Seit ende 2010 bin ich neben meiner Festanstellung selbstständig und habe seit dem auch einen festen Angestellten. Ich habe um alles richtig zu machen damals die kk angerufen um zu erfahren ob sich nun etwas in der Versicherungspflicht ändert. Da ich durch meine hauptberufliche Tätigkeit nur bedingt Tätigkeiten im Gewerbe ausüben kann ca. 10 - 15 Std im Monat u der Gewinn bei ca 500€ liegt, liefe das lt kk als Nebenerwerb und in meiner Festanstellung könnte ich normal meine Beiträge weiter zählen.
Jetzt habe ich im Febr. 2012 eine Arbeitsunfall in meiner Festanstellung erlitten wegen dem ich bis heute nicht arbeiten konnte. Ich habe von der BG mein verletztengeld für die Festanstellung erhalten und die für meine Selbstständigkeit beantragt. Bis hier hin alles ok, doch jetzt kommt’s.
Lt kk bin ich wegen meinem Angestellten automatisch als selbstständiger hauptberuflich tätig u auch versicherungspflichtig…?! Meine Festanstellung sei somit nur als Nebenerwerb zu sehn und die Kk hat meinen arbeitgeber beauftragt die Beiträge für die kV seit dem Anfang meiner selbstständigen Tätigkeit zu erstatten. Ich muss für diesen Zeitraum einen wesentlichen höheren Betrag als freiwillig versicherter zuzückzahlen. Aber es kommt noch schlimmer… Nun ist es fraglich… (keine Ahnung warum) ob u wofür ich mein verletztengeld bekomme oder ob ich es evtl zurückzahlen muss. Seit 2 Monaten habe ich kein Geld mehr erhalten u keiner, weder bg noch kk können mir eine klare Antwort geben was nun ist??? Wer blickt durch und kann mir helfen?