Selbständiger gibt Gwerbe auf

Hallo zusammen,

mich beunruhigen paar Unkarheiten die meine Zukunft betreffen, hoffe ihr könnt mir eine Hilfestellung geben.

Folgender Sachverhalt:

Alter: 56
Selbständiger Maler seit 2004 mit 2 Mitarbeitern, vorher Angesteller im gleichen Handwerk. Aufgrund der konjukturellen Lage schreibt mein Betrieb tiefe rote Zahlen, die Reserven sind schon längst aufgebraucht.

Laut der Agentur für Arbeit habe ich bei der Schließung des Betriebes als Slebstständiger keinen Anspruch auf ALG II, da meine Ehefrau zu gut verdient.

Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige, hätte ich unmittelbar nach Gründung meiner Selbstständigkeit abschließen müssen, das ist leider nicht erfolgt.

Es gibt noch paar kleine Aufträge, die noch abgeschlossen werden müssen; Kann ich für die Monate Mai-Dez 2010 für meine 2 Mitarbeiter Anzeige über Arbeitsausfall (Kurzarbeit) beantragen und diese anschließend unmittelbar kündigen und mein Gewerbe schließen? Bin mir nicht sicher, ob das geht „Kurzarbeit und Kündigung heben sich auf“.

Nun zu meinen Fragen, wenn das Gewerbe abgemeldet wird:
Meine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bleiben dann aus, was passiert dann, wie bin ich dann versichert, bzw. muss ich mich dann privat versichern?

Freundliche Grüße

Bei der Arbeitsagentur wird man hinsichtlich des ALG 2 nicht vernünftig beraten.
Ob einem das eventuell zusteht, würde ich mich an anderer Stelle
noch einmal erkundigen.
Und selbst wenn es einem zustehen würde, sollte man sich keine
illusionen machen, dass die das so einfach gewähren.
Die Mitarbeiter stehen nur unter dem Erfolgsdruck Mittel einzusparen.

Meine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bleiben dann aus,

Was heißt das ?

was passiert dann, wie bin ich dann versichert, bzw. muss ich mich dann privat versichern?

Wenn man jetzt gesetzlich versichert ist, bleibt man gesetzlich versichert. Nur die Beiträge könnten sich ändern, deswegen Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen. Wenn keine oder nur geringe Einkünfte vorliegen, besteht ggf. Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über den Ehegatten.

Das mit dem ALG II Anspruch kann gut sein. Dafür muss die Frau nicht viel verdienen, dass der Anspruch entfällt. Ich würde das aber evtl. noch selbst recherchieren, im Internet gibts da ein paar Rechner die man bennutzen kann.

Was soll das mit den Mitarbeitern? Es gibt 2 kleine Auftrüäge und die sollen bis Ende des Jahres beschäftigt werden??? Das ist doch Käse oder? Wenn Du nur Verluste machst dann kündige die Jungs und gut ist. Besser kein Auftrag ausgeführt als einen Auftrag und Geld drauf gelegt. Du musst Deine Probleme lösen, nicht die der anderen.

Wenn Deine Frau gesetzl. Krankenversichert ist, müsstest Du Dich, nachdem das Gewerbe abgemeldet wurde und Du keine weiteren Einkünfte beziehst, bei Ihr kostenfrei mitversichern lassen können (Familienversicherung).

Gruß

Jörg