Ich werde zum 01.07.2005 mein Gewerbe als mobiler Büro- und Buchhaltungsservice anmelden. Existenzgründungsplan ist fertig, Stellungnahme der fachkundigen Stelle in Arbeit.
Nun mein einziges Problem: Bin ich Freiberuflerin oder Selbständige? Davon hängt ja ab, ob ich mich beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelde. Wo kann ich das rausfinden?
ein freiberufler erzielt einkünfte aus selbständiger tätigkeit - die freien berufe sind im EStG aufgelistet - sog. katalogberufe u.ä.
mit einem büro und buchhaltungsservice ist man ganz klar gewerbetreibender und das wird bei der gemeinde und nicht beim finanzamt angemeldet - sollte man eigentlich wissen, wenn man einen buchhaltungsservice anbietet - trotzdem viel glück
gruß vom inder
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Eine Antwort auf den Seitenhieb spare ich mir lieber.
Viele Grüße,
Marina
hallo,
du wirfst die begriffe durcheinander…
ein freiberufler erzielt einkünfte aus selbständiger tätigkeit
die freien berufe sind im EStG aufgelistet - sog.
katalogberufe u.ä.
mit einem büro und buchhaltungsservice ist man ganz klar
gewerbetreibender und das wird bei der gemeinde und nicht beim
finanzamt angemeldet - sollte man eigentlich wissen, wenn man
einen buchhaltungsservice anbietet - trotzdem viel glück
Die steuerliche Erfassung erfolgt immer, wenn jemand beim FA die Aufnahme seiner Tätigkeit anzeigt. Wenn die Meinungen betr. § 18(1) EStG auseinandergehen, wird er dennoch nicht „weggeschickt“. Solange keine GewSt veranlagt wird, hat er nicht einmal die Möglichkeit, sich mit dem FA über die Klassifizierung seiner Tätigkeit zu streiten, weil keine Beschwer vorliegt.
Die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften wird durch das FA weder geprüft noch durchgesetzt bzw. sanktioniert.
Einen Bescheid über „Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit“ gibt es in diesem Sinn nicht. Bloß, wenn der Grundfreibetrag GewSt überschritten ist, für das jeweilige Jahr entweder einen GewSt-Messbescheid oder halt keinen.
Ich ärgere mich nur darüber, wenn jemand ein Urteil abgibt, ohne den Hintergrund zu kennen. Wenn ich schreibe, daß ich mich mit einem Büro- und Buchhaltungsservice selbständig mache, kann man daraus doch nicht ersehen, was genau ich anbiete. Dazu müßte man schon den Existenzgründungsplan einsehen oder vielleicht einfach mal fragen. Mein Schwerpunkt liegt in Schreibtätigkeiten und Übersetzungen, wobei ich auch Basic-Buchhaltung in Form von Belegen sortieren und vorkontieren anbiete. Das heißt doch noch lange nicht, daß ich die von mir gestellte Frage selbst in der Lage sein müßte zu beantworten. Aber lassen wir das…
Ich ärgere mich nur darüber, wenn jemand ein Urteil abgibt,
ohne den Hintergrund zu kennen. Wenn ich schreibe, daß ich
mich mit einem Büro- und Buchhaltungsservice selbständig
mache, kann man daraus doch nicht ersehen, was genau ich
anbiete.
Das Wort Buchhaltungsservice suggeriert jedoch, dass Du in diesem Bereich Dienste anbietest und es gehört meiner Meinung nach zum Grundwissen eines Buchhalters, dass er den Unterschied kennt.
Dazu müßte man schon den Existenzgründungsplan
einsehen oder vielleicht einfach mal fragen. Mein Schwerpunkt
liegt in Schreibtätigkeiten und Übersetzungen, wobei ich auch
Basic-Buchhaltung in Form von Belegen sortieren und
vorkontieren anbiete.
Dann viel Spaß bei den vielen Rückfragen mit Enttäuschungen…
denn nicht nur mir und den anderen hier wird es so ergehen, sondern auch vielen potenziellen Kunden.
Das Wort Buchhaltungsservice suggeriert jedoch, dass Du in
diesem Bereich Dienste anbietest und es gehört meiner Meinung
nach zum Grundwissen eines Buchhalters, dass er den
Unterschied kennt.
Müssen wir jetzt darauf herumreiten und meine Qualifikation in Frage stellen, weil ich in der Definition nicht sicher war? Asche auf mein Haupt, ich bin leider nicht perfekt.
Dann viel Spaß bei den vielen Rückfragen mit
Enttäuschungen…
denn nicht nur mir und den anderen hier wird es so ergehen,
sondern auch vielen potenziellen Kunden.
Habe mal nen Buchhalter beraten bei der Existenzgründung. Da gibt es sehr viele Feinheiten, wie man sich nennen darf und was man dann auch für Tätigkeiten ausüben kann, ohne Ärger zu bekommen. An Deiner Stelle würde ich mich genau informieren, ob Du in Deiner Werbung und in Deinem Firmennamen den Begriff Buchhaltungsservice überhaupt führen darfst. Genaue Erkundigungen kannst Du beim zuständigen Berufsverband erhalten.
Danke für die Antwort. In meinem Namen führe ich den Begriff Buchhaltung nicht, auch auf Briefkopf oder in der Werbung erscheint er nicht. Habe ich wahrscheinlich etwas verwirrend geschrieben. Wie zuvor geschrieben liegt der Schwerpunkt bei den Schreibarbeiten, da ich viele Kontakte zu Anwälten und Gutachterbüros habe, wo es vor allem um Banddiktate geht. Wenn ich aber mal ein kleines Büro als Kunden dabei habe (wie zum Beispiel meinen Ex-Chef) der mich darum bittet, die Buchhaltung für den Steuerberater vorzubereiten, dann werde ich das auch tun.
Da die Kernfrage ja nun beantwortet ist bedanke ich mich bei den konstruktiven Helfern und wünsche allen eine schöne Woche.
Viele Grüße,
Marina
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es gehört meiner Meinung
nach zum Grundwissen eines Buchhalters, dass er den
Unterschied kennt.
der Klassiker: „Du sprichst ein großes Wort gelassen aus!“
Obwohl der vorliegende Fall keine Abgrenzungsprobleme bietet - grundsätzlich ist der 18(1) so gestrickt, dass niemand genau weiß, was ein freiberuflich Tätiger wirklich ist. Kein StB, kein WP, auch kein Buchhalter.
Erinnerst Du Dich z.B. noch daran, wie oft die Frage, ob ein Programmierer ohne Diplom „einem Ingenieur ähnlich“ tätig ist oder nicht, vor dem BFH rumgezerrt wurde? Mitsamt allen Skurrilitäten wie der Unterscheidung nach dem Kriterium, ob er systemnah oder Anwendersoftware programmiert…
Inzwischen ists schon einige Jahre lang festsetzungsverjährt, da darf ich schon mit stolzgeschwollener Brust erzählen, dass ich vor diesem Hintergrund einer Hotlinerin zur freiberuflichen Existenz verholfen habe. Gehen geht viel, und die Nebel um den 18(1) werden sich erst lichten, wenn die mittelalterliche Zunftsteuer zu Grabe getragen sein wird.