Hallo Leute,
ich hab mich bei einer Firma beworben und jetzt habe ich erfahren das ich mich selbständig machen muss. Ich stehe bei der Firma unter Vertrag, mache jeden Tag meine Arbeit, verkaufe meine Artikel, und arbeite aber bei der Firma nur auf Provision. Wenn ich mich selbständig mache ist ja dann mein einziger Gewinn die Provision vom AG.
Ich muss mich ja entscheiden ob Ich-AG oder Überbrückungsgeld. Wenn ich ein Gewerbe anmelde und mit dem AG den Vertrag gemacht hab, dürfte ich dann nebenbei in meiner Freizeit einen eigenen Online Shop betreiben? Müsste ja eigentlich gehen weil es ist ja mein eigenes Unternehmen ich muss nur während meiner Arbeitszeit die Artikel meines AG verkaufen.
Ich hoffe mir kann jemand helfen und es versteht jemand was ich meine.
Ich freue mich auf eure Antworten.
MfG
Stefan
Hallo Leute,
huhu
Ich muss mich ja entscheiden ob Ich-AG oder Überbrückungsgeld.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde und mit dem AG den Vertrag
gemacht hab, dürfte ich dann nebenbei in meiner Freizeit einen
eigenen Online Shop betreiben? Müsste ja eigentlich gehen weil
es ist ja mein eigenes Unternehmen ich muss nur während meiner
Arbeitszeit die Artikel meines AG verkaufen.
Solltest Du unbedingt. Weil, wenn Du nur für einen Auftraggeber arbeitest, der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ziemlich nahe liegt. Du brauchst ein eigenes auftreten am Markt, musst auch wirklich Dein eigener Boss sein, also Dein Arbeitseinsatz, Preis usw. selbst bestimmen. Zumindest hab ich das so verstanden.
ciao
Hallo,
also das mit der Scheinselbständigkeit möchte ich noch ergänzen:
wenn Du einen Förderung zur Ich-AG bekommst, ist eine Scheinselbständigkeit nicht gegeben, solange Du gefördert wirst, da eine Scheinselbständigkeit Rentenversicherungspflichtig ist und Du das als Ich-AGler ja schon bist. Erst nach Ender der Förderung könnte dieses eintreten.
Bei ÜG Förderung wäre die Möglichkeit, bei der Schilderung Deiner Selbstständigkeit, sehr groß Rentenversicherungspflichtig zu werden.
PS. Sobald Du einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
( kein 400.- € Job )hast, ist eine Scheinselbständigkeit nicht mehr gegeben!
Gruß
Manfred