selbständige Tätigkeit angemeldet und möchte nun in meiner neuen Heimat eine andere, freiberufliche Tätigkeit anmelden. Muss ich vorher die alte Abmelden oder geschieht das automatisch? Dh. schließen sich die Finanzämter kurz?
Besten Dank
André
Hallo André,
die Finanzämter haben mit der Abmeldung eines aufgegebenen Gewerbes erstmal nichts zu tun. Zuständig sind die Gemeindebehörden.
Diese schließen sich nicht kurz, die Abmeldung eines Gewerbes muss bei persönlicher Vorsprache erfolgen, bloß schriftlich geht nicht.
Das Betriebsstättenfinanzamt ist insofern beteiligt, als es eine Kontrollmitteilung betreffend den abgemeldeten Gewerbebetrieb bekommt und die Vorlage einer Schlussbilanz per Aufgabe / Veräußerung oder wasauchimmer des Gewerbebetriebes verlangen wird.
Zum Thema Schlussbilanz: Vermutlich ist der Gewinn vorher per Überschussrechnung ermittelt worden. Sowohl die Ermittlung des Gewinnes/Verlustes aus dem Übergang von Überschussrechnung zum Bilanzieren als auch die Schlussbilanz selber sind sehr viel einfacher gestrickt, wenn das Gewerbe vor seiner Aufgabe eine Weile ruhend weitergeführt worden ist. Das kommt natürlich im Fall einer Veräußerung nicht in Frage.
Schöne Grüße
MM
…die Abmeldung eines Gewerbes muss bei persönlicher Vorsprache erfolgen,…
Nein
…bloß schriftlich geht nicht.
doch, das geht (mittlerweile?).
Die Kosten sind die gleichen.
kurzer Nachtrag
Danke erstmal für die Infos.
Kurzer Nachtrag: ich hatte vor einigen Jahren, da ich ein Studium begonnen habe, dem FA mitgeteilt, dass das Gewerbe ruhen soll und musste seither auch keine Steuererklärung abgeben. Wenn ich nun in einer anderen Stadt in einem anderen Gewerbe tätig werde, muss ich das dem neuen (oder dem alten) FA melden oder kann man den Status quo einfach so belassen?
Gruß André
Hallo micro,
hier habe ich unzulässig von den Verhältnissen in einer südhessischen Gemeinde im Juni 2005 auf ganz BRD verallgemeinert, ohne mich um die Quellen zu kümmern.
Fazit: Es spielen offenbar Landesrecht oder kommunale Satzungen eine Rolle. Diese hab ich nicht weiter untersucht und empfehle im Einzelfall telephonische Recherche bei der zuständigen Kommunalbehörde.
Schöne Grüße
MM
Hallo André,
Wenn ich nun in einer anderen Stadt in einem anderen
Gewerbe tätig werde, muss ich das dem neuen (oder dem alten)
FA melden oder kann man den Status quo einfach so belassen?
Das neue, andere Gewerbe muss in jedem Fall der zuständigen kommunalen Behörde in der anderen Stadt angezeigt werden. Falls es sich, wie Du zu Beginn schriebst, nicht um ein Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, erfolgt die Anzeige beim örtlich zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.
Beim alten FA muss nichts veranlasst werden, die Akte geht mit allen Einzelheiten an das neu örtlich zuständige FA. Das weiter bestehende ruhende Gewerbe muss bei der bisher zuständigen Gemeinde ab- und bei der jetzt zuständigen Gemeinde angemeldet werden, falls es ruhend weiter bestehen soll. In welchem Umfang die betroffenen Kommunalbehörden direkt miteinander kommunizieren können, so dass bloß ein Gang bei der neu zuständigen Gemeinde im Sinn einer „Ummeldung“ des Gewerbes notwendig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute, dass das davon abhängt, in welchen Bundesländern die ganze Chose stattfindet. Ggf. kann hier die neu zuständige Gemeinde schnell Auskunft geben.
Die Frage, wie weit man die gegebenen Normen mit dem „Mitschleppen“ eines ruhenden Gewerbebetriebes strapazieren kann, und wo hier die Grenzen der Ordnungswidrigkeit liegen, muss ich ebenfalls Berufeneren überlassen.
Schöne Grüße
MM
dann muss ich wohl doch mal Kontakt aufnehmen…
Danke!
Gruß André