Guten Tag,
vor einem halben Jahr habe ich meine Ausbildung beendet und bin arbeitslos geworden. Habe ALG I beantragt und da dies nicht ausgereicht hätte, aufstockend ALG II. Da ich aber direkt einen Teilzeit-Job angenommen habe, ist mein Anspruch auf ALG I verfallen und ich beziehe stattdessen nur noch Hartz-4. In der Zwischenzeit wurden meine Wochenstunden erhöht. Jedoch ist mein Betrieb nach einem halben Jahr nun nicht in der Lage mich länger als Angestellte zu behalten - aus diesem Grund wurde mir nun zum Ende August gekündigt.
Nun läuft meine Bewilligung für ALG II auch Ende August aus und ich habe einen „Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums“ im Briefkasten.
Kann ich diesen Antrag bedenkenlos ausfüllen, da ich ja bedürftig bin oder muss ich mich bei der ARGE zusätzlich um ALG I bemühen, da ich ja theoretisch Anspruch darauf habe?
Im Falle von Bezug von ALG I und aufstockend ALG II - wer ist für mich verantwortlich, wenn ich mich selbstständig machen will? Kann ich dann zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld frei wählen? Für mich ist es insofern wichtig zu wissen, weil der Gründungszuschuss von der fachkundigen Stelle abhängt und das Einstiegsgeld lediglich eine Kann-Entscheidung ist. Da ich die Fallmanager beim Jobcenter gut kenne, bekomme ich Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, dass mein Start in die Selbständigkeit von der Willkür anderer abhängt.
Wie sieht es aus, wenn zwei ALGI+ALGII – Empfänger zusammen eine GbR gründen wollen: Bemühen Sie sich gemeinsam um Gründungszuschuss/Einstiegsgeld und setzen zusammen einen Business-Plan auf oder versucht es jeder auf seine Weise und im Falle, dass einer die Leistung nicht bewilligt bekommt, haben Sie Pech gehabt?
Nochmal zusammengefasst:
- Ab September bin ich arbeitslos – besteht die Möglichkeit zum ALG II, dass ich beziehe, zusätzlich ALG I zu beantragen, sodass ALG II nur noch Aufstockung ist?
- Im Falle von Bezug ALG I und ALG II: Wer ist in erster Linie für mich zuständig? Oder darf ich frei wählen, an wen ich mich wende?
- Kann ich in dem Fall zwischen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld frei wählen?
- Bemühen sich zwei Empfänger gemeinsam um Leistungen für den Start einer Firma oder jeder für sich? Wie geht man so etwas an?
Bin für jede Antwort dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
pooniqa