Selbstanklage / Selbstverklage

Hallo!

es war vor Jahren ein Thread hier in diesem Forum. Es ging um den Unterschied zwischen „anklagen“ und „verklagen“. Ich dachte mir, dass ich die Unterschiede verstanden habe. „Anklagen“ kann der Staatsanwalt. Richtig?

Ich bin auf das Wort „Selbstanklage“ gestoßen und frage mich, ob das korrekt ist. Sollte es eigentlich nicht heißen, „Selbstverklage“ oder zumindest „Selbsklage“?

Danke sehr

Klage - Anklage

Eine Klage erhebt man im Zivilprozess.
Eine Anklage gibt es im Strafprozess.

Im Zivilprozess wird man „verklagt“.
Im Strafprozess wird man „angeklagt“.

Anklagen bedeutet beschuldigen oder anschuldigen.

  • Angeklagt des Mordes.
  • Angeklagt des Diebstahls.

Eine Klage ist eine Beschwerde, vor Gericht dann mit einer Forderung an denjenigen verbunden, der Grund zur Klage gegeben hat,
Verklagen tut man jemanden „auf“ etwas, bzw. wird selber auf etwas verklagt

  • Verklagt auf Unterlassung
  • Verklagt auf Schadensersatz

Deswegen heißt es Selbstanklage, weil man sich selbst beschuldigt und nicht eine Forderung an sich selbst stellt.

Gruß,
KHK

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Dann ist meine Vermutung verkehrt, „Anklagen“ muss nicht unbedingt der Staatsanwalt.
Ich habe dich so verstanden, dass „anklagen“ zwei Bedeutungen hat:
A) im Strafprozess
B) beschuldigen oder anschuldigen

Habe ich das richtig verstanden?

Grüße

Das gibt es, es gehört aber nicht zum Sprachschatz aus dem juristischen Gebrauch.

Selbstanklage ist synonym zu Selbstvorwurf . Man manch sich selbst Vorwürfe ob sein Handeln richtig war und ob man nicht hätte anders vorgehen sollen.

Nur mal zu Unterscheidung: Die (juristische) Selbstanzeige gibt es .

MfG
duck313

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Doch.

mfG
duck313

Der Duden führt aber noch eine zweite Bedeutung an:

Anklage, Vorwurf, den jemand gegen sich selbst richtet [und mit dem er sich öffentlich eines begangenen Unrechts bezichtigt]
Gebrauch
gehoben

LG

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Das gehört schon zusammen.
Im Strafprozess wirst du vom Staatsanwalt beschuldigt, etwas verbotenes getan zu haben Der Staatsanwalt „klagt dich an“ oder „erhebt Anklage gegen dich“. Der Vorwurf des Staatsanwalts ist „die Anklage“.

Umgangssprachlich wird das Wort „Anklage“ auch außerhalb dieses Kontexts verwendet. Oft dann, wenn die Vorwürfe öffentlich gemacht werden.

  • In einem Zeitungsinterview klagte der Zweitplatzierte der Tour de France den Sieger öffentlich des Dopings an.
  • In seiner Bundestagsrede klagte der Redner der Opposition die Regierung an, wirksame Maßnahmen gegen den Pflegenotstand zu verschleppen.
  • Max klagte Moritz vor der gesamten Schulklasse an, ihm sein Pausenbrot gestohlen zu haben.

Nicht zu vergessen das berühmte J’accuse vom Émile Zola!

Für den Juristen sind das aber alles „Anschuldigungen“, eine Anklage erhebt nur der Staatsanwalt. (Echte Juristen mögen mich gerne verbessern).

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Wenn man von den Dingen spricht, die so vor Gericht passieren, dann ist das hier schon vollkommen richtig dargestellt: Anklage/anklagen nur in Strafsachen durch den Staatsanwalt, Klage/(ver)klagen durch jedermann vor den übrigen Gerichten, z.B. in Zivilsachen A klagt gegen B auf Schadenersatz, … Aber durchaus auch A erhebt Klage vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht.

Die von Dir gefundene „Selbstanklage“ hat aber nichts mit dem zu tun, was man vor Gericht macht und gehört nicht zur rechtlichen Fachsprache. Insoweit gelten dafür die oben genannten Unterschiede nicht. Das ist eher eine ziemlich theatralische Formulierung und Geste, dass man nicht einfach nur selbst einsieht, dass man Mist gemacht hat, und ggf. um Entschuldigung bitten müsste oder ggf. Strafe verdienen würde. Statt dessen begibt man sich in die Öffentlichkeit in der Art, dass man den eigenen Ankläger vor einem eigenen Gericht spielt, was den Vorteil hat, dass man keine reale Strafe zu befürchten hat.

Zudem wird eine solche Selbstanklage oft dahingehend verwendet, dass man Lob und Zustimmung für ein vorgeblich nicht ausreichendes, grundsätzlich positives Verhalten einheimsen will. D.h. man klagt sich einer mangelnden mehr oder weniger unmöglichen Übersteigerung von etwas an, um dann eben Lob für das zu bekommen, was man tatsächlich getan hat. Also z.B. ich habe 9 Jahre aus Gründen des Umweltschutzes auf Fernreisen verzichtet, und klage mich im 10. Jahr vor meinen Freunden an, dass ich einmal in zehn Jahren eine Fernreise gemacht habe, was dann natürlich gleich zu Lob dafür führen wird, dass man eben nur alle zehn Jahre eine solche Reise gemacht hat, und sich deshalb nicht schlecht fühlen muss.

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Ein kleiner Hinweis noch: Es würde immer sehr helfen, wenn du auf den Text verlinkst, wo du das Wort gefunden hast bzw. den Textteil hier zitierst (das machst du aber eh meistens).
Oft entscheiden Kleinigkeiten, was ein Wort tatsächlich bedeutet und da macht der Kontext einfach den Unterschied aus :slight_smile:

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Okay! Ich versuche es demnächst. Manchmal bin ich viel mit „wie“ und „warum“ beschäftigt, sodass der Quelle verloren geht und es ist schwierig die Stelle wieder zu finden. :wink:

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Corrigendum: die Quelle

Nein.

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