Selbständiger Handelvertreter und Nebenjobs

Hallo zusammen,
es ist fast, aber nur fast, bereits einmal beantwortet worden. Dennoch folgende Frage: Der Arbeitgeber, der einen Nebenjobber, in diesem Fall eine kaufmännische Angestellte, bis 400 Euro einstellt, führt Sozialversicherungspflichtbeiträge und die Steuern doch direkt an die zuständigen Ämter ab, richtig?
Was macht denn ein Arbeitgeber, der einen selbständigen Handlesvertreter, der von der geseztlichen Rentenversicherung und den anderen gesetzlichen Trägern befreit ist, bzgl. der Entlohnung? Da habe ich bereits einige Möglichkeiten gehört, aber keiner kann zu 100% sagen, welche nun die richtig ist :frowning:
Kann dieser selbständige Handelsvertreter (mal angenommen er vertreibt Textilien) mehrere Nebentätigkeiten (zum Beispiel Telefondienst, Chaffeur und Möbelpacker), die insgesamt auf 700 Euro pro Monat Verdienst kommen, ausführen UND von allen Arbeitgebern brutto für netto ausgezahlt werden, da er ja selber für seine Steuern etc. verantwortlich ist. Geht so etwas? Oder darf er bei allen dreien bis 400 Euro gesamt pro Monat verdienen oder bei jedem der drei maximal 400 Euro, in der Summer also 1.200 Euro?
Was passsiert, wenn er bei einem der drei Nebenverdienste mehr als 400 Euro verdient (bekommt), ist er damit automatisch wieder in der gesetzlichen Rentenversicherung obwohl er befreit ist oder betrifft dies lediglich dann diesen Arbeitgeber?
Bin gespannt, ob das einer auseinandefriemeln kann und möchte :smile:

Vielen Dank bereits im Voraus für die eine oder andere Anregung. Hilfreich wären auch Quellen, wo man solche Dinge ggf. nachlesen kann. Freue mich darauf von Euch zu lesen.
Michael

Sozialversicherungspflichtbeiträge und die Steuern doch direkt
an die zuständigen Ämter ab, richtig?

Beinahe.

Was macht denn ein Arbeitgeber, der einen selbständigen
Handlesvertreter, der von der geseztlichen Rentenversicherung

Wenn der Handelsvertrter selbstständig ist, muß er sich um die Steuern und Sozialabgaben selber kümmern. Er bekommt von seinen Vertragspartner seine Provisionen und danach berechnen sich seine Abgaben. Dabei ist es egal für viele Auftraggeber er tätig ist, wenn sich seine Auftraggeber daran nicht stören (was oft der Fall ist).

Ein Handelsvertreter ist aber nicht automatisch von der GRV befreit. Da muß man genau drauf achten, dass man nicht die Merkmale des Scheinselbstständigen oder des Arbeitnehmer-ähnlichen Selbstständigen erfüllt. Wenn der Handeslvertreter aber für mehrere Firmen aktiv ist, ist diese Gefahr eher klein.

Vielen Dank für die Info :wink:
Automatisch ist der Handelsvertreter nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, hat er aber den schriiftlichen Bescheid in den Händen, dann ist er befreit, einverstanden?
Wo kann sich denn ein Arbeitgeber genau darüber informieren, welche Möglichkeiten er bei einem selbständigen Handelsvertreter hat (der von der gesetzlichen Rente schriftlich befreit wurde), vorzugehen. Dem Handelsvertreter ist ein brutto für netto natürlich am liebsten, aber wie kann man argumentieren, wenn sich der Arbeitgeber dagegen „wehrt“? Wahrscheinlich kennt er sich auch nicht damit aus. Welche Anlaufstelle ist denn in diesem Fall die Richtige?
Schönen Abend wünsche ich noch.

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schriiftlichen Bescheid in den Händen, dann ist er befreit,
einverstanden?

Ja.

Wo kann sich denn ein Arbeitgeber genau darüber informieren,

Der muß sich, wenn er mit einem Handeslvertreter verhandelt nirgends informieren. Die Vergütung wird geklärt und das war’s. Alles andere ist Sache des Handelsvertreters.

man argumentieren, wenn sich der Arbeitgeber dagegen „wehrt“?

Wieso wehrt sich da ein Auftraggeber ? Umw as für eine Handeslvertretung handelt es sich eigentlich ?

Wahrscheinlich kennt er sich auch nicht damit aus. Welche

Dann sollte der Handeslvertreter das Weite suchen.

Anlaufstelle ist denn in diesem Fall die Richtige?

Der Lohnbuchhalter sollte sich mit diesen Dingen auskennen.

Handelsvertretung für Sportartikel und Kleidung. Nebenbei soll jetzt in den Morgenstundne Zeitung ausgetragen werden. Eigentlich werden 400 Euro Jobber gesucht und von dieser Zeitung wird „pauschal“ die Aussage getroffen, dass es brutto für netto nicht gehen würde. Wahrscheinlich paßt es bei denen nicht in das „gewohnte“ Bild und die haben einfach keine Ahnung und noch weniger Lust sich damit auseinander zu setzen. Damit ist dann feddich inne Laube für die, richtig? Aus meiner Sicht kann ich soviele Nebenjobs machen (brutto für netto) als von der gestzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Handelsvertreter wie ich möchte. Nur ich bin für die Be- bzw. Versteuerung verantwortlich.
Danke für Deine Mühen. Michael

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Hi,

Handelsvertretung für Sportartikel und Kleidung.

selbständig ausgeübt, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Nebenbei soll
jetzt in den Morgenstundne Zeitung ausgetragen werden.

das sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sowas geht nur auf Lohnsteuerkarte oder als 400 Euro Job pauschaliert. Brutto für netto ist nicht möglich.

Eigentlich werden 400 Euro Jobber gesucht und von dieser
Zeitung wird „pauschal“ die Aussage getroffen, dass es brutto
für netto nicht gehen würde.

es ist dann ein normaler 400 Euro Job, Regel siehe Minijob-Zentrale

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html nnn=true)

Wenn man das in die persönliche Steuererklärung reinnehmen möchte, muss man auf Lohnsteurkarte arbeiten.

Schöne Grüße
C.