Hallo,
seit Jahren arbeite ich als Angestellte im sozialen Bereich.
Meine Stelle wird von einer Kommune finanziert.
Seit einiger Zeit überlege ich, mich als Beraterin selbständig zu machen.
Bei einem anstehenden Treffen mit den entsprechenden VertreterInnen der Kommune möchte ich vorschlagen, dass ich quasi einen neuen „freien Träger“ bilde, also eine zusätzliche Institution werde, die für die Kommune die notwendigen anerkannten Beratungsleistungen durchführt - nur halt jetzt als neue „Firma“.
Wie stelle ich es an? Mir ist klar, dass ich noch eine 2. Person benötigen würde, die mich im Urlaubs- und Krankheitsfall vertreten würde.
Um meine derzeitige Stelle zu finanzieren, muß ich bei Vollzeit 18 Personen betreuen, faktisch sind es ca. 40.
Meine Idee ist:
Ich kündige bei meinem Arbeitgeber, gründe eine weitere Beratungsstelle und die Kommune gibt mir/ der neuen Beratungstelle den selben Betrag, den mein Arbeitgeber für mich erhielt, ca. so 60.000 EUR - d.i. Personalkosten + Sachkosten. Ich nehme (einen Teil der) KlientInnen mit. Das notwendige Equipment - Büro, PC, Telefon, etc. - hätte ich schon. Eine/n SteuerberaterIn für die korrekte Durchführung der Abrechnungen usw. fände ich, Sozialbeiträge KV etc. ließe sich regeln.
Da es sich um eine Pflichtaufgabe (§39,40 BSHG) der Kommune handelt, wäre die Finanzierung dann im Prinzip gesichert. Zudem handelt es sich um ein Arbeitsfeld, in dem die Beratungs- (bzw. Betreuungs-)tätigkeit durch eine neue Gesetzgebung tendentiell zu erweitern ist (s. BUB-Richtlinien und psychosoziale Betreuung).
Wer hat Erfahrungen als selbständige/r Berater/in im sozialen Bereich?
Ist es schlimm, wenn ich womöglich nur eine „Scheinselbständige“ wäre (weil meine „Aufträge“ ja wesentlich von nur ein oder zwei Kommunen kämen)? Auf was muß ich achten?
Ich bin für jede Anregung und Erfahrung in dieser Sache dankbar! Lieben Gruß! Mó