Hallo, ich habe da ein paar offene fragen und konnte noch keine konkreten einleuchtenden Anworten finden.
Ich werde höchstwahrscheinlich am 01.09.2009 Arbeitslos werden . Da ich bis jetzt nicht anderes für mich gefunden habe und auch nicht warten möchte bis irgendwann ein Angebot zu mir kommt, habe ich mich entschlossen als Webdesigner in die Selbstständigkeit zu gehen.
Ich werde noch ein 400 € Job neben bei machen.
Ich habe einen Plan wie alles ablaufen wird (Buisnesspal,…) erstellt. Alles was ich dafür brauche ist vorhanden oder kann erworben werden, so das ich kein Zuschuss brauch, ein größeres Projekt steht ev. auch schon an.
Jetzt ist die wichtigste Frage welche Gewerbeform ich nehme und wie das mit der Versicherung abläuft.
Ein entfernter Bekannter ist auch schon seit einiger Zeit selbständiger Webdesigner und ist beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet. Mir währe ganzehrlich gesagt lieber ein Gewerbe anzumelden, da ich im Gründungsjahr wahrscheinlich eh nicht über 17500 € komme könnte ich es als Kleinunternehmen starten lassen.
Beim Freiberuflicher Ausübung, habe ich die Befürchtung das sobald ich eine Prüfung machen muss oder ähnliches und rauskommt das ich auf einer Rechnung kosten stehen habe die als gewerblich gelten, mir unterstellt wird das ich ein Gewerbe ohne Anmeldung ausübe.
Anderer sei’s habe ich auch schon mal gelesen das es von FA zum FA unterschiedlich ist ob man als Freiberufler einstuft wird oder nicht.
Gibt es ev. Erfahrungen ?
Dann ist die Krankenversicherung sehr wichtig, Ich muss damit rechnen dass in den ersten Wochen oder Monaten nicht das gewünschte Geld reinkommt. Da ich lieber am anfang in der GKV bleiben möchte ist die frage was ich zahlen muss.
Habe gelesen das ein Selbständiger in der GKV mit einen fiktiven Gehalt von ca. etwas über 1800 € gerechnet wird. Wenn das stimmt müsste ich dann wenn ich 600 € im ersten Monat verdiene z.B. die 14,9 % Krankenkassenbeitrag von den 1800 zahlen???
Wäre es möglich in die Kuenstlersozialkasse aufgenommen zu werden auch wenn ich ein Gewerbe habe? Ich habe gelesen das die verpflichtet sind Webdesigne aufzunehemmen gab da wohl ein Gerichtsurteil.
Wäre sehr nett wenn jemand mir ein paar kompetente Antworten geben könnte.