Selbständigkeit für Steuerfachangestellte

Weiss jemand, ob eine Steuerfachangestellte selbständige Arbeit bei der Anfertigung von EInkommensteuererklärungen (nur für die, die keine selbständige Arbeit ausüben, also nur ganz einfache Einkommensteuererklärungen) ausüben darf. Drei Jahre Berufserfahrung ist vorhanden, aber weniger als 16 Wochenstunden. Und welche Berufsbezeichnung wäre dazu passend.

Ist solche Tätigkeit dann als Gewerbetreibender anzumelden, oder gehört das zu der selbständiger Arbeit.

Muss selbständige Arbeit nicht angemeldet werden? Einfach bei der STeuererklärung Einnahmen und Ausgaben eingeben? Was ist eigentlich unterschied zwischen Gewerbe und selbständiger Arbeit?

Würde auf jede Antwort freuen
Danke im Voraus

Hallo Mary,

während deiner Azubi-Zeit solltest du eigentlich schon mitbekommen haben, dass eine Hilfestellung bei der Ausfüllung der Einkommenssteuererklärung nur einem Steuerberater vorbehalten ist.

Arbeitest du bei einem solchen, darfst du es in seinem Auftrage auch. Auf der Erklärung ist aber immer der Name des Stb. und seine Anschrift einzutragen.

Außer einem »Steuerberater« dürfen nur Angehörige bei der Steuererklärung behilflich sein. Von Angehörigen ist nur die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Ich würde das aber sicherheitshalber nicht in die Erklärung eintragen. Hier haben schon viele wegen „Amtsanmaßung“ Strafe zahlen müssen.

Alternativ könntest du dich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden oder dich zum Steuerberater qualifizieren.

Viele Grüße

hweng

Danke für die Antrwort.

Habe es auch alles gelernt. Dazwischen wegen zwei Kindern eine ziemlich grosse Pause gemacht.
Ich werde mich schon zum Steuerberater qualifizieren. Es dauert aber erstmal.

Ich habe dann eine weitere Frage. Wenn ich mit dem BWL-Studium fertig werde, dann kann ich ja als selbständige Unternehmensberaterin werden. Ja? Und der Unternehmensberater darf ja auch Steuererklärungen nicht nur für Privatpersonen, sondern auch noch für Betriebe fertig machen? Braucht man dafür auch eine Berufserfahrung nach dem Studium, oder kann man gleich mit der Tätigkeit beginnen?

Hallo Mary,

Glückwunsch zu den beiden Kindern. Dadurch wird es verständlicher, dass du eine selbständige Arbeit suchst.

Auch mit abgeschlossenem BWL-Studium fällt mir keine sinnvolle selbständige Tätigkeit ein, in der du auf absehbarer Zeit ein angemessenes Entgelt erzielen kannst.

Du kannst sicherlich extern für kleine Unternehmer die Buchhaltung machen und alles was für eine Bilanzprüfung notwendig ist vorbereiten.

Die Jahresabschlussdokumente werden im Regelfall vom Steuerberater erstellt, weil er sie auch bestätigen muss. Es liegt dadurch nahe, dass er im Regelfall auch die Steuerklärungen ausfüllt.

Ich empfehle dir, dich mit einem größeren Steuerberaterbüro in Verbindung zu setzen und Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit du

  • in diesem oder auch extern mit verkürzter Arbeitszeit mitarbeiten kannst.
  • du dir dadurch umfangreich Kenntnisse in BWL aneignen kannst.

Um Steuerberater zu werden, benötigst du den BWL-Abschluss und mindestens drei Jahre Praxis in einem Stb.-Büro.

Die Prüfungen sind sehr komplex, sodass sie oft nur von 30 -40 % der Prüflinge bestanden werden.

Unter einem Unternehmensberater stelle ich mir eine Persönlichkeit vor, der sich durch langjährige Tätigkeiten in Führungspositionen praktisches Wissen im Management angeeignet hat und jetzt in der Lage ist, jüngeren und unerfahrenen Unternehmern bei der Lösung ihrer Aufgaben zu beraten.

Mit Gruß

hweng

Hi,

Ich habe dann eine weitere Frage. Wenn ich mit dem BWL-Studium
fertig werde, dann kann ich ja als selbständige
Unternehmensberaterin werden. Ja?

Die Bezeichnung „Unternehmensberater“ ist nicht geschützt bzw. es muss dafür keine Prüfung abgelegt werden. Unternehmensberater kann man demnach auch ohne Hochschulstudium werden.
Man bedenke hier z.B. den Handwerksmeister, der jahrelang einen eigenen Betrieb geführt hat, z.B. in der Elektrobranche. Nach seiner aktiven Zeit könnte er z.B. als Berater für bereits bestehende oder neu zu gründende Handwerksbetriebe in dieser Richtung tätig werden. Seine Erfahrungen sind sicherlich nützlich - hat er studiert ? Nö ! Muss er studiert haben ? Auch nö !

Und der Unternehmensberater
darf ja auch Steuererklärungen nicht nur für Privatpersonen,
sondern auch noch für Betriebe fertig machen?

Aus den o.g. Gründen darf er das nicht (!) Auch hier gilt wieder -wie bereits von meinem Vorschreiber erwähnt- die Formel, dass nur der Steuerberater dieser Aufgabe nachkommen darf. Dieses „Testat“ wenn man so will, ist nur ihm vorbehalten. Daher gibt es auch u.a. eine bundeseinheitliche Prüfung.

Braucht man
dafür auch eine Berufserfahrung nach dem Studium, oder kann
man gleich mit der Tätigkeit beginnen?

Als Unternehmensberaterin kannst Du sofort nach dem Studium mit dem „Beraten“ loslegen. Es gibt keine Restriktionen. Fraglich ist halt nur, ob Du in der Lage bist, zügig die kritische Masse an Mandanten zu gewinnen, um überlegensföhig zu bleiben :smile:

VG
TraderS

Hallo,

Auch mit abgeschlossenem BWL-Studium fällt mir keine sinnvolle
selbständige Tätigkeit ein, in der du auf absehbarer Zeit ein
angemessenes Entgelt erzielen kannst.

Interessante Aussage, mir aber ein bisschen zu pauschal geurteilt. Schließlich kann man Start-Up’s gründen und Bestandteil einer Unternehmensnachfolge sein.

Die Jahresabschlussdokumente werden im Regelfall vom
Steuerberater erstellt, …

Na ja, kommt auf die Größe des Unternehmens an - würde ich mal meinen. Nicht umsonst heisst es ja auch „Wirtschaftsprüfer“ und dessen Aufgabengebiet ist ja bekannt.

Ich empfehle dir, dich mit einem größeren Steuerberaterbüro in
Verbindung zu setzen und Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit du

  • in diesem oder auch extern mit verkürzter Arbeitszeit
    mitarbeiten kannst.
  • du dir dadurch umfangreich Kenntnisse in BWL aneignen
    kannst.

Warum muss es eine größere sein ? Wäre denn nicht gerade für sie eine kleinere bis mittlere besser ? Ich glaube kaum das die sog. „big four“ für sie die richtige Anlaufstelle sind.

Um Steuerberater zu werden, benötigst du den BWL-Abschluss …

Und was machen Jurastudenten mit Schwerpunkt „Steuerrecht“ ? Müssen die dann erst nochmal BWL studieren ?? *fg*

Unter einem Unternehmensberater stelle ich mir eine
Persönlichkeit vor, der sich durch langjährige Tätigkeiten in
Führungspositionen praktisches Wissen im Management angeeignet
hat und jetzt in der Lage ist, jüngeren und unerfahrenen
Unternehmern bei der Lösung ihrer Aufgaben zu beraten.

Hm ja, allerdings würde ich so eine Person eher als „Business Angel“ bezeichnen. Auch größere und etablierte Unternehmen können Beratungsbedarf haben und es muss bei weitem nicht immer gleich durch R.Berger oder die McKinsey Leute erfolgen.

VG
TraderS

Danke, Trader!!!

Ich habe noch eine Frage…

Zählt die selbständige Arbeit zum Berufspraxis, mit dem ich zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden kann, oder ist es nur die Voraussetung die Berufstätigkeit im angestellten Verhältnis durchzuarbeiten.

Hi M@ary,

Danke, Trader!!!

Bitte :smile:

Zählt die selbständige Arbeit zum Berufspraxis, mit dem ich
zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden kann, oder ist es
nur die Voraussetung die Berufstätigkeit im angestellten
Verhältnis durchzuarbeiten.

Also um zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden zu können, musst Du (ich glaube es sind mind. 2 Jahre) in einem der steuerberatenden Berufe gearbeitet haben.
Will also heißen, Du musst schon vertiefte praktische Kenntnisse in der Materie erlangt haben. Es wäre daher also ratsam, direkt nach dem Studium, indem Du am besten auch schon Schwerpunkte auf das Steuerrecht legst, bei einem Steuerberater anzufangen und diesem als „Prüfungs- bzw. Beratungs-Assistentin“ zur Hand zu gehen. Auf diesem Wege kannst Du die nötige Erfahrung sammeln.

Wenn Du also nach dem Studium erst einmal als selbstständige Unternehmensberaterin arbeiten willst, so nützt Dir diese Zeit dann (leider) nicht für die später angestrebte Steuerberaterprüfung.

VG
TraderS

Hallo hweng,

Hier haben schon viele wegen „Amtsanmaßung“ Strafe
zahlen müssen.

da hast Du was verwuchselt, Amtsanmaßung ist was anderes, Du meinst
„unerlaubte Hilfe in Steuersachen“

look: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1982/XX820043.HTM

Gruß,
Gerhard

Servus,

es geht konkret um eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Wer sich z.B. zehn Jahre lang - und sei es in einer StB- oder WP-Kanzlei - ausschließlich mit Belegerfassung beschäftigt hat, kommt auf diese Weise nicht zu dem Nachweis der Berufspraxis für die StB-Prüfung. Von „Gefälligkeitsbescheinigungen“ sehe ich hier mal ab.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass eine selbständige Tätigkeit in aller Regel nicht in Frage kommt, weil die oben beschriebene Tätigkeit, die nachgewiesen werden muss, eben nicht selbständig durch Personen ausgeübt werden darf, die nicht StB, WP oder Fachanwalt für Steuerrecht sind.

Unabhängig von der Form: Wer als Steuerfachgehilfe nur mit Belegerfassung oder allgemeinem Rechungswesen als „Unternehmensberater“ die zehnjährige Praxis bekommen will, darf sich bei den Klausuren schon sicher in den ca. fünfzig Prozent der Kandidaten suchen, die die 4,49 nicht packen. Die Berufspraxis mit möglichst vielen anspruchsvollen eigentlichen Steuer- und nicht allgemeinen FiBu-Fällen ist eine ganz wichtige Grundlage. Man darf das Niveau der Klausuren nicht mit dem von z.B. Diplomprüfungsklausuren verwechseln, bei denen man allemal „auf die Vier“ feilen kann, und es eher darauf ankommt, halt die Zwei und nicht die Vier zu haben. Die Bewertung bei der StB-Prüfung funktioniert anders. Da heißt mangelhaft nicht drei, sondern fünf.

Schöne Grüße

MM
(trotz nicht ganz oberflächlichem Fachwissen aus Böblingen 2006 mit 5-5,5-5 rausgegangen…)

Kommt es denn gar nicht auf die Note an ?

Hallo Martin,

ein wirklich interessanter und informativer Beitrag :wink:
Aber eine Frage hätte ich dann noch:

Man darf das Niveau der Klausuren nicht
mit dem von z.B. Diplomprüfungsklausuren verwechseln, bei
denen man allemal „auf die Vier“ feilen kann, und es eher
darauf ankommt, halt die Zwei und nicht die Vier zu haben. Die
Bewertung bei der StB-Prüfung funktioniert anders. Da heißt
mangelhaft nicht drei, sondern fünf.

Was heisst das denn dann konkret ? Kommt es bei der StB-Prüfung nicht auf die Note an ? Also ich meine geht es da nur um „bestehen oder nicht bestehen“ ?

VG
TraderS

Servus,

Kommt es bei der
StB-Prüfung nicht auf die Note an?

das kommt darauf an, was man nachher machen will. Es gibt sicherlich Positionen von z.B. Steuerreferenten bei Industrie und Banken und Teamleitern bei den „Big Four“ WP-Gesellschaften (sinds überhaupt noch fünf?), auf die man sich mit einem Dreier gar nicht erst bewerben muss. Aber umgekehrt gibt es genügend selbständig tätige Kollegen, nach deren Viererklausuren später kein Hahn mehr kräht. Das ist jetzt nicht unbedingt, um mein wenig glanzvolles Ergebnis zu hübschen - tatsächlich besteht der bei weitem überwiegende Anteil der glücklichen oberen Hälfte mit Drei und drunter.

Schöne Grüße

MM

Hallo Mary,

wieso schaust Du nicht mal auf den Seiten der Steuerberaterkammer,
oder frägst telefonisch / email? bei einer Kammer nach … kannst ja auch bei der eines anderen bundeslandes nachfragen und als „Maria Müller“, fällst Du vermutlich kaum auf, falls dies deine Befürchtung ist.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind dort runterladbar, und dann weißt du es sicher (bei allem respekt ((wirklich)) vor den anderen Postern hier), aber mich wundert, wieso Du dich darauf verläßt.

Mein Tipp von Frau zu Frau: ein Buchhaltungsservice! ist m.E. genau das was Du suchst - selbständig UND Steuer+bwl-Wissen. Reich wirst Du damit nicht, aber es ist gut mit einer Familie zu vereinbaren, mehr Infos findet google - z.B. http://www.bbh.de/ oder 1000 andere.

UBerin - da rate ich Dir komplett ab, wenn Du Dich noch um die Kinder kümmern willst.

viel Erfolg
vg
Steffi
PS: Freue mich über deine Rückmeldung, wenn mein Tipp hilfreich war

Hallo Steffi!

Danke, natürlich ist dein Tipp hilfreich.
Jede Antwort zwingt mich immer was anderes zu überlegen. :smile:
Nur eins steht fest - Steuerberaterin muß ich werden. Bis dahin dauert es aber noch eine Weile. Noch 5 Jahre. Wollte neben dem Studium unabhängig von den anderen Steuerberatern arbeiten. Wegen Kindern natürlich.

Ich habe die www-Seite angesehen, fast alles durchgelesen. Und leider, habe ich ja dreijährige Berufserfahrung von weniger als 16 Wochen-Std. Der kleine Sohn ist erst 10 Monate jung, und deswegen werde ich in den nächsten 2 Jahren noch keine Möglichkeit viel zu arbeiten. Also fange ich erstmal mit dem Studium an.

Also trotzdem alles gut und nützlich zu wissen, bevor das Finanzamt mir mein Wunschneruf entnommen hat :smile:

Ich bedanke mich bei allen, die mir meine Frage einleuchtend beantwortet haben. Ich habe verstanden, dass ich mich jetzt auf mein Studium konzentrieren muss. Und habe pflichtgemäß 2 Jahre nach dem Studium für einen Steuerberater zu dienen.

M@ry

Hi,TraderS!

Und nach der Steuerberaterprüfung kann ich sofort selbständig arbeiten… richtig? oder schon wieder Berufserfahrung sammeln?

Es juckt schon vor Angst im Bauch, wenn ich darüber denke. Ich will nicht für jemanden arbeiten.

Liebe Steffi,

mal ganz unter uns, so von Mädel zu Mädel:

anderen Postern hier), aber mich wundert, wieso Du dich darauf
verläßt.

hab ich eigentlich noch nicht laut genug mit meinen Böblinger Fünfern hausiert? In der Vorbereitung zur StB-Prüfung steckt sehr viel Zeit, Mühe und Geld, und glaub mir: das fängt niemand an, der nicht genau weiß, wie die Zulassungsvoraussetzungen aussehen.

Die Formulierung, die ich gegeben habe, ist wörtlich von hier:

http://bundesrecht.juris.de/stberg/__36.html

wiedergegeben. Lies einfach nochmal den § 36 Abs 3, dann diskutiern wir weiter drüber, wie blöd doch wir doch alle sind.

Sekundo - Wenn jemand Zweifel daran hat, ob er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ist es mit einem unverbindlichen Anruf bei der Kammer entgegen Deiner Empfehlung keineswegs getan. Verbindliche Auskünfte dazu gibts bloß bei den jeweils zuständigen Landesbehörden (in der Regel Finanzminister), gegen Gebühr. Wer von den Zulassungsvoraussetzungen so weit weg ist wie die Fragestellerin, sollte mit den 75 €, die die Auskunft kostet, lieber ein schönes Wochenende verbringen.

Tertio -

Mein Tipp von Frau zu Frau: ein Buchhaltungsservice! ist m.E.
genau das was Du suchst - selbständig UND Steuer+bwl-Wissen.

Darf ich dazu ganz leise und vorsichtig „auweh“ sagen? Wir haben uns hier im Forum schon oft drüber unterhalten, aber aus gegebenem Anlass hier nochmal:

Ein selbständIger BuchhalterIn darf keine steuerlichen Angelegenheiten seiner Auftraggeber besorgen, nichtmal die Umsatzsteuervoranmeldung

Ich kann nichts dafür, ich hab das Gesetz nicht gemacht, aber wenn man jemandem empfiehlt, als selbständiger Buchhalter steuerlich beratend tätig zu sein, legt man ihm nahe, sich strafbar zu machen. Ist nicht schön, aber ist so.

Und: Auf diese Weise die Berufspraxis für die Zulassung zur StB-Prüfung zu erlangen, kann man sich abschminken. Quelle siehe oben in dem von mir verlinkten Zitat aus dem StBerG.

Schöne Grüße

MM

Hallo Mary,

wenn Du Angst davor hast, für andere zu arbeiten, kannst Du ja schon mal anfangen, die ca. 1,5 Jahresumsätze anzusparen, die eine Kanzlei mit Mandantenstamm kostet, mit der Du dann nach bestandenem Examen und erfolgter Bestellung aus dem Stand loslegen kannst.

Zum Thema Angst vor Unterordnung: Wenn Du schon davor Angst hast, Dir im Angestelltenverhältnis ab und zu was sagen zu lassen, so ist das - meine ich - keine besonders gute Grundlage für die Vorbereitung auf die Prüfung. Insbesondere im Zusammenhang AO und Bilanzsteuerrecht besteht der Prüfungsstoff fast ausschließlich aus Dingen, die andere Dir sagen bzw. schreiben, und die hast Du zu fressen, zu schlucken und wiederzugeben oder eben nicht. Wobei „eben nicht“ eben keine Punkte bringt. Wenn Du versuchen magst, den Klausurstoff mit eigner Intuition und Kreativität zu bewältigen, hindert Dich natürlich niemand dran. Aber ich denke, es geht Dir schon auch ums Bestehen, oder nicht? Sieh zu, dass Du die Sache mit den Angstgefühlen rechtzeitig vorher in den Griff kriegst - wenn Du dann am zweiten Klausurtag siehst, auf wie vielen Plätzen rund um Dich rum schon keiner mehr sitzt, solltest Du Dich vorher ziemlich von Angstempfindungen frei gemacht haben.

Aber da ist ja noch ein ganzes Studium vorher zu erledigen, oder alternativ die zehnjährige Berufspraxis voll zu kriegen. Bis dahin kann noch viel kommen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Mary,

da seh ich erst, dass einige Fragen von Dir gar nicht aufgegriffen worden sind:

Muss selbständige Arbeit nicht angemeldet werden?

>> § 138 AO

Was ist
eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbe und selbständiger Arbeit?

>> § 18 Abs 1 EStG, § 15 EStG, H 15.6 EStH

Kein Prüfungsstoff gewesen? Hmmm…

Schöne Grüße

MM