Selbstängikeit

Hallo,

Ich spiele seit längeren mit dem Gedanken mich selbständig zu machen,

Da ich seid längerem im Motorsport aktiv bin, zudem auch gelernter Fahrzeugbauer bin, und den großteil der Teile selber fertige (Carbon und Aluschweißteile), die im rennen eingesetzt werden, und diese mittlerweile sogar sehr beliebt bei anderen sind, habe ich teilweiße so welche für andere gefertigt, da dieses aber mittlerweille überhand nimmt, wollte ich ein Gewerbe anmelden.

Eine Halle habe schon seit längerem, die von der Miete her sehr günstig ist, und für meine ansprüche auch 100%ig passt, nun wollte ich ein gewerbe auf diese anmelden, nur leider ist diese kein Gewerbliches objekt, und der Vermieter will auch keine Nutzungsänderung beantragen.

Giebt es auch die möglichkeit das ganze zu umgehen, sprich eventuell das Kleingewerbe auf zu hause anzumelden, die halle als lagerhalle anzugeben, und die fertigung dort trotzdem weiterzuführen???

Ich weiß, das ganze ist so dann nicht so prickelnd, aber andere gewerbeobjekte hier in der nähe liegen auserhalb meiner finaziellen möglichkeiten ( jenseits der 700€ monatlich)

Wenn später alles gut laufen sollte, würde ich natürlich in ein anderes objekt umziehen, mir geht es erstmal nur um die anfangsphase, um überhaupt erstmal anzufangen, und mir etwas aufzubauen)

Gruß

halli hallo,

Eine Halle habe schon seit längerem, die von der Miete her
sehr günstig ist, und für meine ansprüche auch 100%ig passt,
nun wollte ich ein gewerbe auf diese anmelden, nur leider ist
diese kein Gewerbliches objekt, und der Vermieter will auch
keine Nutzungsänderung beantragen.

Warum will er das nicht? - Hat er nen Grund genannt?
Ummelden auf eine Gewerbeimmobilie muss er es meiner Meinung nach nicht, da dein Umsatz/ Gewinn vermutlich nicht sonderlich hoch ist müsste das auch so funktionieren.

Giebt es auch die möglichkeit das ganze zu umgehen, sprich
eventuell das Kleingewerbe auf zu hause anzumelden, die halle
als lagerhalle anzugeben, und die fertigung dort trotzdem
weiterzuführen???

Ja du kannst dein Büro in deiner Wohnung haben und deine Lagerhalle kann bestehen bleiben.
In der Gewerbeanmeldung musst du unter „Anschrift der Betriebsstätte (12)“ vermutlich die Lagerhalle und in „Anschrift Hauptniederlassung (13)“ die Adresse deiner Wohnung eintragen.

MFG,
Uri