Selbständigkeit und Nebenjobs/Praktika

Angenommen man ist selbstständig gemeldet, aber
noch Student. Die Selbstständigkeit wurde angemeldet, um
verschiedene Aufträge im Gastronomie-Service-Bereich durchzuführen.
Dann sollen aber noch verschiedene Praktika durchgeführt werden mit Vergütung. Was muss beachtet werden? Sind
Vergütungen bis 400Euro generell uninteressant für die spätere
Steuererklärung? Was passiert über 400Euro (650Euro)? Werden da
direkt vom Arbeitgeber schon Abzüge gemacht? Und wenn ja…kann man das irgendwie umgehen als Selbstständiger (klar solange die 7500
Gewinn im Jahr nicht überschritten werden) oder gibts es einfach nach der Steuererklärung etwas zurück?? Und noch eine Frage: Das
Gewerbe(Selbstständigkeit) ist für den Service-Gastronomie
angemeldet. Inwiefern ist es möglich, anders geartete Tätigkeiten
unter diesem „Betriebsnamen“ zu machen? Ist das egal oder stört das die
Behörde wenn eine selbstständige Servicekraft auch noch Geld als Finanzberater
verdient???

Vielen vielen Dank für Ihre Informationen.

Beste Grüße
Hannes

Dann sollen aber noch verschiedene Praktika durchgeführt
werden mit Vergütung. Was muss beachtet werden?

In welchem Rahmen diese Praktika vergütet werden, als Selbstständiger, als Arbeitnehmer oder als Mini-Jobber. Wobei meines Wissens Selbstständig und Mini-Job nicht geht.

Vergütungen bis 400Euro generell uninteressant für die spätere Steuererklärung?

Als Selbstständiger nicht.

Was passiert über 400Euro (650Euro)? Werden da direkt vom Arbeitgeber schon Abzüge gemacht?

Als Arbeitnehmer, ja.

ja…kann man das irgendwie umgehen als Selbstständiger (klar
solange die 7500 Gewinn im Jahr nicht überschritten werden) oder gibts

Ein Selbstständiger hat keinen Arbeitgeber, sondern Auftraggeber, also werden auch keine Abzüge vorgenommen. Dafür ist der Selbstständige selber verantwortlich.

unter diesem „Betriebsnamen“ zu machen? Ist das egal oder

Wenn das einen Zusammenhang mit de angemeldeten Tätigkeit hat, sollte das gehen. Ansonsten müßte eine neue Anmeldung her.

Behörde wenn eine selbstständige Servicekraft auch noch Geld als Finanzberater verdient???

Das stört die Behörde ganz massiv, denn dazu brauchst du eine Gewerbe erlaubnis. Und an die sind einige Bedingungen geknüpft.