Immer Probleme.
Guten Tag,
Hallo.
Person X bekommt ALG II und hat sich selbstständig gemacht.
Besser als nur ALG2 ist das, noch besser ist aber unselbständig. Denn ALG2 und Selbständigkeit bringt eine Menge Probleme, wie hier auch immer wieder zu lesen ist. Zumindest eben im Vergleich zu ALG2 und unselbständiger Tätigkeit, welche mitunter zu gar keinen Problemen führt.
Das Amt verrechnet die Einnahmen mit dem ALG II. X bekommt
also aufgrund der Anlage EKS weniger ALG II.
Allein hier stellt sich schon die Frage, wie das ermittelt wurde.
Nach Ablauf des
Bewilligunszeitraums wird eine Gewinn- und Verlustrechnung
gemacht. Soweit so gut.
Nee, nicht so weit so gut. Denn hierzu müsste der SB überhaupüt den Unterschied zwischen E/Ü-Rechnung und einer GuV kennen. Beim einem diplomierten Sozialpädagogen ist das leider nicht der Fall.
Person X ist froh, dass es die Arge
gibt, weil das eingenommene Geld noch nicht ausreicht.
Wenn Person X jetzt einen großen Auftrag an Land zieht, wie
schaut es dann mit der Verrechnung aus? Wird Person X dann im
Nachhinein aus dem ALG II entlassen, weil der Lebensunterhalt
selber bestritten werden kann, oder wird der Gewinn
verrechnet?
Wie Mister X weiß, geschieht dies immer über den Leistungszeitraum, welcher 6 Monate betragen soll. Also darauf bezogen wird dann abgerechnet. Und wie immer gilt das Zuflussprinzip.
Das wäre natürlich ungut, denn Person X will ja
wieder auf eigenen Beinen stehen können und nicht das
verdiente Geld an die Arge abtreten müssen.
Wieso abtreten?
Kann Person X also Geld einnehmen, und dann zur Arge gehen und
sich im Nachhinein abmelden?
Abmelden kann sich Mr. X immer. Aber! Auch hier wird ggf. im Nachgang der Bewilligungszeitraum, bis zur Abmeldung, geprüft und soweit Verrechnung stattzufinden hat, auch vorgenommen. Dies ist nur Recht im Sinne der Solidargemeinschaft. Eben darum, geht es eben nicht, zumindest nicht so einfach anzustellen, dass Mr. X den Big-Deal einfädelt, die Betriebseinnhame kassiert, sich dann abmeldet und meint das wars. Denn bis zum Big-Deal, war ja Mr. X sehr froh, dass es die ARGE gibt.
Das von der Arge ausgezahlte Geld
würde Person X selbstverständlich an die Arge zurückzahlen.
Die komplette Leistung? Das kann sehr wohl sein.
Warum Person X hier fragt: Einen Termin bei der Arge zu
bekommen ist sehr schwierig und dauert.
Und selbst wenn Mr. X ihn bekommt, heißt das noch nicht, dass er nachher schlauer ist.
Person X steht aber
kurz davor, genügend Geld auf das Firmenkonto zu bekommen und
ist jetzt etwas überfragt und nervös.
Hierfür besteht kein Anlass. Mr. X hat ja nicht vor etwas zu verschweigen. Er gibt alles ordnungsgemäß an auf EKS und den Rest erledigt die ARGE. Sicher ist es nicht verkehrt, das Ergebnis der ARGE zu prüfen.
Es ist leider nicht
sicher, ob das Projekt, durch das X Einnahmen hätte, wirklich
jetzt stattfindet. Es könnte eben auch erst im Januar oder
Februar sein. X kann also nicht vorher der Arge bescheid
sagen.
Das muss er auch nicht. Dafür Geld zu verdienen, muss sich keiner entschuldigen.
Kann Person X dann von einer ALG II Person (bekommt also
monatlich ALG II im Vorraus) zu einem „Aufstocker“ werden
Das ist auch für Selbständige der Fall. Aufgestockt wird soweit die eigenen Einnahmen nicht ausreichend sind, den Lebensunterhalt zu sichern. Nur ist das eben bei dem Selbständigen umständlicher als beim Nichtselbständigen. Auch z.B. in der Frage der Sozialversicherung. Stichworte: Private KV, Pflichtbeiträge RV.
(bekommt also Geld von der Arge im Nachhinein, wenn es nicht
gereicht hat)?
Das funktioniert wohl so nicht. Da man den laufenden Lebensunterhalt wohl kaum im Nachhinein sichern kann, „…Hallo liebe ARGE, ich hätte da gern noch für den vorletzten Monat etwas Geld damit ich mir Lebensmittel kaufen konnte, sonst wäre ich verhungert…“ Hääää? Eben drum zahlt doch die ARGE die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts vorfällig aus!
Vielen dank.
Kein Ursache und frohes Fest.