Selbständiger - haftet auch der andere Ehegatte

Guten Abend, nehmen wir mal an die Ehefrau will ein Geschäft eröffnen, tut das auch und es geht pleite. Es entstehen Schulden die nicht ohne weiteres getilgt werden können.

In welcher Weise wird dabei der andere (nicht selbständige) Ehegatte heran gezogen, um z.B. die Schulden mit zu tilgen u.s.w.?

MfG

Hallo,ich glaube ohne Gütertrennung haften beide für die Schulden,die in der Zeit einer Ehe entstehen!
L.G. Kiosk259

Hallo,

i.d.R. haftet der Ehepartner hier nicht.

Siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Haftung-f%C3%BCr-sel…

Gruß
Christian (IANAL)

Nein.
Hallo,

das stimmt, so wie du es sagst, *nur* bei ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft.

Bei vertraglicher Gütertrennung und bei gesetzlichem Güterstand (also auch, wenn beide nichts vereinbart haben) haften sie gegenseitig gar nicht bzw. nur für gemeinsam gemachte Schulden und gemeinsame Bürgschaften etc.

Gruß
Christian (IANAL)

Danke
…für Eure Antworten! Sehr freundlich!
MfG