Selbständigkeit neben verbeamtetem Lehrerjob

Liebe Experten!

Ich wüsste gern, inwiefern es Beschränkungen für verbeamtete Lehrer in RLP gibt, die ihre Lehrerstunden reduzieren möchten und nebenberuflich selbständig sind/sich selbständig machen müssen.

Hintergrund ist eine längere Erkrankung, aus der ein Schwerbehinderungsgrad von 50% resultierte, die Lehrkraft schafft keine volle Stelle mehr, hat aber eine berufliche Qualifikation für eine Selbstständigkeit.

Was muss hierbei beachtet werden?
Ist das grundsätzlich möglich oder gibt es Dinge, die dagegen sprechen?
Wo kann ich mich dazu schlaulesen?

Ich würde mich natürlich über konkrete Angaben sehr freuen, aber wenn ich Links finde zu Seiten, die es verständlich und prägnant erklären wäre es auch okay.

Vielen Dank!

Diva

Das kmmt mir sehr schwierig vor.
Gibt es einen Grund, der eine Reduzierung der Arbeitszeit als Lehrkraft aufgrund der Schwerbehinderung zwingend erfordert?
Was unterscheidet die beabsichtigte Selbständigkeit von ihrer Belastung her so deutlich von Lehrkraftsein, dass die Behinderung quasi keine Rolle mehr spielt?
Mit einem GdB von 50 bist Du mal grad in den Status „schwerbehindert“ reingerutscht.
Vielleicht hat Dein Veränderungswunsch mit der Behinderung nur wenig zu tun.
Du kannst Dich aber beraten lassen. Wegen Schwerbehinderung und Arbeitsplatz beim Integationsamt. Und sonst: vorgesetzte Schulbehörde.
LG
Amokoma1

Hi!

Ja, man fragt sich wirklich, warum jemand in einem Halbtagsjob noch Stunden reduzieren will, um etwas anderes zu machen. Gibt doch fast nix Schöneres, als Lehrer zu sein, gerade mit den jungen Leuten heutzutage…
:wink:

Ein Grund für die Schwerbehinderung (es gibt mehrere) ist in diesem Falle ein Erschöpfungssyndrom.
Hintergrund ist die mittelgradig bis stark ausgeprägte Hochsensibilität, die es der genannten Lehrkraft immer schwerer macht, mit der Lautstärke und der Aggressivität in den Klassen zurechtzukommen.
Angestrebt wird eine Selbständigkeit, für die die Lehrkraft bereits qualifiziert ist und wo sie stets mit nur einer Person arbeitet, wo sie selbst terminiert und wesentlich weniger Stress aushalten muss.

Zur Zeit ist die genannte Lehrkraft mit 18 Stunden in einer 3/4-Stelle tätig, will im nächsten Schuljahr zwar nochmal auf 20 Stunden aufstocken - aber da es an der Schule viele Blockklassen gibt bedeutet das 14 Stunden im wöchentlich Wechsel mit 26 Stunden Unterricht. Es wurde zwar im Integrationsgespräch vereinbart, eine gleichmäßige Belastung im Stundenplan einzurichten, aber dies wird nicht umgesetzt.

Die Vorstellung, in einer Woche dann eben 26 Stunden durchzupowern und sich in der anderen Woche zu erholen, klappt nicht. In diesem Halbjahr gibt es bereits 20 Fehltage. Das wäre vermeidbar bei gleichmäßigerer Belastung und weniger vielen Springstunden und Vertretungsstunden (fast jede Woche 2-4 Std.).

Die Lehrkraft möchte gern mehr Stunden arbeiten, kann das aber nur bei gleichmäßiger Belastung.
Da das nicht umgesetzt wird an der Schule besteht der Wunsch, nebenberuflich in die Selbständigkeit zu gehen und einer weniger belastenden Tätigkeit nachzugehen, die selbst terminiert wird und dem Schulstundenplan angepasst wird.

Ich denke, dass das nachvollziehbar ist. Die Krankheit, die zu der Erschöpfung geführt hat, hat sich die Person nicht ausgesucht. Diese Erschöpfbarkeit stellt eine Behinderung dar, auf die aber keine Rücksicht genommen wird oder werden kann.

Schade, dass du nichts Konkretes weißt.

Ich finde das immer blöd, weil dann vielleicht von anderen, die was wissen, keine Antwort mehr kommt - ist ja schon eine da.

Schade.

Schönen Abend noch!

Diva

Siehe:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1wgg/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2v&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BGRP2010V2P83&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Siehe dort besonders Absatz 2.

Daneben gibt es noch die Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) - Landesrecht Rheinland-Pfalz.

Ob du die Nebenbeschäftigung genehmigt bekommst, wird dir hier keiner sagen können, das wirst du selbst erfahren, nachdem du den Antrag gestellt hast. Wir besuchen dich dann im Salon Chez Diva und hoffen auf einen Sonderpreis für w-w-w-Mitglieder (wird sich eh kaum einer zu erkennen geben :no_mouth:) .

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