Selbständigkeit und Alg II verrechnen

Guten Tag,

Person X bekommt ALG II und hat sich selbstständig gemacht. Das Amt verrechnet die Einnahmen mit dem ALG II. X bekommt also aufgrund der Anlage EKS weniger ALG II. Nach Ablauf des Bewilligunszeitraums wird eine Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Soweit so gut. Person X ist froh, dass es die Arge gibt, weil das eingenommene Geld noch nicht ausreicht.

Wenn Person X jetzt einen großen Auftrag an Land zieht, wie schaut es dann mit der Verrechnung aus? Wird Person X dann im Nachhinein aus dem ALG II entlassen, weil der Lebensunterhalt selber bestritten werden kann, oder wird der Gewinn verrechnet? Das wäre natürlich ungut, denn Person X will ja wieder auf eigenen Beinen stehen können und nicht das verdiente Geld an die Arge abtreten müssen.

Kann Person X also Geld einnehmen, und dann zur Arge gehen und sich im Nachhinein abmelden? Das von der Arge ausgezahlte Geld würde Person X selbstverständlich an die Arge zurückzahlen.

Warum Person X hier fragt: Einen Termin bei der Arge zu bekommen ist sehr schwierig und dauert. Person X steht aber kurz davor, genügend Geld auf das Firmenkonto zu bekommen und ist jetzt etwas überfragt und nervös. Es ist leider nicht sicher, ob das Projekt, durch das X Einnahmen hätte, wirklich jetzt stattfindet. Es könnte eben auch erst im Januar oder Februar sein. X kann also nicht vorher der Arge bescheid sagen.

Kann Person X dann von einer ALG II Person (bekommt also monatlich ALG II im Vorraus) zu einem „Aufstocker“ werden (bekommt also Geld von der Arge im Nachhinein, wenn es nicht gereicht hat)?

Vielen dank.

LG IA

Immer Probleme.

Guten Tag,

Hallo.

Person X bekommt ALG II und hat sich selbstständig gemacht.

Besser als nur ALG2 ist das, noch besser ist aber unselbständig. Denn ALG2 und Selbständigkeit bringt eine Menge Probleme, wie hier auch immer wieder zu lesen ist. Zumindest eben im Vergleich zu ALG2 und unselbständiger Tätigkeit, welche mitunter zu gar keinen Problemen führt.

Das Amt verrechnet die Einnahmen mit dem ALG II. X bekommt
also aufgrund der Anlage EKS weniger ALG II.

Allein hier stellt sich schon die Frage, wie das ermittelt wurde.

Nach Ablauf des
Bewilligunszeitraums wird eine Gewinn- und Verlustrechnung
gemacht. Soweit so gut.

Nee, nicht so weit so gut. Denn hierzu müsste der SB überhaupüt den Unterschied zwischen E/Ü-Rechnung und einer GuV kennen. Beim einem diplomierten Sozialpädagogen ist das leider nicht der Fall.

Person X ist froh, dass es die Arge
gibt, weil das eingenommene Geld noch nicht ausreicht.
Wenn Person X jetzt einen großen Auftrag an Land zieht, wie
schaut es dann mit der Verrechnung aus? Wird Person X dann im
Nachhinein aus dem ALG II entlassen, weil der Lebensunterhalt
selber bestritten werden kann, oder wird der Gewinn
verrechnet?

Wie Mister X weiß, geschieht dies immer über den Leistungszeitraum, welcher 6 Monate betragen soll. Also darauf bezogen wird dann abgerechnet. Und wie immer gilt das Zuflussprinzip.

Das wäre natürlich ungut, denn Person X will ja
wieder auf eigenen Beinen stehen können und nicht das
verdiente Geld an die Arge abtreten müssen.

Wieso abtreten?

Kann Person X also Geld einnehmen, und dann zur Arge gehen und
sich im Nachhinein abmelden?

Abmelden kann sich Mr. X immer. Aber! Auch hier wird ggf. im Nachgang der Bewilligungszeitraum, bis zur Abmeldung, geprüft und soweit Verrechnung stattzufinden hat, auch vorgenommen. Dies ist nur Recht im Sinne der Solidargemeinschaft. Eben darum, geht es eben nicht, zumindest nicht so einfach anzustellen, dass Mr. X den Big-Deal einfädelt, die Betriebseinnhame kassiert, sich dann abmeldet und meint das wars. Denn bis zum Big-Deal, war ja Mr. X sehr froh, dass es die ARGE gibt.

Das von der Arge ausgezahlte Geld
würde Person X selbstverständlich an die Arge zurückzahlen.

Die komplette Leistung? Das kann sehr wohl sein.

Warum Person X hier fragt: Einen Termin bei der Arge zu
bekommen ist sehr schwierig und dauert.

Und selbst wenn Mr. X ihn bekommt, heißt das noch nicht, dass er nachher schlauer ist.

Person X steht aber
kurz davor, genügend Geld auf das Firmenkonto zu bekommen und
ist jetzt etwas überfragt und nervös.

Hierfür besteht kein Anlass. Mr. X hat ja nicht vor etwas zu verschweigen. Er gibt alles ordnungsgemäß an auf EKS und den Rest erledigt die ARGE. Sicher ist es nicht verkehrt, das Ergebnis der ARGE zu prüfen.

Es ist leider nicht
sicher, ob das Projekt, durch das X Einnahmen hätte, wirklich
jetzt stattfindet. Es könnte eben auch erst im Januar oder
Februar sein. X kann also nicht vorher der Arge bescheid
sagen.

Das muss er auch nicht. Dafür Geld zu verdienen, muss sich keiner entschuldigen.

Kann Person X dann von einer ALG II Person (bekommt also
monatlich ALG II im Vorraus) zu einem „Aufstocker“ werden

Das ist auch für Selbständige der Fall. Aufgestockt wird soweit die eigenen Einnahmen nicht ausreichend sind, den Lebensunterhalt zu sichern. Nur ist das eben bei dem Selbständigen umständlicher als beim Nichtselbständigen. Auch z.B. in der Frage der Sozialversicherung. Stichworte: Private KV, Pflichtbeiträge RV.

(bekommt also Geld von der Arge im Nachhinein, wenn es nicht
gereicht hat)?

Das funktioniert wohl so nicht. Da man den laufenden Lebensunterhalt wohl kaum im Nachhinein sichern kann, „…Hallo liebe ARGE, ich hätte da gern noch für den vorletzten Monat etwas Geld damit ich mir Lebensmittel kaufen konnte, sonst wäre ich verhungert…“ Hääää? Eben drum zahlt doch die ARGE die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts vorfällig aus!

Vielen dank.

Kein Ursache und frohes Fest.

Hallo zurück,

Das Amt verrechnet die Einnahmen mit dem ALG II. X bekommt
also aufgrund der Anlage EKS weniger ALG II.

Allein hier stellt sich schon die Frage, wie das ermittelt
wurde.

Na das ermittelt sich durch die Anlage EKS, die X ausgefüllt hat.

Das wäre natürlich ungut, denn Person X will ja wieder auf eigenen Beinen stehen können und nicht das verdiente Geld an die Arge abtreten müssen.

Wieso abtreten?

na, weil das doch verrechnet wird. Mal angenommen, der Bewilligunszeitraum von Person X läuft über die Monate 1, 2 und 3. Wenn X jetzt in diesen Monaten 1000 Euronen verdient hat, wird das mit den Leistungen für die Monate 1, 2 und 3 verrechnet. Das findet X auch ok, denn Geld verdienen und trotzdem die volle Höhe der Leistungen einstreichen ist ja nicht Sinn der Sache.

Was ist aber, wenn X jetzt eben so viel Geld bekommt, dass es die Leistungen der Arge übertrifft. Fliegt X dann einfach bei der Arge raus, muss die Leistungen zurückzahlen, die er ja dann zu unrecht (weil er ja genügend Geld dann doch verdient hat) zurückgeben, und gut ist? So stellt sich X das nämlich vor. Weil X weiß ja nicht, wann ein Auftrag reinkommt, der ein Leben ohne ALG II ermöglicht.

Kann Person X also Geld einnehmen, und dann zur Arge gehen und sich im Nachhinein abmelden?

Abmelden kann sich Mr. X immer. Aber! Auch hier wird ggf. im Nachgang der Bewilligungszeitraum, bis zur Abmeldung, geprüft und soweit Verrechnung stattzufinden hat, auch vorgenommen. Dies ist nur Recht im Sinne der Solidargemeinschaft. Eben darum, geht es eben nicht, zumindest nicht so einfach anzustellen, dass Mr. X den Big-Deal einfädelt, die Betriebseinnhame kassiert, sich dann abmeldet und meint das wars. Denn bis zum Big-Deal, war ja Mr. X sehr froh, dass es die ARGE gibt.

na das meint X doch mit der Verrechnung. Kann X dann einfach die Leistungen, die zuviel gezahlt wurden, zurückgeben und sich dann von der Arge verabschieden? Oder zieht die Arge dann alles, was über den Freibetrag hinausgeht ab und X steht wieder ohne Geld da?

Kann Person X dann von einer ALG II Person (bekommt also
monatlich ALG II im Vorraus) zu einem „Aufstocker“ werden

Das ist auch für Selbständige der Fall. Aufgestockt wird soweit die eigenen :Einnahmen nicht ausreichend sind, den Lebensunterhalt zu sichern. Nur ist :das eben bei dem Selbständigen umständlicher als beim Nichtselbständigen. :Auch z.B. in der Frage der Sozialversicherung. Stichworte: Private KV, :stuck_out_tongue:flichtbeiträge RV.

Das würde bedeuten, dass alle Selbstständigen, die sich nicht sicher sein können, aus eigener Kraft das Leben finanziell zu regeln, bei der Arge gemeldet sind und ihre Leistungen im Vorraus bekommen und diese dann immer mit ihrem eingenommenen Geld verrechnen? Und wenn es doch gereicht hat, zahlen sie das zurück? Das wäre ja sehr umständlich.

Kein Ursache und frohes Fest.

Gleichfalls.

nur zur Kenntnis…
Hallo,

Das funktioniert wohl so nicht. Da man den laufenden Lebensunterhalt wohl kaum im Nachhinein sichern kann, „…Hallo liebe ARGE, ich hätte da gern noch für den vorletzten Monat etwas Geld damit ich mir Lebensmittel kaufen konnte, sonst wäre ich verhungert…“ Hääää? Eben drum zahlt doch die ARGE die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts vorfällig aus!

Doch, genau so handeln die SB´s.
Es gibt ein Blatt mit „voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben“. Dort gibt man seinen voraussichtlichen Gewinn für den nächsten Bewilligungszeitraum ein.

z.B.
Einnahmen 400,-€
Ausgaben 200,-€
Gewinn 200,-€ die anrechenbar sind.

Witzig ist jetzt die Post vom SB.
„… bin ich jedoch von Ihren Angaben abgewichen…“
Einnahmen 500,-€
Ausgaben 100,-€
Gewinn 400,-€ die angerechnet werden!

Warum geben dann die Leute überhaupt das Blatt ab, wenn der SB es in seiner „Glaskugel“ eh erkennt, dass es zu solchen Gewinn kommt.
Kann der SB doch einfach den Folgeantrag selber ausfüllen! :smile:)

VG René

Hallo,

Denn hierzu müsste der SB
überhaupüt den Unterschied zwischen E/Ü-Rechnung und einer GuV
kennen. Beim einem diplomierten Sozialpädagogen ist das leider
nicht der Fall.

Mit dieser Aussage dokumentiert der Schreiber, dass er keine Ahnung über die Ausbildung bzw. die Studiengänge bei den Kommunen oder den AA hat. Dementsprechend würde ich die Gesamtaussage bewerten.

Gruß
Otto

2 Like

Hallo,

Hallo.

Denn hierzu müsste der SB
überhaupüt den Unterschied zwischen E/Ü-Rechnung und einer GuV
kennen. Beim einem diplomierten Sozialpädagogen ist das leider
nicht der Fall.

Mit dieser Aussage dokumentiert der Schreiber, dass er keine
Ahnung über die Ausbildung bzw. die Studiengänge bei den
Kommunen oder den AA hat. Dementsprechend würde ich die
Gesamtaussage bewerten.

Gruß
Otto

Es ist aber so. Und es sind keine Einzelfälle. Woher kommt sowas dann?

Auch das Beispiel eins drunter von Rene mit der Gewinnermittlung durch den SB spricht Bände.

Also Otto, wie immer mag es Ausnahme-SB geben, welche die im Bezug auf die Fragestellung um die es hier geht, wirklich was drauf haben, die Ahnung haben, die wissen wovon sie reden, aber es sind nicht alle und leider die wenigsten.

Hallo Otto, Hallo schritt2,

wollte nur mal sagen, dass der Person X die ein oder andere Problematik bei der Arge durchaus bekannt ist. Das ist speziell im Falle von Person X aber nicht die Schuld der Argemitarbeiter, denn die regen sich selber oft über die Regeln auf, die sie ja nicht gemacht haben.

Über andere Fälle kann X hier nichts sagen, hat aber schon viel davon gehört. Die Leute, mit denen X zu tun hat, sind sehr kompetent und hilfsbereit. Eine pauschalisierte Verurteilung findet X dementsprechend etwas befremdlich und benutzt hier mal das Sprichwort, in dem es da heißt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus.

Soll nicht böse gemeint sein und auch nicht personenbezogen. Der ein oder andere ALG II Bezieher hat mit Sicherheit auch einfach Pech mit dem SB.

Person X hat die Frage hier gestellt, weil (und deswegen regen sich manche Argemitarbeiter auf) die ganze Sache unglaublich kompliziert sein kann. Vielleicht findet X hier ja jemanden, der das schon einmal durchgemacht hat und X idiotensicher erklären kann, wie es geht.

Frohes Fest!

Hallo,

die Thematik ist sehr komplex und wird nun auch noch regional unterschiedlich gehandhabt. Generell sehen die ARGEN das Ergebniss einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Einkommen was entsprechend den Hinzu-Verdienst-Regelungen angerechnet wird.

Aber ganz WICHTIG: Das Ergebnis (also der ERTRAG) wird als Einkommen betrachtet, nicht der Umsatz.

Gerne stelle ich Herrn/Frau X weitere Informationen zur Verfügung, dazu bitte eine kurze Mail.

Viele Grüße

Heiko B.