Mein Vater ist selbständig, er hat eine Gaststätte, die er alleine betreibt. Nun hatte er nen Herzinfarkt. Die im KKH haben ihm geraten, ne 3-Wöchige Kur im anschluss zu machen. Da er ja aber seine Gaststätte alleine betreibt, wäre die geschlossen für 3 Wochen, und das wär finanziell nicht machbar.
Frage: gibt es in so einem Fall keine Versicherung, die greift? Er ist gesetzlich versichert bei der DAK, und Zusatzversichert bei der LKH. Die LKH zahlt wohl KHT, aber nur für den Aufenthalt im Krankenhaus, nicht für die Kur! Gibts sowas nicht für die Kur?
Oder greift hier die BG?
Hat jmd eine Idee? Mir liegt -verständlicherweise- viel an der Genesung meines Vaters!
Hallo,
es handelt sich hier um eine sogenannte AHB (Anschlussheilbehandlung)
Kostenträger ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger - wenn dort
aber keine Berechtigung besteht zahlt die Kasse die AHB.
Die Beantragung obliegt dem Krankenhaus, da in der Regel diese
Massnahme direkt nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgt.
Wenn der betreffende mit Krankengeld versichert ist, zahlt auch die
Kasse während dieser Massnahme das Krankengeld - (Hinweis: wenn
Krankengeld gezahlt wird besteht Beitragsfreiheit)
Gruss
in der Regel sind die Rententräger für die Kuren zuständig, also LVA/BfA. Eine Kur kann nicht über die Krankenkasse laufen. Das Krankenhaustagegeld wird max. 28 Tage, nach dem Krankenhausaufenthalt noch einmal als Genesungsgeld bezahlt. Das sind die gängigen heutigen Standardtarife.
Leider weiß ich nicht, welche Einzelheiten im Vertrag vereinbart sind. Am besten ist es, bei den jeweiligen Kassen/Ämtern nachzufragen.