selbständiger Basis in einem Werkvertrag

Hi

Frage1
ich habe eine Frage und wollte mal wissen wie es ist, wenn man „auf selbständiger Basis in einem Werkvertrag selbstständig ist“ und man einen Krankenschein beim Auftragsgeber vorweisst, muss Er es akzeptieren und ob da auch keine Nachteile enstehen.

Frage2
wie sind die meisten Honorarabrechnung geregelt, bzw. wann müsste das Honorar auf ein konto eingehen.

gruß,

Guten Tag.

Ich sehe da keinen Bezug zu meinem Spezialgebiet

Versicherungen und Finanzprodukte.

MfGClaude Burgard

Also, wenn man slebständig ist, braucht man keine Krankmeldungen vorzulegen. Beispiel: Ein Maler soll Dir Deine Wohnung zu einem bestimmten Termin streichen, wird dann aber krank und kann den vereinbarten Termin nicht halten. Akzeptierst Du das dann mit oder ohne Krankmeldung?

Was es für Konsequentzen hat einen (Werk-) Vertrag nicht (zeitgerecht) zu erfüllen hängt von den Vereinbarungen ab. Du sprachst von einem Werkvertrag als Selbständigem. Dann hast Du diesen Auftrag Vertrags- und Zeitgemäß auszuführen. Wenn Du krank wirst musst Du für Ersatz sorgen. Da hilft Dir rechtlich keine Krankmeldung. Du bist schließlich selbständig und nicht angestellt.

Nebenher bemerkt. Es ist äusserst gefährlich einen Werkvertrag als (Einmann-) Selbständiger abzuschließen.

Hallo,

das klingt so, als ob sich hier jemand so gar nicht damit auseinander gesetzt hat, was es bedeutet, gerade kein Arbeitnehmer, sondern selbständiger Unternehmer zu sein. Denn genau das ist man, wenn man auf werkvertraglicher Basis leistet. Dann schuldet man nämlich einen konkreten Erfolg, und ist es vollkommen egal wie man das - auch im Falle einer Krankheit - schafft.

Den gelben Schein kann man sich dann gerne über den PC oder ins Auto hängen, und gelegentlich daran denken, dass man eigentlich krank ist, wenn man als Einzelunternehmer Werkverträge zu erfüllen hat.

Wenn man Glück hat, kann man die geschuldete Leistung ohne weitere Nachteile dann einfach später erbringen. Wenn man Pech hat, gibt es dann saftige Schadenersatzforderungen aufgrund der Verzögerung/Nichterfüllung. Um dabei nicht hinterher mit einem dicken Minus nach Hause zu gehen, braucht es einen anständigen Vertrag, in dem die Risiken konkret beschrieben, und so begrenzt sind, dass man sie als Unternehmer auch tragen kann.

Aber die ganze Sache klingt der Schilderung nach doch sehr nach Scheinselbständigkeit. Und die ist ein ganz heißes Eisen. Darüber sollte man sich erst einmal schlau lesen.

Gruß vom Wiz

Ich habe keine Ahnung was ich dazu beitragen soll. Mein Spezialgebiet sind freiberufleiche Pflgekräfte ind der Anästhesie und Intensivmedizin. Dort gibt es keine Werkvertäge!!!