selbständigkeit als Bleiverglaser

Guten Tag,

Ich habe eine Frage. Bin gelernter Glaser und würde mich gern Selbständig machen im Bereich Bleiverglasung.

Im Internet konnte ich nicht erlesen ob dieses Meister-pflichtig ist.

Daher die Frage von mir.
Kann ich dieses auch ohne Meisterbrief ausüben?

hallo…
vor etlichen Jahren wird dies so gewesen sein. Mittlerweile hat sich, bedingt durch die EU, auch bei uns ein kleiner Wandel vollzogen - siehe Handwerksleistungen von Bürgern anderer EU-Staaten bei uns. Deshalb würde ich empfehlen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Handwerkskammer nach den aktuellen Bestimmungen zu fragen.

Bleiverglasung ist ein Teilbereich des Glaserhandwerks und kann durchaus unter den „Meister“-Voraussetzungen angesiedelt sein, aber trotzdem - Nachfrage!

mfg

Guten Tag,

die für Ihr Wohn-/Arbeitsgebiet zuständige Handwerkskammer kann Ihnen diesbezüglich eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen,
EW