selbständiger möchte in die PKV und ist verheiratet. Ehepaar hat zwei Kinder.
Nun ist die Frage --> Was zählt bein einem selbständigen alles zu seinem „Einkommen“ wenn es um die Ermittlung geht, ob er über BBG bzw Jahresarbeitentgeltgrenze erwirtschaftet? Da ab diesem Zeitpunkt entweder Kinder in PKV müssten oder Beitrag in GKV zu zahlen wäre.
Gewinn nach Steuer?
Gewinn vor Steuer?
Einnahmen - Ausgaben etc?
Die GKV stellt in der Regel auf den Einkommensteuerbescheid ab. Maßgebend sind alle positiven Einkünfte, das heißt dass auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen und alles andere in die Berechnung des Beitrages mit einbezogen wird, nicht nur die Selbtständigkeit.
Wie der Vorposter bereits sagte: Da die zwei Kinder vermutlich auch aus der Familienversicherung der GKV fliegen werden, ist es sehr genau zu überlegen ob der Schritt in die PKV getan wird. Bei dem Ehepartner ist es das gleiche Spiel, auch hier ist ja dann immer zu schauen, dass er eine „eigene“ Krankenversicherung hat.
ein selbständiger kann jederzeit in die PKV.
Die JAEG ist evt. maßgebend wenn es um den Krankenversicherungsschutz der Kinder geht.
Ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt kann man aus den wenigen Informationen nicht entnehmen.
Ich vermute allerdings, dass Du diese Frage gestellt hast,
um zu erfahren ob die Kinder evt. aus der Familienversicherung der Ehefrau heraus fallen.