Hallo,
In diesem Beispiel gab es früher eine Berufsausbildung als Bürokauffrau.
Jetzt wird ein Bacelor of Business Administration gemacht.
Also keine Begrenzung des Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Bücher: also, wenn ich richtig verstehe, darf man die Ausgaben für Studiumbücher einfach zu den Studiengebühren zusammen addieren und als Werbungskosten abschreiben.
Nein, nicht abschreiben. Das sind sofort abziehbare Aufwendungen. Abgeschrieben werden muss bestenfalls ein PC oder Ähnliches.
Könnten Sie mir einen Tipp geben, wo man über die Fahrpauschalen nachlesen könnte? Eine Busfahrkarte darf man bei diesem Studium auch als Werbungskosten (Fahrtkosten) abschreiben?
Nein, nicht abschreiben. Sofort abziehbarer Aufwand. Die Busfahrkarte wird einfach unter Fahrkosten als Betriebsausgabe angesetzt und gut ist.
Einfach die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, als Betriebsausgaben ansetzen. In der Steuererklärung selbst würde dann nur noch der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit erscheinen.
Zum Thema, inwiefern es notwendig wäre, dass das Studium einen Bezug zur selbstständigen Tätigkeit haben müsste, konnte ich leider im Moment nichts finden, was darauf hindeuten könnte, dass dem nicht so ist. Ein BWL-Studium hätte bei Selbstständigen aber immer einen ausreichenden Bezug.
Grüße