Liebe Steffi,
mal ganz unter uns, so von Mädel zu Mädel:
anderen Postern hier), aber mich wundert, wieso Du dich darauf
verläßt.
hab ich eigentlich noch nicht laut genug mit meinen Böblinger Fünfern hausiert? In der Vorbereitung zur StB-Prüfung steckt sehr viel Zeit, Mühe und Geld, und glaub mir: das fängt niemand an, der nicht genau weiß, wie die Zulassungsvoraussetzungen aussehen.
Die Formulierung, die ich gegeben habe, ist wörtlich von hier:
http://bundesrecht.juris.de/stberg/__36.html
wiedergegeben. Lies einfach nochmal den § 36 Abs 3, dann diskutiern wir weiter drüber, wie blöd doch wir doch alle sind.
Sekundo - Wenn jemand Zweifel daran hat, ob er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ist es mit einem unverbindlichen Anruf bei der Kammer entgegen Deiner Empfehlung keineswegs getan. Verbindliche Auskünfte dazu gibts bloß bei den jeweils zuständigen Landesbehörden (in der Regel Finanzminister), gegen Gebühr. Wer von den Zulassungsvoraussetzungen so weit weg ist wie die Fragestellerin, sollte mit den 75 €, die die Auskunft kostet, lieber ein schönes Wochenende verbringen.
Tertio -
Mein Tipp von Frau zu Frau: ein Buchhaltungsservice! ist m.E.
genau das was Du suchst - selbständig UND Steuer+bwl-Wissen.
Darf ich dazu ganz leise und vorsichtig „auweh“ sagen? Wir haben uns hier im Forum schon oft drüber unterhalten, aber aus gegebenem Anlass hier nochmal:
Ein selbständIger BuchhalterIn darf keine steuerlichen Angelegenheiten seiner Auftraggeber besorgen, nichtmal die Umsatzsteuervoranmeldung
Ich kann nichts dafür, ich hab das Gesetz nicht gemacht, aber wenn man jemandem empfiehlt, als selbständiger Buchhalter steuerlich beratend tätig zu sein, legt man ihm nahe, sich strafbar zu machen. Ist nicht schön, aber ist so.
Und: Auf diese Weise die Berufspraxis für die Zulassung zur StB-Prüfung zu erlangen, kann man sich abschminken. Quelle siehe oben in dem von mir verlinkten Zitat aus dem StBerG.
Schöne Grüße
MM