selbständigkeit im ausland arbeitgeber in deutschland

Hallo, arbeite im homeoffice in Deutschland als Angestellter. Möchte aber nach BG auswandern und mich dort selbständig machen und meinen jetzigen Arbeitgeber beibehalten.
Meine Fragen:
Muß ich dann eine Rechnung schreiben?
Komplette Abgaben gehen dann nach GB?
Gibt es in GB Scheinselbständigkeit? Habe jedoch noch einen weiteren Arbeitgeber.
Was muß mein Chef beachten? Oder ist er mit dem Erhalt der Rechnung aus der Sache komplett raus?
Wie sieht mein Gehalt aus? Das jetzige Brutto + Arbeitgeberanteile? (Muß ja in GB alles selbst zahlen)
Kann mein Chef mir kündigen, obwohl sich für ihn ja im Grunde nichts ändert bzw. mir das Auswandern verbieten?

Hoffe, Ihr könnte mir helfen.

Hallo,
nun, ich denke, sich in GB selbständig machen und Arbeitnehmer bleiben ist vielleicht etwas umständlich.
Wenn der Arbeitgeber bleiben soll, dann ändert sich nicht viel. Wenn der Arbeitgeber damit keine Probleme hat, dann bleibt ausser einer Meldeadresse in DE wenig zu organisieren. Da sollte man sich schon mal zusammen setzen und drüber sprechen. Das Einkommen ist dann in GB zu versteuern.
Bei Selbständigkeit ist dann Gewerbeanmeldung in GB und Versicherungen in GB nötig. Da bleibt nur Schreiben einer Rechnung an den vorherigen Arbeitgeber für die Arbeitsleistung.
Alternativ in GB eine Ltd eintragen und so als haftungsbeschränktes Unternehmen arbeiten und dem Auftraggeber eine Rechnung schreiben (Netto).
Für Ltd. ca. 20.000 Euro steuerfrei.
Weiter Info auf ernsthafte Nachfrage.

Hallo Fluse123,
als Angesteller im Homeoffice bist Du ja selbständiges arbeiten bereits gewohnt. Ich denke Du möchtest nach GB auswandern (Nicht BG)?

Wenn rechtlich alles sauber ist, ist Dein Chef nach erhalt der Rechnung (die Du schreiben musst, klar)raus. Jedoch musst Du Dir von einem Experten in GB nochmal die Gesetzeslage erklären lassen. Am besten einen Steuerberater in GB kontaktieren. Da komme ich auch zum nächsten Thema. Dein Gehalt+ AG -Anteile kann nicht gleich dein Rechnungsbetrag sein. Als Selbständiger hast Du meistens ein anderes Steuerverhältniss, Du hast keinen Anspruch auf Urlaub. Ich möchte damit sagen, Du musst demensprechend mehreinnahmen haben, dass Du eine Aushilfe in Deiner Urlaubszeit beschäftigen kannst. So gibt es noch einige dinge die Beachtet werden müssen. Diese sollten aber mit einem Existensgründungsberater o.ä. besprochen werden.

Hoffe ich konnte Dir helfen!
Gruss Marc

Danke für die flotte Antwort!

Wenn ich doch aber eine Meldadresse in D habe, muß ich meines Wissens nach auch in D Steuern zahlen. So, wie es jetzt der Fall ist. Vielleicht bring ich das mal auf einen ganz kleinen Nenner: Möchte auswandern und weiterhin bei meinem Chef beschäftigt bleiben. Oder gibts da eine ganz einfache Lösung?

Danke, Mark, für Deine Hilfe. Sieht ja sehr kompliziert aus das ganze. Ich dachte, das geht alles ein wenig einfacher.

Grüsse

Fluse123

Am einfachsten ist es, daß du eine Meldeadresse in Deutschland beibehällst. Z.B. Zweitwohnsitz. Dann ändert sich bei deinem Einkommen nichts, da meines Wissens GB + D ein doppelbesteuerungsabkommen haben, daß heißt, daß du hier ganz normal deine Steuern und Sozialabgaben bezahlst und in GB die nicht nochmal bezahlen mußt. Dort kannst du natürlich auch einen Job annehmen, bei bedarf.

Gruß
DArius