Selbständige verpflichtet zur Krankenversicherung?

Hallo!
Sind Selbständige aktuell oder auch im Zuge der weiteren Reformen verpflichtet sich und ihre Familie bei einer Krankenkasse zu versichern? Wenn nein, können Selbständige die Versicherung kündigen und sich erst dann neu anmelden, wenn eine Krankheit ins Haus steht?

Mich würde auch interessieren, ob es reine Krankenhausversicherungen gibt? Also man zahlt alles selbst, und nur wenn eine Behandlung im KKH (was ja enorm teuer ist) notwendig ist, zahlt das dann eine Versicherung.

Danke für eure Hilfe!!

Hallo!
Sind Selbständige aktuell oder auch im Zuge der weiteren
Reformen verpflichtet sich und ihre Familie bei einer
Krankenkasse zu versichern?

Wenn Sie vormals/bisher in der GKV versichert waren: JA! Und das inklusive Nachzahlung aller Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007. Möchte man das umgehen, bleibt nur der Gang in die PKV!
Wenn Sie vormals/bisher in der PKV versichert waren, tritt die Pflichtversicherung zum 01.01.2009 ein.

Wenn nein, können Selbständige die
Versicherung kündigen und sich erst dann neu anmelden, wenn
eine Krankheit ins Haus steht?

In der GKV geht das nicht, außerdem nennt man sowas nicht Geld sparen, sondern Schmarotzen. Einziger Vorteil: Wenn alle so gedacht hätten vor Einführung der Pflichtversicherung, wäre das System schneller vor die Wand gefahren.

Mich würde auch interessieren, ob es reine
Krankenhausversicherungen gibt?

Es gibt Bausteintarife und damit stationäre Tarife, aber die genügen meines Wissens nicht der Pflicht zur Versicherung, die zum 01.01.2009 auch die PKV erwischt. Davon abgesehen wird es schwierig bis unmöglich, diese einzeln zu versichern.

Also man zahlt alles selbst,
und nur wenn eine Behandlung im KKH (was ja enorm teuer ist)
notwendig ist, zahlt das dann eine Versicherung.

Hmm… haben Sie ein ungefähre Vorstellung, was Medikamente kosten? Oder was Hilfsmittel kosten können? Ambulante Dialyse wird auch nur für 19,99€ im Sonderangebot zu haben sein.

Klären Sie uns doch mal auf: Was genau wollen Sie bezwecken? In welchem System sind Sie versichert?

Frank Wilke

Hallo!

Ihre grundsatzfrage hat ein ganz klares NEIN zur Antwort. Sie sind verpflichtet sich und ggf. ihre Famile zu versichern.
Sollten sie dies nicht tun bzw. sie im Krankheitsfall eine neue Versicherung suchen und ans Licht kommen, sie waren mehrere Jahre nicht versichert, zieht dies eine Strafe von mehreren tausend Euro seitens des zuständigen Ministerums für Gesundheit und Sozielas hinter sich her und Versicherungen könnten sie ablehnen. Bei einer Krebs-, Herz- oder Kreislauferkrankung oder alleine Zahnersatz ein teures und unter Umständen sogar tödliche Ergebniss.

Allerdings stellt jede KV mittlerweile Pakete zusammen, je nach ihren Gusto. Hiervon rate ich jedoch ab, zumindest, wenn es billiger werden soll. Denn wenn sie dann einmal schwer erkranken oder einen Unfall hatten, der Folgen mit sich zieht, kann dies auch ein teurer Spass werden, wenn sie zum Beispiel ein Paket gewählt haben, bei dem sie 80% der Kosten für Medikamente übernehmen. Bei Kopfschmerztabletten kein Problem - bei Narkotika (OP) Schmerzmitteln und speziellen Medikamten ganz schnell ein tuerer Spass. Zahlen sie lieber ein paar Euro im Monat mehr, aber dafür sind sie auf der sicheren Seite, wenn mal etwas passiert was schneller passieren kann, als sie denken. Und denken sie vor allem an ihre Kinder, wenn sie schon welche haben.

Hallo!

Ihre grundsatzfrage hat ein ganz klares NEIN zur Antwort.

Korrekt wäre JA, spätestens ab 01.01.09!

Sie
sind verpflichtet sich und ggf. ihre Famile zu versichern.
Sollten sie dies nicht tun bzw. sie im Krankheitsfall eine
neue Versicherung suchen und ans Licht kommen, sie waren
mehrere Jahre nicht versichert, zieht dies eine Strafe von
mehreren tausend Euro seitens des zuständigen Ministerums für
Gesundheit und Sozielas hinter sich her und Versicherungen
könnten sie ablehnen.

Bitte eine Rechtsquelle für die Höhe der Strafe und die Nichtaufnahme der KV mittleiten. Dies ist so schlicht und einfach falsch!

Bei einer Krebs-, Herz- oder
Kreislauferkrankung oder alleine Zahnersatz ein teures und
unter Umständen sogar tödliche Ergebniss.

Hilfe, wir befinden uns hier in der BRD!

Mal ganz nett gefragt lieber Jack, Du machst beruflich hoffentlich nichts im Bereich Versicherung und Co. oder? Falls ja, bei welchem Strukturvertrieb bist Du?

Servas!

Korrekt wäre JA, spätestens ab 01.01.09!

Spätestens. Derzeit noch in den meisten fällen Nein. Und wir sind noch im Jahre 2007 :wink:

Bitte eine Rechtsquelle für die Höhe der Strafe und die
Nichtaufnahme der KV mittleiten. Dies ist so schlicht und
einfach falsch!

Hierzu einfach Elftes Sozialgesetzbuch - SGB XI zu Rate ziehen :wink: Strafe BIS zu 2500 € nach §121
Bei der Nichtaufnahme kann ich nicht viel sagen, da dies Gesetzesbücher sind, die ich nicht auswendig kennen kann weil zu komplex (Erklärung folgt im letzen Absatz)

Bei einer Krebs-, Herz- oder
Kreislauferkrankung oder alleine Zahnersatz ein teures und
unter Umständen sogar tödliche Ergebniss.

Hilfe, wir befinden uns hier in der BRD!

*räusper* mal unter uns, aber keine Versicherung ist (inoffizell !!!) dazu verpflichtet jemanden aufzunehmen, bei der ich um Aufnahme bitte.
Da einfach mal jemanden fragen, der nach der Selbständigkeit in ALG2 gerutscht ist. Einzige, die noch ohne Murren oder eben auch lange Antragsaufschiebung aufnimmt ist die AOK (soll nicht heissen, andere täten es garnicht). Bei PKV sieht es teilweise genauso aus. Gerade wenn ich mit einer schwerwiegenden Krankheit ankomme. Mal ehrlich, würde etwa eine Krankenkasse einen Krebspatienten aufnehmen? Klar! Mit ziemlich hohen Beitragszahlungen bestimmt :wink:

Mal ganz nett gefragt lieber Jack, Du machst beruflich
hoffentlich nichts im Bereich Versicherung und Co. oder? Falls
ja, bei welchem Strukturvertrieb bist Du?

Beruflich mache ich (glücklicherweise) was anderes - aber ich spreche aus persönlicher Erfahrung, und die ist mehr wert als Gesetzestexte, die eine KV zu irgendwas zwingen sollen(!). Wir leben zwar in Deutschland, aber es gibt genügend Gesetzeslücken und Fristen etc. die doch vieles verhindern können, ganz im Sinne der Versicherungen (Verbraucherschutz mal fragen).
Der kleine Struktu bekommt das natürlich kaum oder garnicht mit, da diese Sachen über ihn geführt werden oder er einfach die Anweisung bekommt: „Mach das fertig gib es ab - der Rest ist unser Problem, hier hast Deine Prämie.“
Nichts persönliches gegen Versicherungsunternehmen oder Struktus :wink:

Hallo!

Servas!

Korrekt wäre JA, spätestens ab 01.01.09!

Spätestens. Derzeit noch in den meisten fällen Nein. Und wir
sind noch im Jahre 2007 :wink:

Sie sprachen von " Ihre grundsatzfrage hat ein ganz klares NEIN zur Antwort. "!

Ohne Detailkenntnis (ob PKV oder GKV) können Sie doch nicht NEIN sagen! 90% der Deutschen unterliegen bereits jetzt der Pflicht zu Krankenversicherung, auch Selbständige, die der GKV zuzuordnen sind!

Bitte eine Rechtsquelle für die Höhe der Strafe und die
Nichtaufnahme der KV mittleiten. Dies ist so schlicht und
einfach falsch!

Hierzu einfach Elftes Sozialgesetzbuch - SGB XI zu Rate ziehen
:wink: Strafe BIS zu 2500 € nach §121

Lol, und diese Strafe erhebt das Gesundheitsministerium, na dann. In der Praxis passier derzeit nix!

Bei der Nichtaufnahme kann ich nicht viel sagen, da dies
Gesetzesbücher sind, die ich nicht auswendig kennen kann weil
zu komplex (Erklärung folgt im letzen Absatz)

Dank der Pflicht zur Versicherung gibt es diese Nichtaufnahme nicht mehr. Das ist ja gerade der Kern der „Gesundheitsreform“

Bei einer Krebs-, Herz- oder
Kreislauferkrankung oder alleine Zahnersatz ein teures und
unter Umständen sogar tödliche Ergebniss.

Hilfe, wir befinden uns hier in der BRD!

*räusper* mal unter uns, aber keine Versicherung ist
(inoffizell !!!) dazu verpflichtet jemanden aufzunehmen, bei
der ich um Aufnahme bitte.

Sie haben die Gesundheitsreform verpasst/nicht verstanden!

Keiner muss mehr ohne Krankenversicherung dastehen. Entweder muss die GKV ihn aufnehmen oder er kommt in den Basistarif der PKV (je nach dem welchen Versicherungssystem er zuzuordnen ist)!

Da einfach mal jemanden fragen, der nach der Selbständigkeit
in ALG2 gerutscht ist. Einzige, die noch ohne Murren oder eben
auch lange Antragsaufschiebung aufnimmt ist die AOK (soll
nicht heissen, andere täten es garnicht).

Was Sie alles ohne Details beurteilen können, Respekt!

Bei PKV sieht es
teilweise genauso aus. Gerade wenn ich mit einer
schwerwiegenden Krankheit ankomme. Mal ehrlich, würde etwa
eine Krankenkasse einen Krebspatienten aufnehmen? Klar! Mit
ziemlich hohen Beitragszahlungen bestimmt :wink:

Zauberwort: Basistarif!

Mal ganz nett gefragt lieber Jack, Du machst beruflich
hoffentlich nichts im Bereich Versicherung und Co. oder? Falls
ja, bei welchem Strukturvertrieb bist Du?

Beruflich mache ich (glücklicherweise) was anderes - aber ich
spreche aus persönlicher Erfahrung, und die ist mehr wert als
Gesetzestexte, die eine KV zu irgendwas zwingen sollen(!). Wir
leben zwar in Deutschland, aber es gibt genügend
Gesetzeslücken und Fristen etc. die doch vieles verhindern
können, ganz im Sinne der Versicherungen (Verbraucherschutz
mal fragen).

Verzeihen Sie es mir, Sie haben keine Ahnung von diesem Thema und verunsichern den Fragenden nur mit Falschaussagen! Erfahrung toll, nur haben sich die Gesetze als Grundlage geändert und dies ist keine Thema für Laien!

Lesetipp–> http://www.die-gesundheitsreform.de/index.html

Hallo,
*räusper* mal unter uns, aber keine Versicherung ist

(inoffizell !!!) dazu verpflichtet jemanden aufzunehmen, bei
der ich um Aufnahme bitte.

auch räusper - das mag vielleicht bei der PKV der Fall sein, nicht
aber in der GKV. Wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, also versicherungstechnisch, dann muss die GKV Kasse aufnehmen, selbst wenn es sich um einen kostenintensiven Patienten handeln sollte (beispielsweise
einen Bluter, der locker an eine Million im Jahr kommen kann).
Gruß
Czauderna