Selbständigkeit oder pflichtversichert gestzl. RV

Folgende Situation:

3 Jahre selbständig als Makler und selbstständiger Berater

Nun folgt das 4. Jahr, daß pflichtversichert sein soll:
5 Monate als selbst. Berater mit einem Auftraggeber, seitdem Festanstellung als „normaler“ Arbeitnehmer.
Selbst. Berater wurde nicht abgemeldt, neuer Auftraggeber ist Versicherungsunternehmen. Die Tatigkeit ruht aber bisher seit der Festanstellung. Zum Jahresende folgen nun Arbeit und entsprechende Einnahmen.

Meines Erachtens liegen die Voraussetzuungen für eine selbständige Tätigkeit ohne Versichungspflicht vor. (Max 80% für einen AG, mehrere Auftraggeber ect.)

Kann mir dies jemand bestätigen oder weitere Infos geben? Danke!

Hallo shaq_attack,

80% für einen AG…das sieht sehr nach einer Scheinselbstständigkeit aus. Kann schon sein, daß aufgrund dessen die Selbstständigkeit nicht anerkannt wird!

MfG
Lore