Folgende Situation:
3 Jahre selbständig als Makler und selbstständiger Berater
Nun folgt das 4. Jahr, daß pflichtversichert sein soll:
5 Monate als selbst. Berater mit einem Auftraggeber, seitdem Festanstellung als „normaler“ Arbeitnehmer.
Selbst. Berater wurde nicht abgemeldt, neuer Auftraggeber ist Versicherungsunternehmen. Die Tatigkeit ruht aber bisher seit der Festanstellung. Zum Jahresende folgen nun Arbeit und entsprechende Einnahmen.
Meines Erachtens liegen die Voraussetzuungen für eine selbständige Tätigkeit ohne Versichungspflicht vor. (Max 80% für einen AG, mehrere Auftraggeber ect.)
Kann mir dies jemand bestätigen oder weitere Infos geben? Danke!