Selbständiges Schuldversprechen gefordert

Hallo,
meine Tochter arbeitet neben ihrer Ausbildung mit Gewerbeschein für eine Firma und macht dort Katalogfotos. Jetzt will der Geschäftsführer folgende Erklarung unterschrieben haben:
Ich, Name, erbrachte und erbringe Dienstleistungen in Form von Fotografie gegenüber der Firma XY. Hierbei bin ich in der BRD selbständig tätig im sozioalversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen.

Sollt die Prüfung eines Sozialversicherungsträger bei der Firma XY feststellen, dass meine Tätigkeit für die Gesellschaft der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt, verpflichte ich mich was folgt:

Soweit die Firma XY aus der nachträglichen Festsetzung der Arbeitgeber und Arbeitnhemerverträge zur gesetzlichen Sozialversicherungspflicht nebst der darauf entfallenden Nachzahlungenszinsen gür meine Tätigkeit in Anspruch genommen wird, verpflichte ich mich in jedem Fall zur Zahlung dieser Beiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung ( eingeschriebenen Brief) des der Gesellschaft bekannt gegebenen Bescheids über die Inanspruchnahme aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung an die Gesellschaft.

Soweit der Text, was sagt ihr zu diesem Thema, ist das normal bei selbständiger Tätigkeit? Es soll hier keine Rechtsberatung erfolgen, ich will nur wissen ob das so üblich ist
Gruß
A.

Gruß
Alfred

Sorry! Mit Versicherungrecht bei Selbständigen, kenn ich mich nicht aus. Ich seh 2 Möglichkeiten:
1.)
Versicherungsmenschen Deines Vertrauens hierzu befragen
2. (mein Vorschlag))
Geh zum Anwalt und lass diese Klausel erstmal prüfen, und Sie dir erklären. Vermute, die wollen sich aus irgendeiner Form von (sozialverischerungs-)pflichtigen Zahlungen rausreden.
Und sei es nur die Krankenversicherung, die die nicht zahlen wollen.
Gruss, SpeedyDo

Hallo,
meine Tochter ist bei mir in der Familienversicherung mitversichert, sie darf da ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten (glaube 400.-Euro/Monat) was noch zu prüfen wäre.

Priorität 1

Ich selbst habe während meiner Tätigkeit nie eine solche Forderung eines Auftraggebers erlebt. Bisher musste ich lediglich meine Umsatzsteuernummer nachweisen, dadurch sind dann ein paar andere Sachen geklärt.

  1. Ich habe bereits des öfteren von ähnlichen Anliegen gehört, wie du sie hier vorbringst. M. E. gibt es da vom Gesetzgeber eine andere Auffassung, aber das würde wieder den Rechtsraum betreten.

  2. Ein Anruf beim Sozialversicherungsträger könnte Unklarheiten beseitigen.

SpeedyDo, als Selbständiger/ Freiberufler bin ich doch für meine Krankenversicherung eh selbst zuständig. Ich hätte gedacht, die Frage zielt lediglich auf den Bereich Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Unter Vorbehalt:
als Selbständige vermute ich mal, ist Sie nicht mehr in der Familienversicherung. Hier ist der Verdienst egal, Sie ist selbständig und somit erwirtschaftet Sie ein eigenes Einkommen.

Ich war auch selbständig, und schon war Familienversicherung beendet, und ich mußte mich selbst versichern.

Wie gesagt, Absatz 1 unter Vorbehalt, Absatz 2 war bei mir halt so

Tut mir Leid, dazu kann ich leider nichts sagen.

Grüße, Martina

Hallo Alfred,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Gruß
Ute Raasch

Hallo,
die Krankenkasse weiß von der selbständigen Tätigkeit, hier gilt nur die Verdienstgrenze. Eine eigene Steuernummer hat sie nicht weil die erst ab einem angegebenen Verdienst von ca. 7.000 Euro vergeben wird, außerdem Kleingebwerbe ohne MWST.

Aha, naja, warum fragst Du dann, wenn Du alles weißt?
Müssen sich die Gesetze wohl seit 2008 gravierend geändert haben. Naja, kann ja sein.

Hallo Alfred,

meines Erachtens nach ist das eine reine Formalität. Wenn man auf Gewerbeschein arbeitet, ist man allein verantwortlich für etwaige Abgaben wie Steuern und RV Anteil ect. Die erste Anlaufstelle für den Staat ist aber bei Rückständen immer der Arbeitgeber, daher diese Erklärungen, die im Fall der Fälle den Arbeitgeber schützen soll.
Ob jetzt der genaue Wortlaut DIESER Erklärung einwandfrei ist, kann ich nicht einschätzen.

Hoffe, ich konnte helfen.
Schönes WE,
Jerakina

Hallo,
ich will wissen was es mit dieser Erklärung aufsich hat, keiner kennt dies bzw. den Hintergrund, ein Bekannter meinte dass es auch evtl. wegen Scheinselbständigkeit bzw. Klagen dagen sein kann.

Hallo,
es wird normalerweise der Ageber zur Zahlung verpflichtet, auch wenn deine T. Selbst. ist
lass Dich besser beraten, denn das ist nicht billig.

LG
Johannes

Hallo Alfred, mit diesem speziellen Thema rate ich dir, bzw. deiner Tochter einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

Hallo Alfred,
entschuldige - bin überfragt, da kann ich nicht weiterhelfen.
Tom

lieber alfred,
du meine güte, sowas hab ich aber auch noch nicht zu gesicht bekommen.
am besten deine tochter setzt sich mit ihrem steuerberater in verbindung und lässt das hier nachprüfen.
hoffe andere hier konnten dir diesbezüglich auch andere vorschläge machen.
viel glück…susann

Hallo,
wenn Deine Tochter nur für diese eine Firma arbeitet, am besten noch mit festen Arbeitszeiten, könnte es sich um eine Scheinselbstständigkeit handeln. Dann hinterziehen Deine Tochter und ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Da diese Firma aber zumindest theoretisch nicht weiß, wie viele Kunden Deine Tochter noch hat, will sie sich verständlicherweise mit dieser Klausel der möglichen Haftung entziehen. Google doch mal „Scheinselbstständigkeit“. Es gibt da mehrere Interessante Artikel.
Ob das üblich ist, weiß ich nicht. Mir hat jedenfalls noch keiner so eine Klausel vorgelegt.
mfg
Gert

Hallo,
meine Tochter arbeitet neben ihrer Ausbildung mit
Gewerbeschein für eine Firma und macht dort Katalogfotos.

Hallo!

Entschuldige bitte die späte Antwort. Aber ich war eine Weile im Ausland. Auf diese spezielle Frage kann ich Dir leider keine genaue Auskunft geben. Ich würde Dir raten bei einem Anwalt für Arbeitsrecht vorbeizuschauen.

LG
Sissi01