Guten Tag,
stellen Sie sich folgende Situation vor:
Ein Gastronom X hat einen Tag in der Woche Ruhetag. Anstatt das Café sonntags zu schließen, wird es dann von einer anderen Person Y betrieben, die X Energiekosten und Warenaufwand erstattet. Die Einnahmen behält Y voll.
Anstatt einer Miete für das Café stellt Y ihre Arbeitskraft an einem weiteren Wochentag gratis zur Verfügung.
Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wenn Y keinen anderen Job hat? Welche Schwierigkeiten gibt es bei diesem Modell (zwischenmenschliche Faktoren bitte mal ausklammern) und wie könnte man die Geschäftsbeziehung bezeichnen?
Freundliche Grüße