selbständiger möchte in die PKV und ist verheiratet. Ehepaar
hat zwei Kinder.
Oh mein Gott. Lassen Sie das! L a s s e n - S i e - d a s !
Nun ist die Frage --> Was zählt bein einem selbständigen alles
zu seinem „Einkommen“ wenn es um die Ermittlung geht, ob er
über BBG bzw Jahresarbeitentgeltgrenze erwirtschaftet?
Alle positiven Einkünfte, verringert um die negativen.
Da ab
diesem Zeitpunkt entweder Kinder in PKV müssten oder Beitrag
in GKV zu zahlen wäre.
Dieses Spielchen geht nur eine begrenzte Zeit x lang gut. Wenn Sie’s doch machen, denken Sie bitte an mich, wenn die GKV rückwirkend Beiträge erhebt, Sie im umgekehrten Fall aber keine rückwirkenden Erstattungen erhalten.
Gewinn nach Steuer?
Wenn ich unterstelle, dass Sie als Einzelunternehmer tätig sind, zahlen Sie keine Steuern auf Gewinn, sondern auf Einkommen. Und das Einkommen ändert sich durch Steuerzahlungen nicht.
Einnahmen - Ausgaben etc?
Als EÜR-ler, was ich bei den angegebenen Überlegungen zur vorläufigen Mitversicherung über die Mutter unterstelle, ist das so richtig.
Vielen Dank für eine Auskunft!
Lassen Sie das!