ich möchte mich eventuell in Teilzeit Selbständig machen und würde vorerst am liebsten in der Familienversicherung über meinen Mann versichert bleiben. Leider konnte ich bisher nirgendwo nachlesen, ob hierfür der Ertrag oder der tatsächliche Gewinn als Bemessungsgrundlage dient.
Da steht immer nur die Zahl 380 Euro.
so wie Nordlicht es schreibt, ist es zutreffend. Angerechnet wird nur der Gewinn. Zum Nachlesen bzw. Begründung hierfür gilt folgende Kette:
a. Famlienhilfeanspruch § 10 SGB V = Gesamteinkommen nicht über 360 € (= 1/7 des Gesamteinkommens)
b. Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV = Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht
c. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sind nach § 2 EStG der Gewinn