Guten Morgen zusammen,
als Selbständiger bin ich freiwilliges Pflichtmitglied
bei der AOK.
Meine Frage:
Aus welcher Summe meines Einkommensteuer-Bescheides müssen
Krankenversicherungs-Beiträge bezahlt werden?
Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Beiträge und für
Eure Hilfe.
Gruß
Josef
Guten Morgen zusammen,
als Selbständiger bin ich freiwilliges Pflichtmitglied
bei der AOK.
Meine Frage:
Aus welcher Summe meines Einkommensteuer-Bescheides müssen
Krankenversicherungs-Beiträge bezahlt werden?
Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Beiträge und für
Eure Hilfe.
Für Deine AOK ist der erzielte Gewinn, nicht die Einkünfte, für den Beitrag maßgebend. Dann daraus natürlich auch das eventuell mitversicheret Krankengeld.
wen das stimmen würde, dan würde der Selbständige
nach dem Nettoeinkommen (?) seine Beiträge entrichten ???
Es stimmt nicht - maßgebend ist die Rubrik
„Einkünfte aus Gewerbe“ und die Rubrik „Vermietung/Verpachtung
und Kapitalerträge“, wobei keine Saldierung stattfindet.
Wenn das eine AOK anders handhabt, dann nichts wie hin !!
aber die Abschreibungen und sonstigen steuerlichen Senkungsmöglichkeiten, z.B. negative Mieteinkünfte, werden doch anerkannt, oder?
untereinander nicht saldiert… aber dann würde die eine gruppe halt nur nicht mit beitrag belastet werden, oder?
wen das stimmen würde, dan würde der Selbständige
nach dem Nettoeinkommen (?) seine Beiträge entrichten ???
Es stimmt nicht - maßgebend ist die Rubrik
„Einkünfte aus Gewerbe“ und die Rubrik „Vermietung/Verpachtung
und Kapitalerträge“, wobei keine Saldierung stattfindet.
Wenn das eine AOK anders handhabt, dann nichts wie hin !!
Ich gehe mal davon aus, dass Dir eine Gewinn und Verlustrechnung einer Einzefirme bekannt ist. Genau das was dabei übrig bleibt wird für die Berechnung des AOK-Beitrags herangezogen. Wenn nur Verluste übrig bleiben, dann wird ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt. Es werden natürlich auch Gewinne aus „Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge“ herangezogen, sofern vorhanden.
Anders ist es z.B. bei einer GmbH, da wird ja ein Gehalt gezahlt.
innerhalb der Gruppe, z.B. Mieterträge ist natürlich eine
Daldierung möglich, so sind nicht alle Einnahmen, w.z.BV.
Grundsteuer, Müllabfuhr, Heizung und auch Reparaturkosten
oder Abschreibungen (vorsicht - nicht alle) abziehbar.
Noch ein Hinweis:
Oftmals werden gerade MIeteinnahmen und Kaiptalerträge
bei der Krankenversicherung nur dem Ehemann voll
angerechnet, obwohl z.B. die Mietwohnung dem Ehepaar
gehört -folglich dürften dann auch nur 50% angerechnet
werden, d.h. unter Umständen niedriger Beitrag.
Diese Verfahrensweise könnte aber auch zum Nachteil
gereichen -aber das ist ein anderes Feld.