Selbständiger:Wie werden KV-Beiträge berechnet?

Guten Morgen zusammen,
als Selbständiger bin ich freiwilliges Pflichtmitglied
bei der AOK.
Meine Frage:
Aus welcher Summe meines Einkommensteuer-Bescheides müssen
Krankenversicherungs-Beiträge bezahlt werden?

  1. Einkünfte
  2. Gesamtbetrag der Einkünfte
  3. Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
    Ich bedanke mich jetzt schon für alle Beiträge und für
    Eure Hilfe.
    Gruß
    Josef

Hallo.

Antwort

>Nr. 2 ist richtig !

Gruss

Guenter

Guten Morgen zusammen,
als Selbständiger bin ich freiwilliges Pflichtmitglied
bei der AOK.
Meine Frage:
Aus welcher Summe meines Einkommensteuer-Bescheides müssen
Krankenversicherungs-Beiträge bezahlt werden?

  1. Einkünfte
  2. Gesamtbetrag der Einkünfte
  3. Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
    Ich bedanke mich jetzt schon für alle Beiträge und für
    Eure Hilfe.

Für Deine AOK ist der erzielte Gewinn, nicht die Einkünfte, für den Beitrag maßgebend. Dann daraus natürlich auch das eventuell mitversicheret Krankengeld.

Unterschied?
Hallo Ewald,

Für Deine AOK ist der erzielte Gewinn, nicht die Einkünfte,
für den Beitrag maßgebend.

Was ist denn der Unterschied zwischen Gewinn und Gesamtbetrag der Einkünfte? Es gibt auch negative Einkünfte und Ausgaben die die Einkünfte mindern…

*grübelnd*

Marco

Hallo,

wen das stimmen würde, dan würde der Selbständige
nach dem Nettoeinkommen (?) seine Beiträge entrichten ???

Es stimmt nicht - maßgebend ist die Rubrik
„Einkünfte aus Gewerbe“ und die Rubrik „Vermietung/Verpachtung
und Kapitalerträge“, wobei keine Saldierung stattfindet.

Wenn das eine AOK anders handhabt, dann nichts wie hin !!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

aber die Abschreibungen und sonstigen steuerlichen Senkungsmöglichkeiten, z.B. negative Mieteinkünfte, werden doch anerkannt, oder?
untereinander nicht saldiert… aber dann würde die eine gruppe halt nur nicht mit beitrag belastet werden, oder?

Gruß
Marco

Hallo,

wen das stimmen würde, dan würde der Selbständige
nach dem Nettoeinkommen (?) seine Beiträge entrichten ???

Es stimmt nicht - maßgebend ist die Rubrik
„Einkünfte aus Gewerbe“ und die Rubrik „Vermietung/Verpachtung
und Kapitalerträge“, wobei keine Saldierung stattfindet.

Wenn das eine AOK anders handhabt, dann nichts wie hin !!

Ich gehe mal davon aus, dass Dir eine Gewinn und Verlustrechnung einer Einzefirme bekannt ist. Genau das was dabei übrig bleibt wird für die Berechnung des AOK-Beitrags herangezogen. Wenn nur Verluste übrig bleiben, dann wird ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt. Es werden natürlich auch Gewinne aus „Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge“ herangezogen, sofern vorhanden.

Anders ist es z.B. bei einer GmbH, da wird ja ein Gehalt gezahlt.

Hallo Marco,

innerhalb der Gruppe, z.B. Mieterträge ist natürlich eine
Daldierung möglich, so sind nicht alle Einnahmen, w.z.BV.
Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizung und auch Reparaturkosten
oder Abschreibungen (vorsicht - nicht alle) abziehbar.
Noch ein Hinweis:
Oftmals werden gerade MIeteinnahmen und Kaiptalerträge
bei der Krankenversicherung nur dem Ehemann voll
angerechnet, obwohl z.B. die Mietwohnung dem Ehepaar
gehört -folglich dürften dann auch nur 50% angerechnet
werden, d.h. unter Umständen niedriger Beitrag.
Diese Verfahrensweise könnte aber auch zum Nachteil
gereichen -aber das ist ein anderes Feld.

Gruss

Günter