Selbständigkeit in Prostitution

meine freundin will prostituierte werden und ich möchte ihr beistehen.
es ergibt sich aber folgendes problem: die muss sich selbstständig machen um in dem bordell wo sie arbeiten möchte arbeiten zu können. Sie wohnt aber noch zuhause und ihren eltern erzählt sie sie is in einer druckerrei tätig. Das größte problem ergibt sich aber daraus dass ihre eltern davon nix erfahren dürfen aber sich in alles einmischen. Sie wollen ihr nen steuerberater aufbinden, steuerklärung machen. Naja aber soweit is das hauptproblem ja nuir eins das ihr gewerbe nicht als Prosituierte oder begleitservice angegeben wird sondern als drucktechnikerin oder so is so etwas möglich wenn man mit dem steuerberater redet?

Servus,

der StB hat gegenüber niemandem irgendetwas über seine Mandantschaft zu erzählen, auch nicht gegenüber deren pucklicher Verwandtschaft.

Und alle, die auf dem Finanzamt mit den eingereichten Unterlagen zu tun haben, auch nicht.

In beiden Fällen haben Verstöße gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit für den Betreffenden so dramatische Folgen, dass man sich darauf verlassen kann, dass sie eingehalten wird.

Schöne Grüße

MM

aja weil soweit ich weiß wollen die eltern mit in der beratung sein :confused:

Tschä -

dann wird sie in jedem Fall, so oder so, durchsetzen müssen, dass sie ihre Sache alleine, eigenverantwortlich und ohne Einmischung anderer organisieren will.

Ein Beratungsgespräch mit einer frisch selbständigen Prostituierten unter der Legende „Scheinselbständige Druckereimitarbeiterin“ zu führen, ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit. Die Fragestellungen sind vollkommen anders, die Inhalte auch.

Ich kenne jedenfalls keinen Drucker, für den der Verpächter der Druckerei die ESt pauschal nach „Düsseldorfer Modell“ ans FA abführt; keinen, der seine Einnahmen fast ausschließlich in Bar erzielt, und für den größten Teil seiner Betriebsausgaben keine Belege beibringen kann usw. usw.

Auch wenns schwierig wird: Die Frau muss zuerst mit ihren Eltern klarmachen, dass sie selber bestimmen will, was sie wem über ihr Tun und Lassen mitteilt - und dann, danach, kann sie mit Behörden etc. das Notwendige veranlassen.

Schöne Grüße

MM

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