Selbständige Tätigkeit im Ausland, Steuerproblem?

Hallo,

ich überlege, die Freiheit meiner selbständigen Tätigkeit (Werkvertrag) für einen Auslandsaufenthalt zu nutzen.
Konkret denke ich an 2-3 Monate in Budapest (also EU).
Da mein Auftraggeber natürlich weiter in Deutschland sitzt, frage ich mich, ob das steuerlich problematisch wird, da ich das Geld ja im Prinzip dann in Budapest verdiene.
Entrichte ich die Steuern weiterhin einfach an mein Finanzamt (Erstwohnsitz müsste bei zwei Monaten ja auch bleiben) oder geht das an Ungarn?
Oder kann man einen eher kurzen Aufenthalt noch als Urlaub deklarieren?

Hoffe, dass der Fall klar geworden ist und freue mich über Hilfe!

Hallo,

da Sie für nur 2-3 Monate ins Ausland gehen, bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland, daher sollen alle Einküfte in Deutschland versteuert werden. Wie Sie Ihren Aufenthalt in Ungarn deklarieren möchten, spielt da keine Rolle.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Hallo,
denke mal, die zwei Monate kannst Du als Urlaub deklarieren.
Von Steuer wegen, glaube ich kommt sowieso der 13b mit Umkehr
der STeuerschuldnerschaft in Frage, d. h. innerhalb der EU Nettorechnung,
mit Verweis auf die Ust-Ident.Nr.

Bin mir aber nicht sicher.

Liebe Grüße

Hallo,
also, ich war mal in Spanien, auch EU, da kenne ich mich besser aus. Soweit ich
weiß, ist das bei zwei Monaten gar kein Problem. Dort, wo man arbeitet zahlt man
aber Steuern. Wenn Sie selbstständig sind, ist das doch sowieso kein Problem.
Eigentlich müsste die Steuerberaterin einem sehr gut weiterhelfen können.
Sorry, wenn das nicht 100%ig geklärt ist.
Viel Glück

Tut mir leid, Steuerzuständigkeit ist total kompliziert u. ich habe keine Ahnung wie das in Deutschland u. mit Ungarn läuft. Lebe in Spanien und bin Künstler… Viel Glück beim Suchen und Finden

Ich weiß nicht wie das in Ungarn abläuft, in Irland und UK muß man für eine Wohnung zu mieten schon ganz schöne Hürden gehen, wie in Deutschland auch, das heißt angemeldet sein, Arbeitsnachweis, Bankkonto usw.
Werkvertrag ??? ist das selbstständig
Hast Du vor für Deinen deutschen Arbeitgeber zu arbeiten, quasi von zu „hause“ oder hat die Arbeit mit Ungarn zu tun, das habe ich nicht verstanden
So lange Du Geld verdienst und nichts vom Ungarischen Staat möchtest, kannst Du dort wohl auch wohnen.
Die Steuer bekommt man zurück, wenn man wieder ausreist

Gruß
Karola

Hallo,

die Sache ist leider noch nicht ganz klar! Reden wir hier über die einkommensteuerliche oder umsatzsteuerliche Betrachtung? Um was für eine selbst. Tätigkeit handelt es sich hierbei? Im Vorfeld hilft es auch den §1 Abs. 1 S.1 EStG sowie das DBA Ungarn zu lesen. Ohne weitere Info würde ich sagen:

  1. das bisherige FA!
  2. Urlaub; geht nicht!

Falls Du ganz sicher gehen möchtest, ein Anruf beim Steuerberater kostet sicher nicht die Welt und macht immer Sinn!

Leider kann ich da gar nicht helfen.
Ich würde mich ganz genau beim Finanzamt erkundigen. Das Finanzamt muss auch Auskünfte geben.
Mach es gut und alles Gute
Azrah

Leider kann ich da gar nicht helfen.
Ich würde mich ganz genau beim Finanzamt erkundigen. Das
Finanzamt muss auch Auskünfte geben.
Mach es gut und alles Gute
Azrah

Vielen Dank für alle Antworten! Die Angelegenheit hat sich leider erledigt.