Selbständigkeit in geringem Umfang

Hallo zusammen,

Es gibt ja so eine Möglichkeit, sich nebenberuflich bzw. in geringem Umfang (oder wie man das nennt) selbständig zu machen. Es gibt das so eine Grenze von ca. EUR 800,- pro Monat, die man sich „dazuverdienen“ darf. Wenn man daneben noch einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen würde, dann würde der Arbeitgeber die SV-Beträge zahlen.

Dazu hätte ich schon mal die erste Frage (aber bitte nicht lachen): Bis jetzt habe ich noch nicht durchschaut, wie viel man selber an die Krankenkasse zahlen muss, wenn man angestellt tätig ist. Die Hälfte, oder? Ich frage deshalb, weil ich festgestellt habe, dass die KK zu manchen Zeiten auch mal gar nichts abbucht. *???*

Und dann die zweite Frage: Zu welchem Zeitpunkt gilt eine freiberufliche Leistung als erbracht? Kommt es hier darauf an, was auf der Rechnung steht? Oder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung? Mal angenommen, man ist von zu Hause aus tätig - dürfte man die entsprechenden Dateien dann auch erst im Dezember ausliefern, damit die Leitung als im Dezember erbracht gilt? Oder reicht es, eine Rechnung für November und eine für Dezember zu stellen?

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

ich werde aus deinen Schilderungen noch nicht ganz schlau.
Wenn Du dich selbständig machen möchtest (einen Nebenberuf ausübst) musst Du ein Gewerbe anmelden (bei der Stadt). Danach musst Du dich mit der KK auseinander setzen ob du hierfür freiwillige KK-Beiträge zahlen musst. Wenn Du z.B. in deiner Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer 30 Std. die Woche arbeitest und z.B. 1000,-- verdienst daneben eine Freiberufliche Tätigkeit ausübst die z.b. nur 10 Std. inanspruch nimmst und deutlich weniger dabei verdienst wird die Krankenkasse keine Beiträge erheben, da du schon in der Hauptbeschäftigung versichert bist.

Dies sollte aber mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Dann gibt es einmal ein den Geringverdiener Job. Hier darfst Du bis 400,-- Euro verdienen und der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben zur Krankenkasse.

Die Grenze bis 800,-- zahlt der Arbeitgeber die hälftigen Sozialversicherungsabgaben und der Arbeitnehmer nur anteilig (kann man sich errechnen).

Wenn Du noch konkretere Antworten haben möchtest musst Du bitte genau beschreiben was Du möchtest.

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