Gibt es eine Adresse im Web wo ich sehen kann, wie die Abgabe von Steuern auch bei Spezial-Fällen geregelt ist?
Ich nenne mal einen etwas spezielleren Fall: Sagen wir ein Mann hat Steuerklasse III und verdient ca. 40.000 Jahresgehalt und nimmt aus freiberuflicher Tätigkeit zusätzliche 8.000 ein. Wie würden die 8.000 versteuert, bzw. wie hoch wären die Abgaben? Wie ist die Steuerverteilung bei der Kombination aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit allgemein geregelt?
Erfährt der Arbeitgeber, bei dem der Mann angestellt ist, von der offensichtlichen zusätzlichen Arbeit von behördenseite, oder nur wenn der Mitarbeiter ihm das sagt. Besteht dazu (dass zu sagen) eine Pflicht, wenn das vertraglich nicht geregelt ist?
Gibt es eine Adresse im Web wo ich sehen kann, wie die
Abgabe von Steuern auch bei Spezial-Fällen geregelt ist?
nein
Ich nenne mal einen etwas spezielleren Fall: Sagen wir ein
Mann hat Steuerklasse III und verdient ca. 40.000 Jahresgehalt
und nimmt aus freiberuflicher Tätigkeit zusätzliche 8.000 ein.
das ist nicht sehr speziell…
Wie würden die 8.000 versteuert,
mit seinem bzw. dem individuellen steuersatz der eheleute
bzw. wie hoch wären die
Abgaben?
ca. 3.000 euros, je nachdem was sonst noch so zu buche schlägt - gehalt ehefrau, sonderausgaben, andere einkünfte usw.usw…
Wie ist die Steuerverteilung bei der Kombination aus
selbständiger und nichtselbständiger Arbeit allgemein
geregelt?
alles in einen topp…
Erfährt der Arbeitgeber, bei dem der Mann angestellt ist,
von der offensichtlichen zusätzlichen Arbeit von
behördenseite
nein
oder nur wenn der Mitarbeiter ihm das sagt.
Besteht dazu (dass zu sagen) eine Pflicht, wenn das
vertraglich nicht geregelt ist?
Erfährt der Arbeitgeber, bei dem der Mann angestellt ist,
von der offensichtlichen zusätzlichen Arbeit von
behördenseite,
Unwahrscheinlich. Eher durch irgend einen nicht vorhersehbaren Zufall.
(manchmal auch durch dusselige oder missgünstige Kollegen)
Besteht dazu (dass zu sagen) eine Pflicht, wenn das
vertraglich nicht geregelt ist?
Für Öffentlichen Dienst oder Beamte ist es immer Pflicht, für Auszubildende auch;
ansonsten kann es statt im Arbeitsvertrag im Tarifvertrag geregelt sein.