Selbstandigkeit als Rentner

Ich habe verschiedene Seiten bereits er-Google-t und verschiedene Antworten gefunden also stehe ich immer noch mit gleichem Wissensstand da.

Mein Vater ist seid 1 1/2 Jahren Rentner und kann nicht still sitzen.
Er bekommt die normale „Altersrente“ und wird dies Jahr noch 67.

Jetzt die Frage(n):

Wie viel darf ein Rentner dazu verdienen?
Steuerfrei, Steuerpflichtig

Muss er sich als Selbständiger Anmelden?
Wenn ja, wo überall?

Wie viel darf ein Rentner dazu verdienen?

Soviel er will, da er offenbar das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten gat.

Steuerfrei, Steuerpflichtig

Natürlich steuerpflichtig.

Muss er sich als Selbständiger Anmelden?
Wenn ja, wo überall?

Erst einmal beim Gewerbeamt der Wohnsitzgemeinde, dann den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt ausfüllen.

… und natürlich kann er auch angemeldet als Arbeitnehmer dazuverdienen, ich kenne einige, die fahren Schulkinder …

Hallo!

Wie viel darf ein Rentner dazu verdienen?

So viel er kann/möchte. Er muss natürlich sein Gesamteinkommen (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit + Rente) versteuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Muss er sich als Selbständiger Anmelden?

Ja natürlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde ist das Lebensalter völlig wurscht, Hauptsache volljährig. Rentenbezug ist für die Anmeldung irrelevant. Zahllose Selbständige und Freiberufler haben das 70ste oder 80ste Lebensjahr längst überschritten. Günter Grass ist 84 und Freiberufler. Helmut Schmidt ist mit über 90 selbständig tätig und Jopie Heesters war es noch im Alter von 107 Jahren.

Wenn ja, wo überall?

Wäre gut zu wissen, um welche Tätigkeit es sich handelt. Die meisten Gewerbe muss man nur bei der Gemeinde anmelden. Das Finanzamt meldet sich daraufhin von alleine und schickt Fragebögen. Falls es sich um kein Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG handelt http://www.freie-berufe.de/Katalogberufe-nach-1-Abs-… , ist nur eine Meldung beim Finanzamt erforderlich, nicht jedoch bei der Gemeinde. Je nach Art der Tätigkeit sind Meldungen an Handwerkskammer, Handelskammer oder berufsständische Kammern erforderlich.

Gruß
Wolfgang

Ich bedanke mich für die antworten, sie waren sehr hilfreich.