hallo,wenn ein selbständiger eine angestellte heiratet, die angestellte aber eine eigene steuererklärung (wie bisher) machen möchte - geht das?
wenn die frau zb ihre lohnsteuererstattung für sich haben möchte, wäre das möglich oder wird automatisch bei der zusammenveranlagung alles in einen topf geworfen und beide einnahmen zusammen berechnet?
hallo,
klar, geht jederzeit. es gibt keine verpflichtung zur gemeinsamen steuererklärung.
ob eine getrennte ekst-erklärung allerdings sinnvoll ist, ist hiermit nicht beantwortet.
saludos, borito
Hallo der eine Q,
soweit mir bekannt ist, darf die „Angestellte“ nach wie vor ihre eigene steuererklärung machen. Sie sollten auch die Steuerklassen so wählen, daß es für jeden paßt.
Man kann für jedes einzelne Kalenderjahr entscheiden, ob man eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung haben möchte. Das kann sehr praktisch sein, wenn der Gewinn im Gewerbe unter Umständen mal schwankt. Am Besten probiert man die verschiedenen Varianten mit einem Steuerprogramm wie z. B. Taxman aus. Dort sieht man dann ggf. die jeweiligen einzelnen Steuer-Ergebnisse und kann sich dann auch das Ergebnis für die Zusammenveranlagung anzeigen lassen. So könnte man untereinander getrennt abrechnen und vor dem Finanzamt zusammen um so ggf. einen Vorteil auszunutzen. Aber Vorsicht - Hat der Selbstständige z. B. Steeurschulden, so könnte bei einer Zusammenveranlagung die Erstattung, die die Angestellte bekäme, gleich verrechnet werden. !
Hallo,
verheiratete Steuerzahler können eine getrennte Veranlagung beantragen. Ob das jedoch sinnvoller ist, kann nur eine Gegenüberstellung der Vergleichsrechnung zeigen. Sollten Sie eine Steuer-CD haben, mit deren Hilfe Sie Ihre Steuererklärung alleine bearbeiten, bietet Ihnen das Programm am Ende diesen Vergleich an. Da können Sie sehen, welche Veranlagungsart die größere Steuererstattung ergeben würde. Doch grundsätzlich haben auch Ehepaare das Recht, immer eine getrennte Veranlagung zu wollen.
Falls Sie Ihre Steuererklärung durch einen Fachmann machen lassen, wird auch dieser Sie darüber aufklären können, welche Veranlagungsart für Sie sinnvoller wäre.
Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.
Hallo,
ja, man kann (auf Wunsch) eine getrennte Veranlagung machen (entsprechendes Feld auf Steuererklärung ankreuzen).
Viele Grüße
Paola