selbständiger Grafiker / Gewerbe?

Hallo!

Ich möchte in Zukunft als selbständiger Grafiker arbeiten.
Sprich: Logo Gestalltung, Illustration etc…

Nun habe ich mich beim Finanzamt gemeldet, den steuerlichen Erfassungsantrag ausgefüllt, eine Steuernummer bekommen, sowie die Kleinunternehmerregelung beantragt und bestätigt bekommen.

Muss ich jetzt noch ein Gewerbe anmelden, oder nicht?
Denn ich bin zwar Gewinnorientierter „Dienstleister“,
aber mit Waren handeln tu ich ja nicht…

Ich frage erstmal hier nach, damit ich mich später vom Gewerbeamt nicht ins Boxhorn jagen lasse und ein Gewerbe anmelde, obwohl ich dass eventuell garnicht muss.

Danke! Thomas

Nö, brauchst keinen Gewerbeschein: nu kannste loslegen! Kümmer Dich aber um Deine
Krankenversicherung.
Wünsche Dir Glück, Sonja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nö, brauchst keinen Gewerbeschein: nu kannste loslegen! Kümmer
Dich aber um Deine
Krankenversicherung.
Wünsche Dir Glück, Sonja

Danke! Um eine Krankenversicherung habe ich mich schon gekümmert :smile:

Ich frage auch desshalb, weil ich bevor ich das Teil vom Finanzamt ausgefüllt habe, erstmal einen Brief an das FA geschickt habe, indem ich meine „Berufliche Vorstellung“ erläutert habe.

Im Antwort Brief stand u.a. : „…Sie nehmen meiner Kentniss nach, eine unternehmerische Tätigkeit auf…“
Das hat mich dann etwas stutzig gemacht.
Als ich dann nachfragte hieß es… Das schreiben wir immer…

Ein Freund von mir ist z.B. Tättowierer… Der musste ein Gewerbe anmelden…
Hat aber kein Studio, sondern arbeitet immer als Gasttättowierer in div. Studios…

Na klar, „…Sie nehmen meiner Kentniss nach eine unternehmerische Tätigkeit
auf…“ heißt: Du bist jetzt ein Unternehmer!
Herzlichen Glückwunsch! Auch wenn Du jetzt zu meiner Konkurrenz geworden bist :smile:

Es sei denn, Du willst Deinen Kunden ihre Logos auf den Körper tätowieren …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na klar, „…Sie nehmen meiner Kentniss nach eine
unternehmerische Tätigkeit
auf…“ heißt: Du bist jetzt ein Unternehmer!
Herzlichen Glückwunsch! Auch wenn Du jetzt zu meiner
Konkurrenz geworden bist :smile:

Also doch Gewerbeanmeldung?
Ich bin verwirrt…

NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!N
EIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NEIN!NE
IN!

Alles klar?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

wenn Du nur entwirfst -> kein Gewerbe
wenn Du die Drucksachen Deiner Kunden auch produzierebn lässt, also bei
der Druckerei in Auftrag gibst und deren Rechnung an Dich geht ->
Gewerbe

lG
Richard

Also doch Gewerbeanmeldung?
Ich bin verwirrt…

Richard hat für Dich speziell schon was geantwortet.
Zur Abrundung: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php (Unterschiede Gewerbe / Freiberuf)

Weitere Infos und Links für Gewerbler und Freiberufler: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JoKu

Hallo Thomas,

im Eifer des Gefechts ist etwas ganz untergegangen, das für Dich wahrscheinlich wichtig ist:

Nicht jeder selbständige Unternehmer ist Gewerbetreibender. Ein selbständiger Grafiker kann unter Umständen einem sog. freien Beruf angehören: In diesem Fall ist er selbständig, er ist Unternehmer, aber er ist kein Gewerbetreibender.

Vor diesem Hintergrund werden Dir die vielen schönen Antworten, mit oder ohne Geschrei, vielleicht etwas deutlicher.

Ob ein Grafiker freiberuflich oder gewerblich tätig ist, hängt wesentlich davon ab, ob er in erster Linie künstlerisch tätig ist oder nicht. Die Rechtsprechung verneint dieses in der Regel dann, wenn der Grafiker in seinem Schaffen nicht schöpferisch und frei tätig sein kann, so wie das bei Auftragsarbeiten, Werbegrafik etc. in der Regel der Fall ist.

Dann handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.

Schöne Grüße

MM

Ob ein Grafiker freiberuflich oder gewerblich tätig ist, hängt
wesentlich davon ab, ob er in erster Linie künstlerisch tätig
ist oder nicht. Die Rechtsprechung verneint dieses in der
Regel dann, wenn der Grafiker in seinem Schaffen nicht
schöpferisch und frei tätig sein kann, so wie das bei
Auftragsarbeiten, Werbegrafik etc. in der Regel der Fall ist.

Dann handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.

Schöne Grüße

MM

Ah! Danke! Das ist ein nicht unwichtiger Aspekt.
Ich habe jetzt mal beim Landratsamt angerufen und mein Anliegen vorgebracht.
Das ich hauptsächlich illustratorisch arbeite und frei meiner Vorstellung.
Ich habe das auch in meinen AGB´s hinterlegt.

IX. Gestaltungsfreiheit

9.1 Im Rahmen der mir erteilten Aufträge besteht für mich Gestaltungsfreiheit.

Nun gut… Für die nette Dame vom LA war alles soweit klar.
Nur muss ich anscheinend der Gemeinde den Beweiss liefern, dass ich gestalterisch frei tätig bin.
Das wird noch ein Spass… So ne Gemeinde hat doch garnicht die Fachkenntnis das zu beurteilen…

Naja… ich lass mich überraschen…

Hallo Tom

Nur muss ich anscheinend der Gemeinde den Beweiss liefern,
dass ich gestalterisch frei tätig bin.

Das kann doch jeder, der einen Computer und ein bisschen Software hat.

Gruss
Heinz

(SCNR)

Falls die Gemeinde eine Stellungnahme bzw. die Darlegung der Leistungsangbote verlangt, dachte ich mir Ihnen dies zu schreiben:

  1. Erstellung von Illustrationen im Auftrag von Hand und digital, wie z.B. Gegenstandszeichnungen, Charakterdesign, Bildkompositionen etc. für dementsprechende. Verwendungszwecke, wie Flyer, Plakate, Grafik-Sammlungen, Anzeigen etc.

1.1 Die Ausführung der Illustrationen unterliegt meiner Gestaltungsfreiheit und wird nach bestem Gewissen umgesetzt.
Die Thematik und Rahmenbedingung des Auftrages wird hierbei aber stets berücksichtigt.

Es wird kein vom Auftraggeber bereitgestelltes Bildmaterial verwendet. Aufträge die dieses voraussetzen, nehme ich nicht an.
Der Auftraggeber wird vor Annahme eines Auftrages davon in Kenntnis gesetzt.

  1. Logo- Design

2.1 Das Design von Logos unterliegt ebenfalls meiner Gestaltungsfreiheit und wird nach bestem Gewissen umgesetzt.
Die Thematik und Rahmenbedingung des Auftrages wird hierbei aber stets berücksichtigt.

  1. Corporate Design, wie dass Erstellen von kompletten Firmenauftritten biete ich nicht an.
    Ausnahmen sind die Gestaltung von Logos oder Beisteuerung einzelner Grafiken für Flyer, Anzeigen, etc.

  2. Internetauftritte und Webgestaltung biete ich nicht an.
    Ausnahmen sind die Gestaltung einzelner Grafiken, die für Webseiten verwendet werden können.

Was meint Ihr? Ist das Verständlich ausgedrückt?

Servus,

in dieser, ziemlich klaren Situation täte ich der Gemeinde garnix liefern und den Betrieb von vornherein direkt beim FA anmelden.

Wenn dort jemand wegen unterlassener Gewerbeanmeldung ein OWi-Verfahren einleiten will, ists in der Anhörung zum OWi-Verfahren früh genug dafür.

Schöne Grüße

MM