Weiss eine®von Euch ob es sich lohnt eine Gewerbeanmeldung, bzw. Kleingewerbeanmeldung zu machen, wenn man schon Selbständig ist?
Um die Frage zu detaillieren:
Ein Berufsanfänger arbeitet schon fast ein Jahr selbständig als Designer,
Einkünfte können zwischen 10k und 20k variieren,
Ziel der Gewerbeanmeldung wäre es ohne MwSt einzukaufen.
> dann unterliegt man doch der Gewerbesteuer, oder? bis wieviel Einkünfte?
> Was bringt eine Gewerbeanmeldung denn noch? Gibt es Pro’s und Kontra’s die in einem solchen Fall helfen?
> oder trägt man nur dazu bei, seine Stadt finanziell zu unterstützen?
angemeldet werden müssen alle Gewerbebetriebe. Wenns vorher nicht geklappt hat, dann später. Eine Anmeldung „als Kleingewerbe“ gibt es nicht.
Ein Berufsanfänger arbeitet schon fast ein Jahr selbständig
als Designer,
ist damit wahrscheinlich nicht gewerblich tätig, sondern freiberuflich. Das hängt davon ab, was und wie genau er arbeitet.
Ziel der Gewerbeanmeldung wäre es ohne MwSt einzukaufen.
das wird dadurch nicht erreicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Unternehmereigenschaft ab, und die ist gegeben. Bei den beschriebenen Umsätzen ist der Mann Kleinunternehmer, d.h. bei ihm wird keine USt erhoben, er kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn er zur Regelbesteuerung optiert, muss er auf seine Umsätze USt abführen, von der er die Vorsteuer (aus Einkaufsrechnungen z.B.) abziehen kann. Diese Handhabung verbirgt sich hinter dem gefühlten „ohne USt einkaufen“. Ob sich das lohnt oder nicht, hängt davon ab, ob der Designer vorwiegend für Unternehmer tätig ist, oder ob auch (wenn ja, in welchem Umfang) Endverbraucher zu seinen Auftraggebern gehören.
> dann unterliegt man doch der Gewerbesteuer, oder? bis
wieviel Einkünfte?
Ab einem Gewerbeertrag (ist sowas ähnliches wie der Überschuss zur Ermittlung der Einkünfte) von 24.500 € fällt GewSt an, wenn es sich denn um einen Gewerbebetrieb handelt. Die GewSt wird unabhängig davon erhoben, ob das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist oder nicht.
Für die Anmeldung eines Gewerbes spricht, dass man sich damit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sparen kann. Dagegen spricht, dass sie im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit nicht notwendig ist.
Vielen Dank für de schnelle Antwort! Die war sehr sehr hilfreich.
ist damit wahrscheinlich nicht gewerblich tätig, sondern
freiberuflich. Das hängt davon ab, was und wie genau er
arbeitet.
Richtig, also freiberuflich.
Ziel der Gewerbeanmeldung wäre es ohne MwSt einzukaufen.
das wird dadurch nicht erreicht. Die umsatzsteuerliche
Behandlung hängt von der Unternehmereigenschaft ab, und die
ist gegeben. Bei den beschriebenen Umsätzen ist der Mann
Kleinunternehmer, d.h. bei ihm wird keine USt erhoben, er kann
auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn er zur
Regelbesteuerung optiert, muss er auf seine Umsätze USt
abführen, von der er die Vorsteuer (aus Einkaufsrechnungen
z.B.) abziehen kann. Diese Handhabung verbirgt sich hinter dem
gefühlten „ohne USt einkaufen“. Ob sich das lohnt oder nicht,
hängt davon ab, ob der Designer vorwiegend für Unternehmer
tätig ist, oder ob auch (wenn ja, in welchem Umfang)
Endverbraucher zu seinen Auftraggebern gehören.
Also im Regelfall nicht, es sei denn er will seine Arbeit/Bilder/Objekte direkt an Endverbraucher verkaufen.
Ab einem Gewerbeertrag (ist sowas ähnliches wie der Überschuss
zur Ermittlung der Einkünfte) von 24.500 € fällt GewSt an,
wenn es sich denn um einen Gewerbebetrieb handelt. Die GewSt
wird unabhängig davon erhoben, ob das Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet ist oder nicht.
Für die Anmeldung eines Gewerbes spricht, dass man sich damit
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sparen kann. Dagegen spricht,
dass sie im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit nicht
notwendig ist.
Also ein freiberufler ist nur dann selbstständig/Gewerbeanmeldungspflichtig, wenn er seine Arbeit/Dienste direkt an den Endverbraucher verkauft. z.B. ein Grafik-Designer verkauft seine selbstgefertigten T-Shirts, Aufkleber und Poster auf Märkten/Shops oder im Internet.
Wenn er aber nur für Unternehmer arbeitet, z.B. Webseiten, Logos und Bücher gestaltet, kann er als freiberufler tätig bleiben, und muss kein Gewerbe anmelden.
Wenn er sich als freiberufler aber dafür trotzdem entscheidet ein Gewerbe anzumelden, um bei Metro Büromaterial einkaufen zu können, steht er dann im „strafbaren“ Gebiet? Solange er nicht die GeWSt-Grenze überschreitet, ist es doch ein Vorteil, oder?
Wenn er aber nur für Unternehmer arbeitet, z.B. Webseiten,
Logos und Bücher gestaltet, kann er als freiberufler tätig
bleiben, und muss kein Gewerbe anmelden.
Also ein freiberufler ist nur dann
selbstständig/Gewerbeanmeldungspflichtig, wenn er seine
Arbeit/Dienste direkt an den Endverbraucher verkauft.
nein, es kommt auf das gesamte wesen der tätigkeit an, die vorbildung, die einbringung von angeeignetem wissen in die tätigkeit usw.
danach entscheidet sich, ob er überhaupt freiberufler ist - dieser freiberufler kann dann durch gewissen tätigkeiten, die du oben erwähnt hast, seine freiberufliche tätigkeit gewerblich infizieren und wird damit u.u. voll gewerbesteuerpflichtig
deshalb verkauft auch nicht der zahnarzt die neue braun, sondern die helferin hat ein gewerbe angemeldet
ein ingenieur kann z.b. als kfz-gutachter freiberufler sein, ein kfz-meister in der selben schose ist aber gewerbetreibender
Wenn er sich als freiberufler aber dafür trotzdem entscheidet
ein Gewerbe anzumelden, um bei Metro Büromaterial einkaufen zu
können, steht er dann im „strafbaren“ Gebiet? Solange er nicht
die GeWSt-Grenze überschreitet, ist es doch ein Vorteil, oder?
Jeder Freiberufler kann seine Tätigkeit als Gewerbe anmelden. Das kann er auch freiwillig, wenn er eigentlich Freiberufler bleiben könnte.
So war das auch nicht gemeint.
Aber es gibt sicher einige Leuts, die eigentlich als Freiberufler tätig sein könnten,
aber ein Gewerbe angemeldet haben.
Weil sie es nicht besser wussten,
weil sie zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten angedacht oder geplant hatten,
weil die Tätigkeiten früher eher gewerblich waren, sich jetzt aber in den freiberuflichen Bereich verlagert haben.