Ich habe mich nach Jahren Angestelltensein entschlossen, es alleine zu starten. Wo fange ich an - was brauche ich um zu starten - gibt es Auflagen vom Amt?
Hallo, das zuständige Bezirksamt und das Gewerbeamt sowie die zuständige IHK, Industrie und Handelskammer, Ihrer Stadt geben Ihnen die richtigen Auskünfte. Dort im Bezirksamt können Sie auch die erforderlichen kostenpflichtigen Anträge stellen. Also beim Bezirksamt anfangen und gleich nnach den Kosten und Auflagen fragen.
Viel Glück und Erfolg wünscht Willi Jänsch aus Berlin
Ich habe mich nach Jahren Angestelltensein entschlossen, es
alleine zu starten. Wo fange ich an - was brauche ich um zu
starten - gibt es Auflagen vom Amt?
Hast Du denn eine Ausbildung zur Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, bzw. Immobilienkauffrau?
Am besten machst Du eine Weiterbildung zur Immobilienmaklerin. Hier kann ich das mibeg-Institut für Wirtschaft und Recht in Köln empfehlen. Diese Weiterbildung kostet ca. € 1400,- . Die Ausbildung beinhaltet drei Monate theoretischen Vollzeit-Unterricht und drei Monate Praktikum in einem Maklerbüro. Sehr zu empfehlen ist hierfür Engel&Völkers. Mit etwas Glück und Geschick darfst Du hier als selbstständige Maklerin im Anschluss auch weiterarbeiten.
Falls Du dich komplett selbstständig machen möchtest, benötigst Du in jedem Fall einen sogenannten Maklerschein nach Gewerbeordnung, § 34 c (Kosten in Köln € 775,-), Du darfst keine Schulden haben (Gewerbeauskunft € 13,-)und keinen negativen Eintrag im Führungszeugnis (€ 13,-), Gewerbeanmeldung € 60,-.
Dann empfehle ich dir noch ein Existenzgründerseminar (€ 50,-).
Folgende Dinge müssten als Grundbedarf angeschafft werden:
Laptop
Drucker
Büroausstattung
Handy
Website
Haufe Lexware
Baugesetzbuch
Maklergalgen
BGB
Visitenkarten
Werbeflyer
Verkaufsschilder
Stempel
Fachliteratur
Fotolia Fotos
Internet-Stick.
Du brauchst auch eine Gewerbeschadenhaftpflichtversicherung. Das Schwierigste in diesem Job ist übrigens nicht der Verkauf, sondern die Akquise von Immobilien. Man fühlt sich ab und zu wie ein Staubsaugervertreter und muss sich oft barsche Absagen anhören. Wer sensibel ist oder zu Depressionen neigt, ist hier fehl am Platz. Maklerkollegen in deinem Wohnumfeld werden dich nicht mit Kusshand aufnehmen. Pass auf, dass man dir deine Objekte oder deine Fotos nicht „stiehlt“. Es empfiehlt sich, einem oder mehreren großen Vereinen beizutreten, um möglichst viele Menschen kennen zu lernen. Man sollte sehr aufgeschlossen sein und muss jederzeit und überall erwähnen, wer man ist und was man macht. Weitere Serviceleistungen, wie die Erstellung von Energieausweisen, etc. sind von Vorteil. Ebenso die Mitgliedschaft beim IVD. Du solltest dir ein Alleinstellungsmerkmal überlegen und ein gutes Logo entwerfen lassen. Die Kosten sind nicht unerheblich. Zuletzt solltest Du einen guten Rechtsanwalt kennen. Leider müssen sehr viele Kunden nach Dienstleistung gerichtlich davon überzeugt werden, dass sie diese auch bezahlen. Die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden.
Viel Glück
Sun
Hallo Else-Thea,
ja, es gibt Auflagen. Grundsätzlich solltes Du vorab überlegen, wie Du firmieren willst? Also in welcher Gesellschaftsform, ob als eK, eingetragener Kaufmann oder als UHG (kleine GmbH) oder große GmbH. Hierzu solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, den Du später sowieso brauchst, der wird dich dann beraten, welche Gesellschaftsform für dich die richtige ist.
Bei einer UHG oder GmbH ist die Gründung beurkundungspflichtig. Hierzu suchst Du einen Notar oder Rechtsanwalt und Notar auf, der die Beurkundung durchführt. In dem Vertrag sollte als Zweck der Firmierung Ankauf, Verkauf sowie Beteiligung, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien und Vermittlung von Darlehensverträgen stehen. Hierzu wird dich der Notar beraten.
Danach solltest Du beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilien gemäß § 34c GewO Gewerbeordnung (Maklerschein) beantragen. Hierbei spielt die Firmierung eine entscheidende Rolle. Wenn Du als UHG oder GmbH firmierst, dann muss der Maklerschein für die UHG oder GmbH beantragt werden, wenn Du als eingetragener Kaufmann firmierst, dann muss Du den Schein als Person beantragen. Dieser Schein kostet Gebühren, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind (Bitte vorher bei der Gemeinde erfragen).
Nachdem der Schein beantragt, geprüft und die Erlaubnis erteilt wurde, meldest Du dein Gewerbe bei der Gemeinde an. Danach erhälst Du Post vom Finanzamt, die gerne wissen wollen wie hoch dein Umsatz im laufenden Jahr sein wird. Dieses solltest Du dann mit deinem Steuerberater besprechen und von ihm ausfüllen lassen.
Jetzt hast Du die gesetzlichen Auflagen erfüllt und kannst als Maklerin tätig werden. Doch die eigentliche Arbeit beginnt mit einer guten Ausbildung.
Hierzu solltest Du prüfen, auf welchem Gebiet Du tätig werden willst. Ob Wohn- und Gewerbeimmobilien oder nur Wohnimmobilien, ob Vermittlung, Vermietung und Verwaltung, ob Häuser, Wohnungen und Grundstücke, Du solltest dich spezialisieren und nicht gleich das große Rad drehen. Prüfe dein Wissen und sorge für eine gute Aus- und Weiterbildung. Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Ich habe mich nach Jahren Angestelltensein entschlossen, es
alleine zu starten. Wo fange ich an - was brauche ich um zu
starten - gibt es Auflagen vom Amt?
Hallo Else-Thea,
was Sie vor allen Dingen brauchen ist ein größeres Startkapital.
Sie brauchen einen Gewerbeschein und eine Ausbildung
und Sie brauchen vor allen Dingen Objekte.
Diese liegen nicht auf der Strasse rum.
Ich wünsche trotzdem einen guten Start.
Ich habe mich nach Jahren Angestelltensein entschlossen, es
alleine zu starten. Wo fange ich an - was brauche ich um zu
starten - gibt es Auflagen vom Amt?