Selbständigkeit - Arbeitslosigkeit

Hallo,

wie sieht das aus wenn ich mich selbständig mache und das ganze den Bach runtergeht. Ab wann und wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Ist das richtig, ich hab hier was gelesen von 4 Jahren?

Wolfgang

jepp
hallo wolfgang,

wenn du noch einen teil „unverbrauchtes“ alg hast, dann kannst du den anspruch innerhalb von vier jahren wieder geltend machen, ja.

regards bianca

Das haste hier bestimmt nciht gelesen!

Kriterium für ALG ist, daß du innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 6 Monate beitragspflichtige Zeiten haben musst.

Bedenke bitte jeder, daß er/sie, sobald er/sie sich selbständig macht, die soziale Hängematte verläßt.

Wer also von seinem Tun nicht so überzeugt ist, daß er glaubt seine Selbständigkeit erfolgreich gestalten zu können, sollte es bleiben lassen.

Bei diesem Thema geht Studieren über Probieren.

gruss

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Oha, deutliche Worte - ich weiß aber schon von was ich rede wenn ich das sage. Immerhin gibt es genügend die sich auch sicher sind wenn sie sich selbständig machen, und trotzdem klappts nicht. Immerhin mache ich mich vorher kundig. Bescheid wissen ist immer gut.
So, habe ich das jetzt richtig verstanden: da ich seit Jahren in ungekündigter Anstellung bin, mich dann ab Januar selbständig mache, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld falls meine Selbständigkeit innerhalb des ersten halben Jahres nicht klappt? Oder anders gesagt: ab wann bekomme ich dann kein Arbeitslosengeld mehr? Nach welcher Zeit der Selbständigkeit??

Wolfgang

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Kriterium für ALG ist, daß du innerhalb der letzten 36 Monate
mindestens 6 Monate beitragspflichtige Zeiten haben musst.

So, habe ich das jetzt richtig verstanden: da ich seit Jahren
in ungekündigter Anstellung bin, mich dann ab Januar
selbständig mache, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld
falls meine Selbständigkeit innerhalb des ersten halben Jahres
nicht klappt? Oder anders gesagt: ab wann bekomme ich dann
kein Arbeitslosengeld mehr? Nach welcher Zeit der
Selbständigkeit??

siehe oben.

gruss

Hallo Wolfgang,

Was da oben steht ist richtig. Du kannst also ruhig 1/2 Jahr die Selbstständigkeit testen und dich dann wieder arbeitslos melden, falls es nicht so recht klappt. Habe ich auch gemacht, weil ich einen bestimmten Job annehmen wollte, der nur als Freiberufler zu bestzen war. Hat geklappt.
Die genauen Fristen, die du einhalten musst kannst auf dem Arbeitsamtserver nachlesen.

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Hay pebbles!
Weisst du wie es aussieht, wenn ich mich wieder arbeitslos melde und meine Firma als Nebenbeschäftigung laufen lasse (max. 15h wöchentlich, max. 165 Euro im Monat)? Laut meines Arbeitsamtes (und die haben leider nicht die weiteste Ahnung) bin ich mit denen zum Ergebnis gekommen, dass dies durchaus möglich ist. Ich kann doch von meinen Einnahmen alle Ausgaben gegenrechnen, oder (so wie ich es auch zum „Drücken“ der Einkommenssteuer für das Finanzamt mache)?!
Wie sieht es dann allerdings mit der Krankenkasse aus? Da ich ja dann arbeitslos gemeldet bin, bin ich doch auch wieder über das Arbeitsamt versichert, obwohl ich meine Firma „nebenher“ laufen lasse?!

Grüsse… Bastian

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Hay pebbles!
Weisst du wie es aussieht, wenn ich mich wieder arbeitslos
melde und meine Firma als Nebenbeschäftigung laufen lasse
(max. 15h wöchentlich, max. 165 Euro im Monat)? Laut meines
Arbeitsamtes (und die haben leider nicht die weiteste Ahnung)
bin ich mit denen zum Ergebnis gekommen, dass dies durchaus
möglich ist. Ich kann doch von meinen Einnahmen alle Ausgaben
gegenrechnen, oder (so wie ich es auch zum „Drücken“ der
Einkommenssteuer für das Finanzamt mache)?!

Warum vergessen die Steuerrechner eigentlich immer, daß man um Steuern zu sparen, erstmal Steuern bezahlen müssen muss. Und bei 165 euro lach ich mir da den Ast ab. Zumal das FA einkommen mit 154 Euro pro monat und 15 Stunden sehr schnel zum Hobby erjklärt und dann kommt die Nichtanerkennung von betriebsausgaben und die große Rechnung.

Wie sieht es dann allerdings mit der Krankenkasse aus?

wenn du in der Selbständigkeit freiwillig versichert warst, dann mußt du diese Versicherung fortführen. Erst eine erneute sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt wieder zur Mitgliedschaft in der GKV und der RV

Da ich

ja dann arbeitslos gemeldet bin, bin ich doch auch wieder über
das Arbeitsamt versichert, obwohl ich meine Firma „nebenher“
laufen lasse?!

siehe vor. Und Rentenversicherungsanwartschaften erwirbst du auch nicht.

gruss

Hay pebbles!
Weisst du wie es aussieht, wenn ich mich wieder arbeitslos
melde und meine Firma als Nebenbeschäftigung laufen lasse
(max. 15h wöchentlich, max. 165 Euro im Monat)? Laut meines
Arbeitsamtes (und die haben leider nicht die weiteste Ahnung)
bin ich mit denen zum Ergebnis gekommen, dass dies durchaus
möglich ist. Ich kann doch von meinen Einnahmen alle Ausgaben
gegenrechnen, oder (so wie ich es auch zum „Drücken“ der
Einkommenssteuer für das Finanzamt mache)?!

Warum vergessen die Steuerrechner eigentlich immer, daß man um
Steuern zu sparen, erstmal Steuern bezahlen müssen muss. Und
bei 165 euro lach ich mir da den Ast ab. Zumal das FA
einkommen mit 154 Euro pro monat und 15 Stunden sehr schnel
zum Hobby erjklärt und dann kommt die Nichtanerkennung von
betriebsausgaben und die große Rechnung.

Natürlich kann ich nur „verrechnen“ was ich auch bezahlt habe, doch da drum geht es ja nu´ auch nicht.
Ich wüsste nicht, wie es so schnell zum Hobby erklärt werden sollte, denn ich denke, dass man die ersten 1- 3 Jahre durchaus mit Verlust leben kann. Etwas anderes erwartet das Finanzamt ja auch nicht. Ob ich währenddessen Geld durch Spenden, Vermögen oder das Arbeitsamt bekomme, dürfte doch schei… egal sein.

Wie sieht es dann allerdings mit der Krankenkasse aus?

wenn du in der Selbständigkeit freiwillig versichert warst,
dann mußt du diese Versicherung fortführen. Erst eine erneute
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt wieder zur
Mitgliedschaft in der GKV und der RV

mooooment, wieso das denn? Ich war/bin als Selbständiger natürlich kein Pflichtmitglied. Also bin ich momentan freiwillig in der Gesetzlichen. Da ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ( noch ca. 1 Monat), habe ich mir diesen Anspruch in der Zeit als Angestellter auch einmal erworben. Somit bin ich auch wieder in der Gesetzlichen (auch wenn ich das jetzt als Freiwilliger immer noch bin), oder nicht?!

Da ich

ja dann arbeitslos gemeldet bin, bin ich doch auch wieder über
das Arbeitsamt versichert, obwohl ich meine Firma „nebenher“
laufen lasse?!

siehe vor. Und Rentenversicherungsanwartschaften erwirbst du
auch nicht.

gruss

greets… Bastian

Hay!
Ich antworte jtzt noch mal auf die ganzen Beiträge zu dieser Frage (auch zu der Frage, die ich selbst gestellt habe):
Also, ich war noch mal direkt persönlich beim Arbeitsamt, um diese Fragen zu klären.

Aus dem Merkblatt zur Existenzgründung zum Thema „Aufgabe der Selbständigkeit“:
Sollte die selbstständige Tätigkeit aufgegeben
werden und tritt erneut Arbeitslosigkeit ein, kann der
Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder geltend
gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung noch
keine vier Jahre verstrichen sind.
Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erlischt, wenn
seit dem letzten Bezugstag ein Jahr vergangen ist.
Diese Frist verlängert sich um die Zeit, in der Sie
selbstständig erwerbstätig waren, längstens jedoch
um zwei Jahre.

Damit wäre auch das geklärt, und deckt sich mit meinen Informationen und Gesprächen der Leute vom Arbeitsamt.

Ich hatte gefragt, ob das Arbeitsamt meine Krankenversicherung zahlt, wenn ich mich wieder arbeitslos melde und meine Firma als Nebengewerbe laufen lasse.
Auf diese Frage wurde mir beim Arbeitsamt geantwortet:
Das Arbeitsamt übernimmt dann wieder die Krankenkasse, da ich ja „hauptberuflich“ arbeitslos bin (auch wenn ich meine Firma als Nebengewerbe weiter laufen lasse).
Auch das deckt sich mit meinen Infos.

Also: Lasst euch nicht zu dolle verrückt machen. Informationen wie: Einmal selbständig, dann verlischt alles an Anspruch usw. sind definitif falsch. Wenn ihr euch da unsicher seid, dann geht einfach mal beim Arbeitsamt vorbei und lasst es euch bestätigen. Trotzdem müsst ihr natürlich aufpassen, welche Fristen ihr einhaltet, welche Gelder in welchem Zeitraum zu welcher Höhe verdient werden, usw…

Das wollte ich euch noch mal als Info geben.

Alles Gute für euch und viel Glück mit den Geschäften…

Bastian

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Hay pebbles!
Weisst du wie es aussieht, wenn ich mich wieder arbeitslos
melde und meine Firma als Nebenbeschäftigung laufen lasse
(max. 15h wöchentlich, max. 165 Euro im Monat)? Laut meines
Arbeitsamtes (und die haben leider nicht die weiteste Ahnung)
bin ich mit denen zum Ergebnis gekommen, dass dies durchaus
möglich ist.

Ja es ist möglich. Du musst es aber bei deinem Sachbearbeiter beim AA anmelden.

wenn du in der Selbständigkeit freiwillig versichert warst,
dann mußt du diese Versicherung fortführen. Erst eine erneute
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt wieder zur
Mitgliedschaft in der GKV und der RV

mooooment, wieso das denn? Ich war/bin als Selbständiger
natürlich kein Pflichtmitglied. Also bin ich momentan
freiwillig in der Gesetzlichen. Da ich Anspruch auf
Arbeitslosengeld habe ( noch ca. 1 Monat), habe ich mir diesen
Anspruch in der Zeit als Angestellter auch einmal erworben.
Somit bin ich auch wieder in der Gesetzlichen (auch wenn ich
das jetzt als Freiwilliger immer noch bin), oder nicht?!

Naja, so ganz freiwillig wohl nicht … jeder Arbeitsloser mit Berechtigung auf Zahlungen ist automatisch Renten- und (gesetzlich!) krankenversichert. Private Versicherungen zahlen die gar nicht.

Da ich

ja dann arbeitslos gemeldet bin, bin ich doch auch wieder über
das Arbeitsamt versichert, obwohl ich meine Firma „nebenher“
laufen lasse?!

Du musst deine Steuernummer nicht abmelden für diese Zeit das ist richtig. Das Finanzamt rechnet aber das Arbeitslosengeld als Einkommen an. Und hoch darf das ja nicht sein, sonst holt sich das Arbeitsamt das Geld zurück.

Die Ämter werden zudem bald zusammengeschaltet, da sollte man also nicht versuchen zu mogeln.

Hay pebbles!
Weisst du wie es aussieht, wenn ich mich wieder arbeitslos
melde und meine Firma als Nebenbeschäftigung laufen lasse
(max. 15h wöchentlich, max. 165 Euro im Monat)? Laut meines
Arbeitsamtes (und die haben leider nicht die weiteste Ahnung)
bin ich mit denen zum Ergebnis gekommen, dass dies durchaus
möglich ist.

Ja es ist möglich. Du musst es aber bei deinem Sachbearbeiter
beim AA anmelden.

wenn du in der Selbständigkeit freiwillig versichert warst,
dann mußt du diese Versicherung fortführen. Erst eine erneute
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt wieder zur
Mitgliedschaft in der GKV und der RV

mooooment, wieso das denn? Ich war/bin als Selbständiger
natürlich kein Pflichtmitglied. Also bin ich momentan
freiwillig in der Gesetzlichen. Da ich Anspruch auf
Arbeitslosengeld habe ( noch ca. 1 Monat), habe ich mir diesen
Anspruch in der Zeit als Angestellter auch einmal erworben.
Somit bin ich auch wieder in der Gesetzlichen (auch wenn ich
das jetzt als Freiwilliger immer noch bin), oder nicht?!

Naja, so ganz freiwillig wohl nicht … jeder Arbeitsloser mit
Berechtigung auf Zahlungen ist automatisch Renten- und
(gesetzlich!) krankenversichert. Private Versicherungen zahlen
die gar nicht.

Da ich

ja dann arbeitslos gemeldet bin, bin ich doch auch wieder über
das Arbeitsamt versichert, obwohl ich meine Firma „nebenher“
laufen lasse?!

Du musst deine Steuernummer nicht abmelden für diese Zeit das
ist richtig. Das Finanzamt rechnet aber das Arbeitslosengeld
als Einkommen an. Und hoch darf das ja nicht sein, sonst holt
sich das Arbeitsamt das Geld zurück.

Wie? Das Finanzamt rechnet Arbeitslosengeld als Einkommen an? Seit wann denn das? Ichmuss doch nicht mein Arbeitslosengeld versteuern?! Anders herum ist mir das klar, dass Einkommen aus der Selbständigkeit (was über dem Freibetrag liegt) Auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Ich werde morgen am besten mal mein Finanzamt befragen.
Bis denne…

Bastian

Die Ämter werden zudem bald zusammengeschaltet, da sollte man
also nicht versuchen zu mogeln.

Hay!

Kleiner Nachtrag zum:
Das Finanzamt bewertet das Arbeitslosengeld als Einkommen.
Habe mich da gerade schlau gemacht. Es verhält sich natürlich wie folgt:
Arbeitslosengeld ist natürlich STEUERFREI.
Allerdings wird es für den Steuersatz mitbewertet, das heisst, dass das übrige Einkommen u.U. zu einem entsprechend höheren Steuersatz besteuert wird.
In meinem Fall dürfte das keine Rolle spielen, weil ich vermutlich gar nicht über einen bestimmten Satz kommen werde.

So long… Bastian

HY Bastian.

Arbeitslosengeld ist natürlich STEUERFREI.

Stimmt.

Allerdings wird es für den Steuersatz mitbewertet, das heisst,
dass das übrige Einkommen u.U. zu einem entsprechend höheren
Steuersatz besteuert wird.

Ja. Das ist das was man fachlich unter dem Begriff „Progressionsvorbehalt“ kennt.

In meinem Fall dürfte das keine Rolle spielen, weil ich
vermutlich gar nicht über einen bestimmten Satz kommen werde.

Es spielt eine Rolle. Ganz einfache Rechnung. Das FA rechnet Dein zu versteuerndes Einkommen aus. Die Höhe dieses ZVE bestimmt den Steuersatz. Diesen Prozentsatz wird das FA als Steuer verlangen.

Wenn Du nun Einnahmen hast die steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen rechnet das FA: Zu versteuerndes Einkommen+ steuerfreies Einkommen nach Progressionsregelung= Bemessungsgrundlage. Danach wird dann Dein Steuersatz bestimmt. Dann rechnen die weiter: Tatsächlich zu versteuerndes Einkommen (ohne steuerfreie Einnahmen) mal Steuerprozentsatz= zu zahlende Steuer.

Du siehst es macht etwas aus. Natürlich nur wenn Du nicht unter der Mindestgrenze liegst selbst wenn man die Einkünfte die der Progression unterliegen mitrechnet… :wink:

Grüße

H.Heyde :smile:

Hay Herbert!

Jepp, so hatte ich das auch verstanden mit der „Steuerprogression“. Dass es für mich kaum eine Rolle spielt meinte ich so, dass ich auch dann noch ein so niedriges Einkommen haben werde, dass der Steuersatz auch dann noch im untersten Level bleibt.

greets… Bastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]