selbständiger pkv familie

Guten Tag,

selbständiger möchte in die PKV und ist verheiratet. Ehepaar hat zwei Kinder.
Nun ist die Frage --> Was zählt bein einem selbständigen alles zu seinem „Einkommen“ wenn es um die Ermittlung geht, ob er über BBG bzw Jahresarbeitentgeltgrenze erwirtschaftet? Da ab diesem Zeitpunkt entweder Kinder in PKV müssten oder Beitrag in GKV zu zahlen wäre.
Gewinn nach Steuer?
Gewinn vor Steuer?
Einnahmen - Ausgaben etc?

Vielen Dank für eine Auskunft!

Hallo,

weder noch.
gem. § 10 (3) SGB V zählt grundsätzlich das Gesamteinkommen.
Das Gesamteinkommen ist gem. § 16 SGB IV die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Die Berechnung der Summe der Einkünfte ist geregelt in § 2 EStG.
Vereinfacht ausgedrückt berechnet sich die Summe der Einkünfte, indem die Ergebnisse aus den sieben Einkunftsarten addiert werden.
Beste Grüße

Thomas Kliem

Hallo steffkewi,

wie die BBG mit den Einkommen eines Selbstständigean berechnet wird, kann ich Dir leider nicht sagen.

Nur als alter Banker gbe ich Dir den Rat: Bleibe in der gesetzlichen Versicherung.

Deiner Frage entnehme ich, daß Du nicht soviel übrig hast, daß die Berechnungsmodalität egal ist.

Verheiratet, 2 Kinder – es wird später sündhaft teuer.

Die Einsparungen zur Zeit aufgrund der Berechnungen des Maklers sind zwar verlockend, aber rechtfertigen nicht das Risko der Zukunft.

Mache Dich schlau über Erfahrungen ältaerea Menschen…

MfG

Steafan Seidel

Hallo,

Entschuldigung, aber da bin ich überfragt

Hallo Steffkewi,

das Einkommen bei einem Selbständigen ist in der PKV (Privaten Krankenversicherung) nicht relevant. Er zahlt seinen Beitrag, egal was er vor oder nach Steuern verdient.Leider haben Sie nicht dazugeschrieben ob die Frau des hauses arbeitet, somit kann ich wegen der Kinder nicht darauf antworten.

MfG -Leo!

selbständiger möchte in die PKV und ist verheiratet. Ehepaar
hat zwei Kinder.

Oh mein Gott. Lassen Sie das! L a s s e n - S i e - d a s !

Nun ist die Frage --> Was zählt bein einem selbständigen alles
zu seinem „Einkommen“ wenn es um die Ermittlung geht, ob er
über BBG bzw Jahresarbeitentgeltgrenze erwirtschaftet?

Alle positiven Einkünfte, verringert um die negativen.

Da ab
diesem Zeitpunkt entweder Kinder in PKV müssten oder Beitrag
in GKV zu zahlen wäre.

Dieses Spielchen geht nur eine begrenzte Zeit x lang gut. Wenn Sie’s doch machen, denken Sie bitte an mich, wenn die GKV rückwirkend Beiträge erhebt, Sie im umgekehrten Fall aber keine rückwirkenden Erstattungen erhalten.

Gewinn nach Steuer?

Wenn ich unterstelle, dass Sie als Einzelunternehmer tätig sind, zahlen Sie keine Steuern auf Gewinn, sondern auf Einkommen. Und das Einkommen ändert sich durch Steuerzahlungen nicht.

Einnahmen - Ausgaben etc?

Als EÜR-ler, was ich bei den angegebenen Überlegungen zur vorläufigen Mitversicherung über die Mutter unterstelle, ist das so richtig.

Vielen Dank für eine Auskunft!

Lassen Sie das!

Hallo,

Als selbständiger können sie sich alleine bei allen privaten sowie auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen versichern.
Es ist nur die Frage wer ist günstiger und wer bietet mir mehr bei Krankheit-Lohnfortzahlung!
Da gibt es enorme Unterschiede.

Für ihre Frau und die Kinder müssen Sie extra eine Krankenversicherung abschließen, falls die nicht arbeitet.(Kinder sind immer mit der Mutter versichert) kommt auch günstiger.

Ich denke das der Beitrag vom Gewinn vor Steuer berechnet wird (weiß das aber nicht genau)
Da gibt es eben die großen Unterschiede,die einen sagen man kann zwischen 5000-10000 verdienen,andere dagegen bis zu 20000.-€ monatlich und kostet auch nicht mehr.

Dafür würde ich mich vorher bei mehreren privaten
Krankenkassen erkundigen.

Gruß
monika61

Hallo, steffkewi,

bist Du eigentlich ein Kunde, oder ein Vermittler? Sowas sollte man ja schon wissen.

Ausschlaggebend ist in einem solchen Fall das Einkommen laut Steuerbescheid des Vorjahres. Also keine Arten von Gewinn.

In solchen Fällen kommt es dann oft im nachhinein zu erheblichen Nachforderungen, wenn der Steuerbescheid erst spät ergeht, und die gesetzliche Kasse dann feststellt, daß die Familienmitversicherung schon längst erloschen ist.

Das muß man also bei der Beratung berücksichtigen, soweit das möglich ist.

Mehr wichtige Infos findet man unter
www.pkv-netz.com/aktuell.htm

Liebe Grüße

Michael Rischer
www.pkv-netz.com